Hallo,
der "alte" Thread
poesslforum.de/forum/allgemeines/31452-g...icht?start=90#486308
wurde (aus nachvollziehbaren Gründen) geschlossen.
Da ich heute bei der HU war, neue Info.
Ich war beim TÜV-Süd in BaWü.
Alles geschmeidig.
Dann die Frage,
ob das Fahrzeug gasfrei sei?
(--> weil unsere Gasplakette nicht auf der Hecktür ist)
Antwort: Nein.
Dann brauchen Sie noch die Gasprüfung.
Auf meinen Hinweis, dass das doch (auch) nach der neuen Regelung "losgelöst" von der HU zu betrachten ist..............
kürze ich hier ab:
Die Gasanlage ist (fester) Bestandteil des Fahrzeugs.
Bei der HU wird der GESAMTzustand des Fahrzeugs begutachtet.
Ohne gültige Gasprüfung ist das nicht erfüllt........also keine Plakette.
Sie muss nicht "synchronisiert" mit dem Datum (Monat) der HU sein.
Das Thema Übergangsfrist war kein Thema/habe ich nicht angesprochen.
Da unsere noch ein Jahr gültig ist, war alles i.O.
Auch dass die Plakette auf dem Gaskasten (innen) angebracht ist.
Das als Info für diejenigen, die auch noch vor dem Juni/Juli 2025 zur HU müssen.
Schaut rechtzeitig nach der Gasprüfung/plant die zur HU mit ein.
Habt ggf. den Gesetzestext dabei wegen der Übergangsfrist.
Neuerliche Diskussion hier?
Halte ich mich raus/finde ich sinnlos.
Meine Zeilen sind lediglich als Tipp zu verstehen.
Eigenes Erleben gaaaaaaanz frisch.