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Rechtliche Lage Fahrradträger 09 Mär 2021 09:01 #31

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@ Drehzahl,
bitte definiere " übliche" PKW......ein Fiat Panda misst in der Breite 164,1 cm....ein Land Rover Velar 204,1 cm.....und ein KaWa 205,0 cm
Roadrunner, 3.0 L Maxi, mit Schaltknecht, Dachspoiler, AHK abnehmbar, 200 W Solar, LiFePo 200 Ah, TTT, Markise und 18 Zoll Borbet Socken, Vorderachsoptimierung und ZLF a. d. Hinterachse, Weih-Tec Motorradbühne 170 kg, plus div. Um-und Ausbauen ;-)

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Rechtliche Lage Fahrradträger 09 Mär 2021 09:28 #32

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Moin,
recht interessante Diskussion, aber letzlich ....
Für mich sind die Vorgaben in der Bed-Anleitung eindeutig.. Entweder kommt der AHK-Träger nur an den zitierten Panda oder der Kasten muss in die Presse.😉
In beiden Fällen darf aber auch die Ladung (Räder) nicht >40 cm über die R-Leuchten ragen.
Neben zusätzl R-Leuchten wäre die 3. Möglichkeit den Leuchtenabstand anzupassen. Da zumindest beim DL3 die originale Verstellmöglichkeit für den Kasten und die 40cm nicht ausreicht, habe ich diese etwas modifiziert. Dadurch passt es mit Kasten und Rädern.

😯, nächste Diskussion: BE erloschen, da Träger verändert - nicht aber die tragenden Teile.

VG Wilfried

Globecar FR636 | Ducato X250 | EZL 2015 | f-d Heki-Spoiler | Route Comfort u 8" LF | Markise F65 | AHK | DL3 | 256W PV | 2000W WR | 200 Ah Robur | Alugas Tankflasche | Tiny TTT | Vechline Dachlüfter
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Rechtliche Lage Fahrradträger 09 Mär 2021 09:58 #33

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schlaukie schrieb: @Vario: weiter vorn stand, Drehzahl sei ein Jurist.

Ui. Er hat auch Mal geschrieben, dass er über 30000km im Jahr auf der Straße ist.
Ungewöhnlich für einen Juristen...
VG Jürgen
hättest du kaufen können: Clever Celebration auf Citroen mit 140PS, EZ 3/2020
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Rechtliche Lage Fahrradträger 09 Mär 2021 12:45 #34

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Wer behauptet ich sei Jurist wird verklagt :-)

Es sind über 60.000km :-))
Gruß,
Michael
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Rechtliche Lage Fahrradträger 09 Mär 2021 12:52 #35

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Whmann schrieb: Moin,
recht interessante Diskussion, aber letzlich ....
Für mich sind die Vorgaben in der Bed-Anleitung eindeutig.. Entweder kommt der AHK-Träger nur an den zitierten Panda oder der Kasten muss in die Presse.😉
In beiden Fällen darf aber auch die Ladung (Räder) nicht >40 cm über die R-Leuchten ragen.
Neben zusätzl R-Leuchten wäre die 3. Möglichkeit den Leuchtenabstand anzupassen. Da zumindest beim DL3 die originale Verstellmöglichkeit für den Kasten und die 40cm nicht ausreicht, habe ich diese etwas modifiziert. Dadurch passt es mit Kasten und Rädern.

😯, nächste Diskussion: BE erloschen, da Träger verändert - nicht aber die tragenden Teile.



solch eine Bedienungsanleitung würde dem EUFAB auch guttun... in meiner war soetwas nicht drin (ich habe es nicht gefunden)
Summit 600 Plus; 165PS Citroen; 175Wp Solar, Votronic Batterie-Computer, MaxxFan, AHK, "310Ah" LFP (Erfahrung: poesslforum.de/forum/elektrik/21875-selb...ah-272-ah-verfuegbar)

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Rechtliche Lage Fahrradträger 09 Mär 2021 14:52 #36

