Hier wird auf die massiven Nachteile des Auflastens hingewiesen. Gibt es im Forum irgendwo eine halbwegs vollständige Liste von Einschränkungen und Nachteilen diesbezüglich?
Mir sind die Themen
- Geschwindigkeitsbeschränkung
- häufigerer TÜV
- Überhol- und Durchfahrverbot für LKWs
- geringere Auswahl bei Pannenschutzbriefen/Versicherungen bei über 4 T
- leicht höhere KFZ-Steuer
- im Ausland eventuell höhere Maut und auch Notwendigkeit für ein entsprechendes Gerät
bekannt. Hier wurde nun noch ins Spiel gebracht: höhere Strafen, andere Verhaltensweisen im Straßenverkehr.
Wäre prima, wenn das irgendwo zu finden wäre. Im Netz findet man in der Regel höchstens das, was ich oben schon zusammengefasst habe.
Neben dem Führerschein, der natürlich auch passen muss, habe ich inzwischen noch von einigen weiteren Konsequenzen erfahren, die in der Liste oben fehlten:
- Mitführen einer gemäß Straßenverkehrsordnung geeigneten Warnlampe für den Pannenfall
- beim Parken an Straßen entweder das Fahrzeug "beleuchten" (nicht einfach Standlicht) oder Warntafeln vorne und hinten anbringen
- bei Fahrzeugen mit über 4 T zulässigem Gesamtgewicht auch noch geeignete Keile gegen Wegrollen des Fahrzeugs
Auf dieser Seite wird wirklich sehr detailliert erklärt, was alles zu beachten ist:
camper.help/auflastung-wohnmobil/
Außerdem gibt es ein ADAC-Infoblatt zum Thema:
ADAC - Wohnmobile in EuropaWohnmobile in Europa
Das alles nur noch als Vervollständigung... Ich fand es sehr hilfreich und war dann auch gleich froh, dass wir gerade nur auf 4 T aufgelastet haben und ich somit die Keile nicht auch noch brauche... Ob man sich das mit den Warnschildern beim Parken antut, muss man entscheiden... So eine Warnlampe ist auf jeden Fall kein Fehler...
Apropos temporär Auflasten: man muss dann schon immer wieder ein TÜV-Gutachten erstellen lassen, bevor man bei der Zulassungsstelle die Änderungen im Fahrzeugschein eintragen lässt, oder? Anders geht es formal ja eigentlich nicht. Man wird wohl kaum immer wieder die beiden gleichen TÜV-Gutachten abwechselnd vorlegen können, denn darin steht ja jeweils, dass die Änderungen aus dem Gutachten unverzüglich nachzutragen sind. Ist das geschehen, dann hat das Gutachten seine Aufgabe erfüllt... Und das bedeutet, dass jedes Mal wieder gut 150 € für ein Gutachten fällig werden + Gebühren bei der Zulassungsstelle???