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Rechtliche Lage Fahrradträger 08 Mär 2021 20:36 #21

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Huiii... ich hab jetzt schon ein schlechtes Gewissen wenn ich den Thread zu meinen Gunsten fremdzwecke, aber ich hab ehrlich gesagt jetzt den ellenlangen Auslöser Thread nicht ausreichend studiert und wo ich jetzt schon alle Experten an einem Tisch sitzen habe, könnte ich ja mal kurz rein grätschen :whistle: :side:


äh, Frage
wie absolut verboten wäre es wenn ich gerade hypotetisch dabei bin eine vorhandene Dachbox, auf einen vorhandenen Fahrrad Heckträger zu montieren (einfach nur weil Ü und es bei einem 5,40er und manchen Situationen doch praktisch ist noch einen Stauraum dabei zu haben :) )

Bilder sagen mehr als tausend Worte, daher:

beim letzten Bild muss man sich die Dachträger wegdenken, ich war nur zu faul abzumontieren fürs Foto


Also, Punkt 1 waren die 40cm? Hier reden wir aber ja von der Breite, richtig?
Das Problem hab ich ja nu mit meiner Punktlandung (1,90 bei ~2m Fahrzeugbreite) nicht.
Gibts sowas auch für die Ausladung nach hinten?
2020 Ducato Roadcar 540 - Aufstelldach

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Rechtliche Lage Fahrradträger 08 Mär 2021 20:36 #22

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midiba65 schrieb: Alles typisch deutsch hier:
- Erst werden Fälle konstruiert und diskutiert, ohne dass es einen realen Anlaß (Vorlage) dazu gäbe.
- Dann werden den Ordnungshütern automatisch bürgerfeindliche, kleinkarierte Gesetzesauslegungen unterstellt, wiederum ohne Vorlage eines echten Falls.
- Als nächstes werden sogar gedachte Unfälle und Ausreden zu diesen erfunden, die zum Verlust des Versicherungsschutzes oder gar Teilschuld des Geschädigten fühern sollen.

Alles, ohne das irgend etwas davon tatsächlich passiert wäre. Eben typisch deutsch. Wo keine Probleme sind, werden welche erdacht!


Auch wenn du zich Likes auf den Post hast und ich viele deiner Beiträge gut finde, dieser ist wirklich absoluter Unfug. Das musste ich mal sagen, näher eingehen will ich darauf nicht, das führt dann zu weit ins Off-Topic.

Ich wollte mit dem Thread übrigens nur informieren. Bei uns ist alles geregelt und das ist (zuweilen) auch gut so. Es ist wie es ist, das Gesetz scheint da recht eindeutig zu sein.
Wenn Leute Dinge anders sehen, dann haben sie jedes Recht dazu und dürfen das dann auch genauso vortragen... vor wem auch immer. Und man kann dann sogar erzählen, "aber die Leute ausm Pössl-Forum sehen das alle so wie ich". Vielleicht teilt man die Ansicht, vielleicht auch nicht. Das Risiko, dass jemand anderes die eigene Sichtweise nicht teilt muss jeder selbst für sich entscheiden. Ist genauso wie mit den Gasflaschen.

Ich weiß gerne vorher was ich tue, dann kann ich Risiken abschätzen und bewerten. Ich mach das lieber vorher als nachher. Aber jeder wie er das für richtig hält.

