Hallo zusammen,
kleine Anekdote aus der Zulassungsstelle:
ich habe letzte Woche versucht, bei der Zulassungsstelle Karlsruhe meinen Tour 540 zuzulassen – ohne Erfolg.
Neben den persönlichen Dokumenten (Personalausweis, SEPA, etc.) habe ich
- Herstellerbescheinigung, dass weder im In- noch im Ausland eine Zulassungsbescheinigung erteilt wurde
- CoC
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung unvollständige Fahrzeuge
- Kaufvertrag
- Rechnung
vorgelegt.
Die Zulassungsstelle forderte zusätzlich eine Bescheinigung der Überprüfung der Fahrzeugidentifikationsnummer durch eine Zulassungsstelle oder im Rahmen einer HU bzw. AU durch den TÜV, da das Fahrzeug nicht vorgeführt werden konnte (es steht noch beim Händler).
Anruf beim Händler, der zwar eine andere Ansicht hat (man bräuchte das nicht), aber trotzdem zugesagt hat, eine AU-Bescheinigung an die Zulassungsstellte zu schicken.
Nach einer Stunde kam der Anruf, dass die Bescheinigung raus ist.
Also, in froher Hoffnung wieder in die Schlange eingereiht…
Als ich endlich an der Reihe war, die Hiobsbotschaft:
Der Händler hat keine AU-Bescheinigung geschickt, sondern eine Bescheinigung der Überprüfung der Fahrzeugidentifikationsnummer durch den TÜV.
Diese Bescheinigung wurde durch die Zulassungsstelle nicht anerkannt.
Begründung:
Die Überprüfung müsste durch einen hoheitlichen Akt erfolgen, d.h. durch eine Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle oder durch eine HU bzw. AU durch den TÜV.
Nach Auskunft der Zulassungsstelle reicht eine Überprüfung der Fahrzeugidentifikationsnummer durch den TÜV nicht aus, da es sich bei dieser Tätigkeit - anders als bei der HU und der AU - nicht um einen hoheitlichen Akt im Sinne der Rechtsvorschriften handelt.
Hintergrund der Forderung des hoheitlichen Aktes sei der damit verbundene Übergang der Haftungsverantwortung.
Bei diesen Vorschriften würde es sich um die aktuelle Gesetzeslage handeln.
Der Händler sieht alles ganz anders, weil andere Zulassungsstellen diese Bescheinigung nicht verlangen.
Lange Diskussionen, auch ein Telefonat zwischen Händler und der Zulassungsstelle blieb ergebnislos. Ebenso ein Telefonat zwischen Zulassungsstelle und dem Regierungspräsidium.
Keine Ahnung wer nun recht hat, ist mir eigentlich auch völlig egal. Ich stand zwischen den Fronten und hatte einen netten Urlaubstag erfolglos in der Zulassungsstelle verbracht.
Eine AU-Bescheinigung konnte nicht mehr während Öffnungszeiten geliefert werden.
Am nächsten Tag der 2. Versuch, mit einer per Mail übersandten AU-Bescheinigung.
Ansage der netten Dame am Schalter: So ginge das nicht, sie benötigt das Original der AU-Bescheinigung…
Eine Gespräch mit ihrem Chef konnte sie dann aber glücklicherweise umstimmen…
Letztlich hat dann alles geklappt, genervt war ich trotzdem.
Nun habe ich nach ziemlich genau einem Jahr Wartezeit das Fahrzeug übernommen, die ersten Nächte darin verbracht und bin begeistert. Echt klasse.
Ich wünsche allen, die noch warten dass, es möglichst schnell geht… und solange viel Vorfreude…