Als allererstes würde ich durch einen Sachverständigen den jetzigen IST-Zusdand und die ganzen Schadensbilder dokumentieren lassen. Mein Sachverständiger Gerich hat dann auch gleich einen professionellen Schimmeltest durchgeführt, der auf jeden Fall aussagekräftiger ist als die Billig-Tests, die man im Drogeriemarkt kaufen kann. Die Schadensfeststellung ist das wichtigste, sollte es dann doch zu einer Klage o. ä. kommen. Das Gutachten wird die Rechtschutzversicherung auf jeden Fall genehmigen. Notfalls würde ich die 1000 Euro selbst vorstrecken, denn letztendlich hast Du mit deinen Schäden schon mehr verloren als das Gutachten kostet. Mit diesem Gutachten hast Du auch was in der Hand, das du dem Händler geben kannst und er sich daran ausrichten muss, was wie zu tuns ist.
Mit diesem und dem nachfolgenden Schimmelgutachten in der Hand habe ich dann den Kaufvertrag wegen erheblicher Sachmängel (Schimmel, fehlgeschlagene Reparaturversuche) gekündigt
Die Hauptfrage ist dann - wie verhält sich der Händler?
Zeigt er den Willen, alles fachmännisch zu beheben oder heheben zu lassen. Nach Deinen Schilderungen hat er den eher nicht. So wie ich das sehe, müssten auf jeden Fall Möbel und Einrichtung ausgebaut werden, um überhaupt mal an die Schadensstelle zu gelangen und die zu beguttachten. Mein Händler hat den Willen gezeigt und sofort mit Sunlight Kontakt aufgenommen. Und mein Händler hat auch eine gute Werkstatt, die so was bewerkstelligen kann.
Es kam dann nach der Kündigung des Kaufvertrages beim Händler zu einem Kooperationsgespräch, an dem die Geschäftsführerin des Händlers, der Werkstattleiter und ein hochrangiger Vertreter von Detelfs (Sunlight) teilnahmen, wo wir besprochen haben, wie die Instandsetzung des Wasserschadens durchgeführt werden könnte. Meine Kündigung wurde zunächst mit meiner Zustimmung aufgeschoben, da ein glaubhafter und guter weiterer Reparaturversuch unternommen werden sollte. Es wurde eine umfassende Dokumentation der Reparatur seitens der Werkstat vereinbart, da ich ja nicht immer beim Händler in der Werkstatt stehen und denen auf die Finger schauen wollte.
Da unser Hauptaugenmerk auf die Schimmelbeseitigung gelegt wurde, sollte ein Schimmelsachverständiger die Instandsetzung auch begleiten. Nachdem der dann aber "bestimmt" hat, dass neben den beschädigten Möbeln auch der ganze Unterboden raus muss, um den Schimmel nach Vorschriften des Bundesamtes für ???? sicher zu beseitigen, hat der Händler dann von sich aus meine Kündigung doch angenommen und wir haben die Rückabwicklung durchgeführt. Ein weiteres Prozedere, das hier nicht zur Debatte steht, ist dann noch die Bestimmung des Rückkaufswertes. Jedenfalls haben wir nach 17 Monaten intensiver Nutzung weit mehr bekommen als wir bekommen hätten, wenn wir ihn nach 17 Monaten als Gebrauchtwagen verkauft hätten.
Ich muss auch hier nochmals anfügen, dass ich das ganze Prozedere nur mit Hilfe der KI durchgeführt habe. Den anfänglich konsultierten Fachanwalt für Wohnmobilrecht habe ich nach seinem ersten Entwurfsschreiben, das er mir vorgelegt hat, rausgeschmissen.
Alle notwendigen Schreiben mit Fristen, Rechtsgrundlagen, Listen etc. wurden mir fortan von ChatGPT in Sekundenschnelle zur Verfügung gestellt und so konnte ich tatsächlich eine zig Mal schnellere Abwicklung der Sache als durch einen Rechtsanwalt erreichen.
Zusatz: Bedenke auch, dass durch den Wasserschaden eine ganz erhebliche Wertminderung deines Womos eingetreten ist. Wenn du es wiederverkaufen willst, musst Du den Wasserschaden angeben, wie auch einen Unfallschaden. Machst Du das nicht, begehst Du im schlimmsten Fall einen Betrug. Auf jeden Fall ist aber der Kaufvertrag obsoloet.
Mit einer Wandlung/Rückabwicklung hast Du das nicht.
Ich hoffe, dass ich Dir in der Sache weiterhelfen kann.
Der schwierigste Schritt war m. E. die Entscheidung unser top hergerichtetes Womo abgeben zu wollen und die Vertragskündigung auszusprechen. Aber auf dem Markt sind so viele mindestens gleichwertige Womos verfügbar. Da kannst Du aus dem Vollen schöpfen. Erleichtert hat es uns auch folgender Gedanke, den die KI gegeben hat: Du gibst jeden billigen Gegenstand, sei es die defekte Kaffeemaschine, den defekten Drucker und noch billigere Sachen innerhalb der Gewährleistung zurück, wenn sie nicht funktionieren bzw. einen Sachmangel haben. Aber bei einem Gegenstand (Womo), der dich mehrere zigtausend Euro gekostet hat, stellst Du dich an wie ein .........