Midiba, wenn ich mich recht entsinne bist du Versicherungsmakler?! Vielleicht kannst du uns ja noch mit was konstruktiven aus deiner Erfahrung beehren?
Summit 600 Plus; 165PS Citroen; 175Wp Solar, Votronic Batterie-Computer, MaxxFan, AHK, "310Ah" LFP (Erfahrung: poesslforum.de/forum/elektrik/21875-selb...ah-272-ah-verfuegbar)

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Rechtliche Lage Fahrradträger 08 Mär 2021 20:59 #23

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Nun, man kann sich durchaus Gedanken darüber machen, ob bei einem Auffahrunfall irgendeiner dann auf die Idee kommen wird, den vermeintlich zu schmalen Fahrradträger des Vorausfahrenden als Unfallursache auszumachen. Dieser Sichtweise müssen sich dann Gericht und evtl. auch Sachverständige anschließen, um dann dem Vorausfahrenden eine Teilschuld zuzuweisen.
Und dann? Dann zahlt die eine Versicherung mehr, die andere weniger vom Gesamtschaden, aber beide insgesamt mehr, weil die Kosten des Rechtsstreites nun noch hinzukommen.

Meine persönliche Erfahrung dazu aus ein paar Schadensfällen (u. a. in der Familie): So lange überschaubare Sachschäden aufgetreten sind, konnte ich keinerlei Drang der Versicherungen feststellen, sich in irgendwelche Rechtsstreits zu stürzen.

Es gibt, so lange man einigermaßen herkömmliche Fahrzeuge mit marktüblichen Fahrradträgern kombiniert, sicherlich auch sinnvollere Dinge, über die man sich Gedanken machen kann.
Gruß
Michael (Knaus Boxlife)
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Rechtliche Lage Fahrradträger 08 Mär 2021 21:23 #24

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upwind_anderl schrieb: Huiii... ich hab jetzt schon ein schlechtes Gewissen wenn ich den Thread zu meinen Gunsten fremdzwecke, aber ich hab ehrlich gesagt jetzt den ellenlangen Auslöser Thread nicht ausreichend studiert und wo ich jetzt schon alle Experten an einem Tisch sitzen habe, könnte ich ja mal kurz rein grätschen :whistle: :side: /

.

Solange ist der Thread ja nicht, aber es ist auch blöd einen anderen Thread für sein Thema zu kappern. Einfacher ist einen neuen zu eröffnen, dann gibt es auch kein schlechtes Gewissen.

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Rechtliche Lage Fahrradträger 08 Mär 2021 21:40 #25

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Maui schrieb: Midiba, wenn ich mich recht entsinne bist du Versicherungsmakler?! Vielleicht kannst du uns ja noch mit was konstruktiven aus deiner Erfahrung beehren?

Gerne doch!
Ich bin seit 1985 durchgehend als Versicherungsvertreter, bzw. -Makler tätig. Das sind mittlerweile also über 35 Jahre.
Während dieser Zeit ist mir kein einziger Fall meiner Versicherten untergekommen, bei dem es einen Auffahrunfall gegeben hätte, bei dem ein montierter Fahrradträger (Heckträger oder AHK-Träger) irgend eine Rolle gespielt hätte.
Auch habe ich weder im Kreis meiner Kollegen, noch im Rahmen irgendeiner Fortbildungsveranstaltung, Schulung oder eines Seminars von solch einem Fall gehört. Nicht von Referenten der Versicherungsgesellschaften, nicht von vortragenden Rechtsanwälten und auch nicht aus dem Kreis der Kollegen anderer Vermittler oder Versicherungen. 35 Jahre, mehrere hundert Veranstaltungen, sicher mehrere tausend Kontakte, aber.... KEIN EINZIGER FALL.

Aber: Immer wieder gab es Diskussionen, warum was wann oder wie nicht klappen kann, statt es erst einmal offen zu versuchen. Und genau diese Haltung meinte ich mit "typisch deutsch". Nirgends auf der Welt wird soviel kaputtgeredet und/oder in Frage gestellt, wie bei uns.
Und das oft schon lange, bevor ein konketer Fall überhaupt aufgetreten ist.

