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Berechtigter Mangel oder normale Varianz 28 Mär 2025 22:26 #11

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Mal kontrolliert ob die Verkleidung richtig fest ist, mal von unten nachgeschaut wie es da aussieht?  Nicht das die Ursache des großen Spaltmaßes von einem feindlichen Kontakt herrührt. 
Globecar Campscout Elegance Mj2023, Sonderzubehör: Murks an mehreren Stellen von professionellen Stümpern.

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Berechtigter Mangel oder normale Varianz 29 Mär 2025 08:44 #12

  • Busmini
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Habt ihr damit Erfahrungen? Muss sowas zwangsläufig per Einschreiben zum Händler oder riecht es, ihn per Mail darüber zu Informieren. Was ist, wenn sich neben der jetzigen Mängelliste mit 5 Punkten noch weitere hinzu kommen? Einfach separat hinterher schicken oder muss so eine Mängelliste einmalig und vollständig sein?
Mail reicht nicht, genauso wenig wie Telefon. Grundsätzlich brauchst du einen Nachweis, dass dein Schreiben auch „angekommen“ ist. Neben einem Einschreiben reicht noch ein Fax mit Sendebericht - wenn ihr beide sowas noch habt 😉. Ergänzungen sind auch später, innerhalb der Gewährleistung, möglich.

Gruß
Vantourer 600D, Fiat 2,3l, BJ 21, 160PS Automatik, Truma 6D, Bearlock Sperre und Tresor, Busbiker mit AHK, Solar 200Wp, 300Ah LiFePO4, 3KW Wechselrichter, BioToi TTT, ZLF Linnepe, Pioneer AVH-Z7200DAB mit Alpine Breitband (Armaturenbrett), Audio Systems Tieftöner (Tür), Eton Sub, Recaro Ergomed usw.

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Berechtigter Mangel oder normale Varianz 29 Mär 2025 08:53 #13

  • momahduh
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Ich bin nicht sicher, aber kann man bei einem Kastenwagen, der üblicherweise als Transporter genutzt wird, gleiche Maßstäbe wie bei einem PKW anlegen?
Dass diese Sache ärgerlich ist, kein Zweifel. Aber es ist ein Kastenwagen, der statt als Transporter nun zu einem Wohnmobil umfunktioniert wurde.
Scheint aber eine Sache der Blechmontage zu sein, die hier ziemlich schlecht ausgeführt wurde.

 
Der Gedanke ist nachvollziehbar, aber ich würde ihn nicht gelten lassen. Warum? Welcher große Wohnmobil Händler oder Hersteller würde sich so ein Fahrzeug mit so einer "Auffälligkeit" als Aussteller auf sein Gelände oder gar eine teuere Messe stellen? Wohl kaum einer, wenn es aber dafür nicht reicht, dann liegt ein offensichtlicher, wertmindernder Schönheitsmangel vor, den ich dann als Kunde auch nicht hinnehmen muss - auch nicht hinnhemen müsste, wenn ich nur einen Transporter gekauft hätte, weil da das gleiche Argument verfängt...
Servus, momahduh

Pössl Roadcruiser Md 2017 samt Pössl Ausstattungspakete auf Basis Citroen 163 PS
... und a paar Schmankerl
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Berechtigter Mangel oder normale Varianz 29 Mär 2025 10:32 #14

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..... das sehe ich genauso wie momahduh.
Summit 600 Plus (EZ 2022 / 2,2l /140 PS)
Lago Azzuro metallic, Captain Chair, Schwenkbad, 3,5 t Light, Standheizung, Truma CP Plus, Softlock, Thule Omnistor 6300, Truma Duo Control CS, Büttner Solaranlage MT Black Line 170M, Schaudt 25A Ladebooster, Fiedler Heckträger, Goldschmitt ZLF
____
LG Joerg

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Berechtigter Mangel oder normale Varianz 29 Mär 2025 11:10 #15

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Meine Einschätzung... es ist schwierig anhand der zwei Bilder die Sache zu beurteilen. Es fehlt die Dreidimensionalität und ein Maßstab. 

Vorschlag: such die Kontaktdaten von Kfz Sachverständigen / Unfallgutachtern in deiner Nähe. Telefoniere mit ihnen und frag ob du für eine erste Einschätzung einer Stelle an deinem Neuwagen vorbeikommen kannst. Also nur mal in Augenschein nehmen und etwas dazu sagen. 
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Damit hast du eine Entscheidungsbasis ob du das reklamieren sollst. 

