Das Recht in NL und in D IST unterschiedlich.
@Schuri: nur weil Du die Fallstricke als Laie nicht siehst, heißt das nicht, dass da keine sind: In dem Bericht stand schon mal was von Alkoholgutachten. Liegt das schon vor? Wohl kaum. Könnte aber Einfluss auf die Strafe haben. Ist derjenige, der am Steuer erwischt wurde, der Fahrzeugdieb oder nur ein Kurier? Steckt da möglicherweise eine Bande dahinter? (wahrscheinlich). Und das hat dann mal richtig Einfluss auf die Strafe, weil wir dann schon bei einem Jahr MINDESTFreiheitsstrafe sind. Muss aber erst noch ermittelt werden (Handyauswertung, Wohnungsdurchsuchung etc). Alles nix, was man mal eben in ein paar Minuten machen könnte. Dann hat der Beschuldigte in solchen Fällen einen Rechtsanspruch auf einen Verteidiger, ob er will oder nicht. Das ist keine deutsche Erfindung (wir haben uns lange dagegen gesträubt), sondern geht auf die EMRK zurück. Der Anwalt wird die Akten sehen wollen (und dürfen), das dauert ein paar Tage.
Bislang haben wir nur den (Banden?-) Diebstahl (oder Hehlerei?) betrachtet. Was ist mit einer Trunkenheitsfahrt? Hat der Beschuldigte Vorstrafen, hat er überhaupt eine Fahrerlaubnis? Alles Sachen, die es zu ermitteln gilt, und zwar durch zahlreiche Einzelanfragen. Und das ist nur ein kurzer Ausschnitt derjenigen Dinge, die mir ganz spontan eingefallen. Und das Ganze ist dann auch nicht der einzige Fall unserer völlig überlasteten Strafjustiz. Hier in Hamburg haben wir z.B. aktuell knapp 78.000 unerledigte Ermittlungsverfahren bei rund 250 Staatsanwälten. So ein Verfahren kommt dann als das 78.001. Verfahren dazu. Das könnte man nur ändern, wenn der öffentliche Dienst (hier: die Justiz) massiv aufgestockt würde. Das hätte dann aber eine deutliche Erhöhung der Steuern zur Folge. Und rechtsstaatliche Grundsätze dürften damit trotzdem nicht über Bord geworfen werden. Das ist auch Teil der Wahrheit. Und zwar ein ganz wesentlicher!
Unsere Justiz ist nicht „lasch“. Wer sowas behauptet, hat entweder keine Ahnung oder ist ein Scharlatan mit bösen Absichten! Ich habe mal zufällig eine Zeitung von 1939 in die Hand bekommen, dort wurde über „normale“ Gerichtsverfahren berichtet (also keine politischen Urteile). Und siehe da: Die verhängten Strafen entsprachen den auch heute noch „üblichen“ Sätzen. Und es wird ja wohl niemand behaupten, dass die Justiz im sog. 3. Reich „lasch“ war!?!
Nichts gegen schnelles Recht. Rechtsstaatlich ist das aber nur selten möglich. Und in dem hier dargestellten Fall definitiv nicht.