@Maui: Mein post richtete sich nicht gegen Dich als Autor, der hier einfach eine Frage beantwortet haben wollte, sondern gegen die Schreiber hier, die zwar zu allem ihren neunmalklugen Senf dazugeben, aber bei der Quellenangabe dafür sehr sparsam sind.
Gruß, Michael ............................Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Summit 600 Plus 3,5t Light 16", Jumper 2.0 BlueHDI 163 PS/120 KW,
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Rechtliche Lage Fahrradträger 09 Mär 2021 08:10 #26

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upwind_anderl schrieb: wie absolut verboten wäre es wenn ich gerade hypotetisch dabei bin eine vorhandene Dachbox, auf einen vorhandenen Fahrrad Heckträger zu montieren (einfach nur weil Ü und es bei einem 5,40er und manchen Situationen doch praktisch ist noch einen Stauraum dabei zu haben :) )

Wüsste nicht was dagegen spricht. Ist jetzt aber wirklich ein ganz anderes Thema.
VERKAUFT: Pössl 2Win Plus | Modell 2018 | Citroen 2.0 HDI 163PS | Heavy | 16'' Alu | eisengrau metallic | Klimaautomatik | CP plus | Dynavin Navigation | 100Wp Photovoltaik | Fiamma F80S Markise | Thule Van XT Radträger | Dometic Doppel-RF-Kamera

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Rechtliche Lage Fahrradträger 09 Mär 2021 08:27 #27

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koesek schrieb:

Drehzahl schrieb: Das betrifft aber nur Heckträger, für AHK-Fahrradträger trifft das nicht zu. Diese müssen eine europäische Betriebserlaubnis besitzen.


Moin,

bitte sei so gut und gib den entsprechenden Passus der StVO oder die zugrunde liegende Quelle an. Bis dahin werte ich deinen Beitrag als Meinungsäußerung ohne sachlichen Bezug.

LG


Gerne :-)
Grundlage ist § 30 StVZO in Verbindung mit der ECE-R48. Gegenüber Heckträgern(z.B. für die Tür) gibt es bei den AHK-Trägern die Besonderheit das sie nicht als Ladung gelten sondern als Transportgestell zur Ladungssicherung (maximal 1m nach hinten). Deshalb müssen aus schon genannten Gründen auch eine eigenständige Beleuchtung haben. Namhafte Hersteller liefern eine ABE/BE mit damit man sorgenfrei fahren kann. Hier liegt aber der Knackpunkt: Diese BE´s orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben und da scheiden leider die meisten Kawas auf Grund ihrer Breite in Kombination mit solchen Trägern aus da diese ursprünglich nur für den Einsatz an normalen PKW konzipiert sind.

Das hier zum Teil mit der emotionalen Axt kommentiert wird erschließt sich mir nicht. Der TS hat eine sachliche Frage gestellt, auf die man auch sachlich antworten sollte. Nicht alles was geht ist erlaubt nur weil es irgendwo im www steht. Es sollte sich nur jeder im klaren sein was die Konsequenzen sein könnten im Fall der Fälle.
Gruß,
Michael
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Rechtliche Lage Fahrradträger 09 Mär 2021 08:33 #28

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Liebe Leute,
auch wenn der Ton jetzt hier etwas rauer geworden ist, wollte ich mich schon jetzt bedanken. Denn einige haben jetzt mal gesagt, warum sie bestimmte Dinge in diesem Zusammenhang beurteilen können. Mich beruhigt es zum Beispiel sehr, dass hier ein Polizist, ein Rechtsanwalt und ein Versicherungsmakler mitdiskutieren. Solche Einschätzungen sind für mich nützlich.
Von daher: vielen Dank dafür!
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Rechtliche Lage Fahrradträger 09 Mär 2021 08:57 #29

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Wer ist hier der Rechtsanwalt?

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Rechtliche Lage Fahrradträger 09 Mär 2021 09:00 #30

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@Vario: weiter vorn stand, Drehzahl sei ein Jurist. Sorry, vielleicht ist er kein Anwalt, sondern Richter, Justitiar oder sonstwas. Aber wahrscheinlich hat er von Recht mehr Ahnung als die meisten ;)
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