Genau. Aber das erst 3 jährige Fahrzeug wurde nicht mit „Knarzen“ beanstandet, so das kein Grund bestanden hätte 1 Komponenten bauschaum einzubringen.
Der Mangel ist unstrittig, aber wer soll haften?
Mein Rat: lass dich baldmöglichst beraten welche Haftung bzw Rechte bei dem geschlossenen Vertrag und dem 3 jährigen Gebrauchtwagen gefordert werden können.
Der (gewerbliche!) Verkäufer eines
Neuwagens ist für zwei Jahre Gewährleistungspflichtig. Die Mängelfreiheit bzw Sachmängelhaftung ist in dem Fall per gesetzlicher Regelung ziemlich umfangreich. (wenn man diese Rechte korrekt beim Verkäufer einfordert...)
Beim Verkauf eines
Gebrauchtwagens kann der private Verkäufer vertraglich sehr viel Haftung ausschließen, der gewerbliche Verkäufer kann zumindest die Zeiträume verkürzen.
Was in deinem Fall genau zutreffend ist hängt vom geschlossenen Kaufvertrag und der Art der aufgetretenen Mängel ab. Also hier mehrere Unbekannte die eine Fernbeurteiling bzw Ratschläge erschweren.
Entweder mehr Details hier fürs Laienforum liefern... oder evtl besser gleich Profis befragen. Nachdem in deinem Fall auch Fristen von Bedeutung sein könnten würde ich die zeitnahe Konsultation eines Profis empfehlen.
Oder gleich runterschlucken und alle Reparaturkosten selbst übernehmen.