Hallo,
hier mal ein paar allgemeine Informationen zu Ganzjahresreifen im Ausland:
Italien mit Ganzjahresreifen im Sommer:
In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.
Würde also bedeuten, dass der Pirelli mit Speedindex S bis 180 Km/h zugelassen ist. Jetzt kommt es auf die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit an.
Italien Winterreifenpflicht generell:
In der abgelaufenen Wintersaison gab es beispielsweise in Südtirol bedeutende Änderungen:
Vom 15. November bis 15. April dürfen Pkw dort auf allen Straßen nur noch mit
Winterreifen unterwegs sein. In den früheren Jahren gab es die Winterreifenpflicht in Südtirol
nur auf ausgewählten Strecken und bei widrigen Straßenbedingungen.
Auch in der Toskana und im Aosta-Tal und in anderen Regionen gilt auf bestimmten, ausgeschilderten
Strecken eine Winterreifenpflicht.
Winterreifen generell:
Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld bis 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. In anderen europäischen Ländern sind die Strafen teils deutlich höher, warnt der ADAC. Autofahrern, die trotz der Winterreifenpflichten mit Sommerpneus unterwegs sind, drohen teils drastische Bußgelder. In Tschechien werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu 338 Euro fällig. In Österreich kann das Bußgeld in Einzelfällen bis zu 5000 Euro betragen.
In Österreich müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es hingegen in der Schweiz. Autofahrern drohen aber Bußgelder, wenn sie auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern. In Tschechien gilt bis 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht.
In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder vorgeschrieben. Auch in Italien entscheiden die lokalen Behörden häufig situativ. Die Ausnahme stellt Südtirol dar, denn hier besteht bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A 22) und im Stadtgebiet Bozen. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus vorgeschrieben.
In Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz können die Behörden örtlich auch die Verwendung von Schneeketten anordnen. Die Ketten müssen in der Regel mindestens an den Antriebsrädern montiert werden.
Österreich und Tschechien schreiben eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern vor. Das entspricht auch der Empfehlung des ADAC für deutsche Autofahrer, auch wenn hierzulande der Gesetzgeber lediglich 1,6 Millimeter Profil fordert.
Kennzeichnung anerkannter Winterreifen:
Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen. Das gilt auch für so genannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen.
Ich denke also mit den Pirelli ist man auf der sicheren Seite.
Wie das persönliche Sicherheitsbedürfnis ist, kann ja unterschiedlich sein.
Ich habe für meinen Pickup, trotz Ganzjahresreifen, noch zusätzlich Winterreifen. Für den Pössl werde ich keine anschaffen, da ich nicht bei Schneefall fahren werde.
Gruß
Mirko