... Was eine einfache Reparatur sein sollte, hat sich nun zu einer mehrmonatigen Frustration entwickelt
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Am 28. März 2025 wurde mein reparaturbedürftiger Pössl durch die Citroën Assistance abgeholt.
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Jetzt, knapp zwei Monate später, steht das Fahrzeug weiterhin bewegungslos in der Werkstatt. Was sich entwickelt hat, ist ein Verantwortungs-Pingpong: Die Werkstatt behauptet, Stellantis (die Muttergesellschaft von Citroën) könne keine Lösungsansätze für die Reparatur bieten. Stellantis hingegen wirft der Werkstatt vor, ihren Schulungspflichten nicht nachgekommen zu sein ...
Genau wegen solcher Möglichkeiten rate ich hier im Forum uns Kunden immer wieder... Mängel von Anfang an belegbar an der richtigen Adresse zu reklamieren !!!
Also von Anfang an dort reklamieren wo man nötigenfalls auch juristisch etwas fordern kann. Es gibt im BGB (Kaufrecht) mehrere Regelungen die dem Käufer Rechte im Rahmen der Gewährleistung einräumen. Aber man muss diese gesetzlichen Ansprüche korrekt und an der richtigen Adresse einfordern, nämlich beim Verkäufer der Sache. Verkäufer ist nicht Fiat, Citroen usw, sondern der Händler der den Kaufpreis bekommen hat.
Und wenn es nicht läuft, juristisch beraten lassen. Lieber zu früh als zu spät. Und den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung verinnerlichen...
PS In diesem Fall hier ist guter Rat teuer. Ich bin auch nicht sicher ob hier nach monatelangen hin und her ein Anwalt noch eine schnelle Wende bringen kann. "Die Karre steckt fest...". Ich wünsche alles Gute.