Die erste Inaugenscheinnahme sollte mit wenig Kosten gehen. Denn wenn sich ein Bedarf ergeben sollte kommst du natürlich auf den Sachverständigen zurück der so freundlich war... 
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Nach mehreren guten Pössl D-Line kam ein unerfreulicher H-Line Summit. Infolge unplanmäßig auf einen schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse". 5,95m lang, Heckgarage für zwei MTB und lückenlose Dämmung! Eigentlich nur als Zwischenlösung, aber Funktion und Vorteile überzeugen ...
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Berechtigter Mangel oder normale Varianz 29 Mär 2025 11:58 #16

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Was soll eine Inaugenschiennahme für wenig Kosten denn bringen? Sie ist ohne weitere Untersuchung des Streitgegenstandes weder gerichtlich verwertbar noch sonst aussagekräftig.
Kann man sich also sparen. Entweder gleich richtig mit Teilzerlegung zur Untersuchung der Ursache oder garnicht.
Gucken kann auch der Tischler von nebenan, der sieht den Sachverhalt auch.

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Berechtigter Mangel oder normale Varianz 29 Mär 2025 12:01 #17

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Mail reicht nicht, genauso wenig wie Telefon. Grundsätzlich brauchst du einen Nachweis, dass dein Schreiben auch „angekommen“ ist. Neben einem Einschreiben reicht noch ein Fax mit Sendebericht - wenn ihr beide sowas noch habt 😉. Ergänzungen sind auch später, innerhalb der Gewährleistung, möglich.

Gruß

Hatte inzwischen Kontakt mit einem Juristen von der ADAC Rechtsberatung. Er sagte: Man kann Mail versuchen weil es der einfachste Weg ist, wenn der Händler in irgendeiner Form darauf reagiert (Er muss keinen Bezug auf den Inhalt nehmen) gilt das Schreiben als zugestellt. In der Regel wüssten die Händler das aber und antworten deshalb nicht darauf. Daher sagte er: Mail versuchen und wenn innerhalb von 2-3 Tagen keine Antwort darauf erfolgt noch per Einschreiben hinterher schicken.


Bezüglich des Kastenwagens: Das habe ich auch öfter schon gehört, es geht mir auch nicht darum, dass die Türen andere Spaltmaße haben, dass Teile der Innenverkleidung auch irgendwie schöner passen könnten etc. Aber da ist ein offener Spalt und ein offensichtlich nicht ganz richtig Sitzende Stoßfänger hinten Rechts, dass man die Haltenasen von außen sehen kann, kann kein Standard sein. Und das Citroen ggf. noch an Transporter denkt mag ja sein, aber wenn Pössl sich entscheidet, solche Fahrzeuge zum Wohnmobil auszubauen, müssen sie auch die Qualitätskontrolle der zugelieferten Fahrzeuge durchführen und solche Mängel korrigieren lassen.

Das mit dem Schaden (Wo auch immer der entstanden sein mag) habe ich auch schon Gedacht oder befürchtet. Als Laie konnte ich Jetzt beim drunter legen aber so nichts erkennen. Da kann ein Sachverständiger wie HPeter schreibt sicher mehr zu sagen, das stimmt.

Ich habe es jetzt einfach mit auf die Mängelliste geschrieben mit gesetzter Frist. Wer weiß, vielleicht reagieren sie ja nicht so runter spielend, wenn die Zeit gegen sie läuft. Denn wenn ich das richtig verstanden habe: Ist die Frist gesetzt, haben sie die Mängel bis da fertig zu beheben. Tun sie das nicht (Weil sie nicht können, wollen oder der Auffassung sind, es handelt sich nicht um einen Mangel) ist das erstmal ihr Risiko. Wenn ich nach Fristablauf weitere rechtliche Schritte einleite und ggf. ein Sachverständiger meine Meinung zum Spaltmaß teilt, laufen sie zu mindest Gefahr das sie die Kiste gebraucht wieder auf dem Hof stehen haben.

Heißt: Den Sachverständigen kann/muss ich ja nur dann zu Rate ziehen, wenn sie aus irgendeinem Grund den Mangel nicht beheben wollen oder können. Wenn der dann meine Meinung teilt, kann man sich über weitere Schritte unterhalten. Wenn der die Auffassung des Händlers teilt, muss ich es wohl so hin nehmen. Aber ich denke jetzt muss ich erstmal abwarten wie der Händler reagiert
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Letzte Änderung: von Bitshakes.

Berechtigter Mangel oder normale Varianz 29 Mär 2025 12:14 #18

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Du weißt aber das der SV erst mal Geld haben möchte?
Gruß,
Michael

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Berechtigter Mangel oder normale Varianz 29 Mär 2025 12:19 #19

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Der SV kostet aber viel weniger wie der Wertverlust eines nicht behandelten Mangels wäre und die Kosten des SV muss der Händler übernehmen, wenn man nachweisen kann, dass der den Mangel nicht anerkannt hat (da reicht ein Zeuge)...
Servus, momahduh

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Berechtigter Mangel oder normale Varianz 29 Mär 2025 12:43 #20

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Genau, wenn der SV es als Mangel ansieht, muss der Händler die Kosten erstatten, wenn nicht, ist es natürlich mein Problem, aber soweit sind wir ja noch nicht. Denn erstmal trägt der Händler das Risiko die Frist verstreichen zu lassen, ohne den Mangel zu beheben. Er geht ja ein nicht unerhebliches Risiko ein, wenn ein Gutachter gegen ihn entscheiden sollte.

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