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Drehzahl schrieb: [...]Grundlage ist § 30 StVZO in Verbindung mit der ECE-R48. Gegenüber Heckträgern(z.B. für die Tür) gibt es bei den AHK-Trägern die Besonderheit das sie nicht als Ladung gelten sondern als Transportgestell zur Ladungssicherung (maximal 1m nach hinten). Deshalb müssen aus schon genannten Gründen auch eine eigenständige Beleuchtung haben. Namhafte Hersteller liefern eine ABE/BE mit damit man sorgenfrei fahren kann. Hier liegt aber der Knackpunkt: Diese BE´s orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben und da scheiden leider die meisten Kawas auf Grund ihrer Breite in Kombination mit solchen Trägern aus da diese ursprünglich nur für den Einsatz an normalen PKW konzipiert sind.[...].


Moin Michael,

dank‘ dir - damit kann ich was anfangen 😉👍

LG Sven
LG Sven

Clever Runner 2020, 2.2/165PS

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Letzte Änderung: von koesek.

Rechtliche Lage Fahrradträger 09 Mär 2021 17:15 #37

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@Drehzahl,
warum beantwortest du meine Frage nicht........fällt dir dazu nichts ein ?
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Rechtliche Lage Fahrradträger 10 Mär 2021 08:29 #38

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PetSi schrieb: @Drehzahl,
warum beantwortest du meine Frage nicht........fällt dir dazu nichts ein ?


lasst uns doch alle mal netter miteinander umgehen... vielleicht hat ers übersehen. Im schlimmsten Fall, schreib ihm 'ne PM.

Imho wurde auch das meiste schon gesagt. Beim Atera bspw. liegt die Bedienungsanleitung mit dabei und dort steht das mit den 40cm drinnen! Da gibt es dann absolut keine Ausrede mehr.
Es gibt sowieso keine Ausrede, sonst würde ich jedes mal durch den Blitzer fahren und sagen: ich hab aber gar nicht gesehen, dass hier nur 30 sind und nicht 80.

Man muss sich nur überlegen ob man das Risiko für sich eingeht oder nicht.
Summit 600 Plus; 165PS Citroen; 175Wp Solar, Votronic Batterie-Computer, MaxxFan, AHK, "310Ah" LFP (Erfahrung: poesslforum.de/forum/elektrik/21875-selb...ah-272-ah-verfuegbar)

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Rechtliche Lage Fahrradträger 10 Mär 2021 10:03 #39

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@maui

so eine Diskusion habe ich in einem anderen Forum mitverfolgt.
Die Kernaussage dort:
- AHK-Fahradträger ist Ladung genauer Ladungsträger, wie ja auch aus der Anleitung, die Whmann eingestellt hat, hervorgeht
- Ladungsträger sind definitiv kein Bestandteil des Fahrzeugs und kein eigenständiges Fahrzeug, also greift ECE48 nicht, in der diese 400 mm definiert sind
- es ist aber kein Fehler sich beleuchtungstechnisch an die ECE48 zu halten

daraus folgt, zur Aussage aus deinem Eingangspost, es kann vor Gericht nicht als Ordnungswiedrigkeit geahndet werden.
Versicherungsrechtlich wurde ja hier schon dahingehend Stellung bezogen.

Das Thema ist aber bei fest angebauten Trägern anders zu bewerten.
mit freundlichen Grüßen
twz

Wenn Dir jemand sagt:
Das geht nicht!
Denke daran,
es sind Seine Grenzen, nicht Deine!

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Rechtliche Lage Fahrradträger 10 Mär 2021 10:30 #40

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Meine Lösung mit abnehmbaren Zusatzlichtern
Ob ich damit auf der rechtlich sicheren Seite bin weiß ich, ehrlich gesagt, nicht
Was meinen die Fachkundigen ?

Gruß Jens
Summit 600 +, Basis Peugeot, schwarz, AHK, all in bis 01/2024
Seit 01/2024 Bürstner Copa 530 und im Schlepp LMC Sassino 460e

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