Hallo Heino,
da hast du aber dann ganz andere (Anfänger)Fehler gemacht. (ist mir früher auch passiert, heute bin ich "verbindlicher" beim reklamieren)
Ich sag jetzt mal, wie man juristisch (und letztendlich auch praktisch) besser reklamiert: in den ersten zwei Jahren nach Kauf eines Neuwagens den Wagen zum Verkäufer bringen. Sache abgeben, eine Frist zur Mängelbehebung setzen und bestätigen lassen. Bei einem so großen Schaden würde ich mal großzügig 3 Wochen für die erste Frist ansetzen. (und bei Unsicherheit sofort einen Juristen hinzuziehen, den zahlt der ADAC auch) Die evtl notwendige Nachfrist kann man kürzer ansetzen weil diese eine Verlängerung der ersten Frist darstellt.
Ich nehme an, du hast den Pössl nicht bei Citroen gekauft, deswegen kannst du dort auch keine Nachbesserung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung einfordern! (Garantie ist was anderes und darauf würde ich mich möglichst nicht mehr einlassen)
Gruß Peter
Nach mehreren guten Pössl D-Line, ein unerfreulicher H-Line Summit. Deswegen kurzfristig auf schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse", 5,95 lang, inkl Hecckgarage für zwei Mountain Bikes. Eigentlich nur eine Übergangslösung, aber die Vorteile des Konzepts überzeugen.