Nehmen wir mal an, dass die Geschichte so passiert ist, wie vom TE aus zweiter Hand beschrieben:
1. Gab es nur einen Regenguß, bei dem der Wassereinbruch geschehen ist. Wenn es mehrere Wassereinbrüche in der beschriebenen heftigen Form gab, hätte der Besitzer zwecks Schadenminimierung umgehend eine Notreparatur veranlassen müssen
2. Wenn es so durchläuft, wie beschrieben und die Abdichtung nicht korrekt ist, kann es ja nur durch die Heki-Einbaurahmen kommen. Dann frage ich mich aber, warum die Dachplatte beim Schadensbild nicht erwähnt wurde, denn da würde es ja als erstes hineinlaufen.
3. Wie Jürgen schon schrieb, ist der Händler, bei dem man gekauft hat, der Ansprechpartner für die Gewährleistung. Wenn der im Süden ist, dann muss man das Fahrzeug auch dort vorführen. Der Händler hat das Recht, sich ein eigenes Bild vom Schaden zum machen.
4. Wenn man eine Wandlung nur aufgrund von diesen Informationen erreichen möchte, muss man davon ausgehen, dass man das sicherlich gut begründen muss. Das ist aber bei jedem Hersteller so und sicherlich kein spezifischer Punkt von Pössl. Hier geht es um viel Geld und darüber lässt man einen Gutachter entscheiden. Und dass das i.d.R. mit anwaltlicher Hilfe über die Bühne gehen muss, ist auch normal.
Ja, der ganze Fall ist für die Betroffenen sehr ärgerlich. Aber, dass man einen Händler im Süden von Deutschland gewählt hat, obwohl man im Norden wohnt, dafür kann Pössl nichts. Dass es Wege einhalten muss, um sich seine Rechte zu holen, ist auch ein normaler Weg. Niemand wandelt mal schnell auf Zuruf 40.000€.
Was sollte also die Hilfe hier im Forum sein? Es sind inzwischen deutlich über 1000 Summit 600+ ausgeliefert worden. Hier im Forum gab es nich keinen Fall, der solche Probleme beschrieben hat. Das schließt ja nicht aus, dass es in diesem Einzelfall so ist, wie beschrieben. Aber es scheint doch eher ein Einzelfall zu sein.
Persönlich frage ich mich auch noch, warum Zeit hatte den Wassereinbruch auf etliche Videos festzuhalten anstelle Massnahmen zu ergreifen, dass der Wassereinbruch gestoppt wurde. Weitern bleibt der Wassereinbruch, der auf dem ersten Foto gezeigt wurde für mich immer noch nicht begründet, da am Innenrahmen bei mangelnder Abdichtung kein Einbruch sein kann. Am Innenrahmen kann nur dann Wasser auftreten, wenn das Heki entweder offen ist oder aber das Wasser über die Zwangsbelüftung hineindrückt (was evtl. bei extrem quer stehendem Starkregen sogar passieren könnte). Die Zwangsbelüftung der Hekis ist aber bei allen Fahrzeugen.
Viele Grüße Martin