Hallo zusammen,
bevor ihr mich für lebensüberdrüssig haltet, schreibe ich nun doch noch etwas zu diesem Thema.
Zunächst einmal ist die Anwendung von Normen grundsätzlich freiwillig, sie sind nicht bindend, das unterscheidet Normen von Gesetzen. Oder wie es der BGH so schön formuliert: "DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter". Bindend werden Normen immer dann, wenn Gesetze oder Rechtsvorschriften darauf verweisen. Also kann von "verboten" nicht die Rede sein
Ich gehe davon aus, dass auf die DIN VDE 0100-708 Bezug genommen wird. Danach wäre selbst "aushilfsweise" kein Adapter mit Schutzkontaktsteckvorrichtung erlaubt

Der Grund dafür ist, wie schon richtig gesagt wurde der nicht gegebene Verpolungsschutz. Bei der Verwendung eines solchen Adapters mache ich mir aber insofern keine Sorgen, da das Fahrzeug mit einem 2-poligen Leitungsschutzschalter und vorgeschaltetem RCD ausgestattet ist. Im Fehlerfall wird das Fahrzeug somit allpolig vom Netz getrennt. Auch gehe ich davon aus, dass die wenigsten Zuhause bei Verwendung der externen 230 V Versorgung eine normgerechte CEE Wandsteckdose ihr Eigen nennen
Die von mir verwendete Steckvorrichtung powerCON TRUE1 selbst entspricht keiner Norm, ist aber sehr wohl entsprechend VDE geprüft und zertifiziert. Das System ist für 230 V / 16 A ausgelegt, verpolungssicher, verriegelbar und im gesteckten Zustand Staub- und wasserdicht gemäß Schutzklasse IP65.
Das Thema Leitungslänge wurde im Forum ja schon des öfteren diskutiert, dennoch möchte ich kurz darauf eingehen.
Die besagte Norm legt bei einem Bemessunungsstrom von 16 A und einem Mindestquerschnitt von 2,5 mm² Cu eine max. Länge von 25 m fest. Die Toleranz beträgt 2 m, somit sind insgesamt 27 m noch normgerecht. Formeln möchte ich euch an dieser Stelle ersparen, aber wie kommt eben dieser Wert zustande? Zur genauen Berechnung des Spannungsfalls ist die Leitfähigkeit bei der anzunehmenden Betriebstemperatur der Leitung zu verwenden. Zur überschlägigen Berechnung wird oft mit 20 °C gerechnet, daher die allseits aus Tabellen bekannte Angabe von max. 30 m bei 2,5 mm² Cu. Die o.g. Norm geht von einer Betriebstemperatur von 50 °C aus wodurch sich die max. Länge auf 27 m reduziert. Macht ja auch Sinn, schließlich liegt unsere Anschlussleitung nicht nur im Schnee oder Schatten, sondern auch mal in der prallen Sonne. Bei Verwendung meiner 25 m Verlängerungsleitung inkl. Adapterstücke bewege ich mich bezüglich der Länge also noch innerhalb der Norm
Was aber wenn es doch mal länger sein muss? Auf Landstrom verzichten? Wohl kaum..
Die Norm geht ja von einem Bemessungsstrom vom 16 A aus und genau hier ist der Ansatz zu sehen. In meinem Fahrzeug ist ein Leitungsschutzschalter mit einem Nennstrom von 10 A verbaut, folglich kann auch auf Dauer nicht mehr Strom fließen. Unter der Annahme einer "normgerechten Betriebstemperatur" von 50 °C und einem Bemessungsstrom von 10 A ergibt sich bei einem Mindestquerschnitt von 2,5 mm² Cu eine max. Leitungslänge vom 43 m. Meine Kombination von 25 m + 15 m inkl. Adapterstücke ist also vollkommen in Ordnung, denn auch eine von der DIN abweichende Ausführung kann fehlerlos sein
Lange Rede kurzer Sinn, ich schätze meine Lösung durchaus als sicher ein. Und wenn sich alle Camping- und Stellplatzbetreiber an die Norm halten, dann werde ich meine zusätzlichen 15 m wohl hoffentlich nie einsetzen müssen
Grüße Kai