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Erhebliche Mängel an meinem Camper-Van 11 Dez 2025 11:07 #1

  • itilosi
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Hallo Miteinander, 

das wird jetzt eine längere Geschichte, aber ich versuche mich auf die Fakten zu konzentrieren und mich kurz zu fassen.

Vor ca. 3 Monaten kaufte ich von einem Händler einen Camper-Van Citroen Jumper Clever Celebration, Bj 2018, ca. 77.000 km zu einem Preis von 42.000,-- €. Das Fahrzeug schien in einem sehr guten Zustand zu sein. 2 Wochen nach Kauf auf dem Weg zum 1. Campingwochenende musste ich auf halben Wege den ADAC wg. komischer Geräusche vorne links rufen. Resümee: alle 5 Bolzen des vorderen linken Rades waren locker. Eine Überprüfung der anderen 3 Räder ergab auch hier pro Rad 1 bis 2 lockere Bolzen.
In den nächsten 2 Wochen musste mich 2 x der ADAC überbrücken, da das Auto nicht ansprang. Resümee: neue Starterbatterie.
Eine Woche darauf kam die Meldung, dass die hinteren Türen nicht verschlossen sind. Diese Meldung kommt seitdem in Dauerschleife. Alle Tipps, die mir hier gegeben wurden, haben zu keinem Erfolg geführt ... trotzdem an dieser Stelle nochmals DANKE.
Im Laufe der nächsten Tage trat noch die Meldung auf, dass das Adblue-System geprüft werden müsse. Auskunft meiner Werkstatt: wahrscheinlich Sensor-Defekt, heißt Austausch des Tanks, Kosten: 2.500 bis 3.000 €.
Dem nicht genug bekomme ich seit ein paar Tagen einen schrillen Dauerpfeifton beim Rückwärtsfahren. Werkstatt: die Einparkhilfe wurde nachgerüstet und ist defekt.

So, das in aller Kürze. Was nun? Leider habe ich keine Gebrauchtwagengarantie (hab ich verpennt, zu doof ... was auch immer). Im Kaufvertrag steht nur: 1 Jahr Gewährleistung auf Motor und Getriebe (was eigentlich nicht kaputt geht).

Gibt es hier nicht die gesetzliche Gewährleistung oder Sachmängelhaftung? Hab ich da nicht irgendwelche Möglichkeiten?

Ich habe mir mit viel Sparen da einen echten Lebenstraum erfüllt und bin im Moment komplett desilosioniert, verzweifelt und hoffe sehr, dass ich hier wertvolle Tipps bekomme, wie ich die Kuh vom Eis bringe und möglichst wenig Schaden nehme (vor allem mein geschundener Geldbeutel).

DANKE DANKE DANKE im Voraus

Sabine

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Erhebliche Mängel an meinem Camper-Van 11 Dez 2025 11:26 #2

  • daspösselt
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Ehrliche Antwort?

​​​​​​... nimm dir Rechtsbeistand, alleine wird das nix. 
Gruss Thomas

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Ex >>> T4 California Coach mit AD Fahrer
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Erhebliche Mängel an meinem Camper-Van 11 Dez 2025 11:30 #3

  • Freddy1964
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Moin

Gesetzliche Gewährleistung gilt, ausschließen kann er sie im 1. Jahr nicht. Was sagt der Händler? Er ist Dein Ansprechpartner.

Gruss

Michael 

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Letzte Änderung: von Freddy1964.

Erhebliche Mängel an meinem Camper-Van 11 Dez 2025 11:31 #4

  • 58d47d0c8a286e8cac826d3e425354b5
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Bist du ein Privatkäufer? Falls ja, dann nimm dir umgehend einen Fachanwalt der sich mit Wohnmobilen auskennt. Wenn ein Verkäufer die Gewährleistung auf Motor/Getriebe reduziert dann ist alles andere nutzlos um eine Lösung herbeizuführen. 
Gruß,
Michael

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Erhebliche Mängel an meinem Camper-Van 11 Dez 2025 11:36 #5

  • itilosi
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Ja, der Händler ist schon mein Ansprechpartner. Ich bereite gerade eine Email an ihn vor und hoffe, dass das ohne rechtliche Schritte erledigt werden kann ... wenn ich die Kommentare hier aber so lese, wird das wohl nix.

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Erhebliche Mängel an meinem Camper-Van 11 Dez 2025 11:45 #6

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Kannst du dir sparen..... ein Händler, der ein Gesetz, welches seit 23 Jahren besteht und vor 3 Jahren nochmal (zum größten Teil) pro Käufer reformiert wurde, versucht durch eine solche Klausel auszuhebeln weiß was er tut.

Es ist traurig dass es sowas in 2025 noch gibt......

 
Gruß,
Michael
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Erhebliche Mängel an meinem Camper-Van 11 Dez 2025 11:48 #7

  • Mannem
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Fordere ihn schriftlich mit Einwurf-Einschreiben unter Fristsetzung auf, die Mängel zu beheben. Alles andere, wie Emails und Telefoniererei hat keinen rechtlichen Bestand und ist der Mühe nicht wert.
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Erhebliche Mängel an meinem Camper-Van 11 Dez 2025 12:22 #8

  • Freddy1964
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Moin

Vor Fristsetzung und Androhung von rechtlichen Schritten vielleicht erstmal mit ihm reden?

Führte bei mir bisher immer zum Erfolg.

Gruss
Michael 
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Erhebliche Mängel an meinem Camper-Van 11 Dez 2025 13:20 #9

  • itilosi
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Kannst du dir sparen..... ein Händler, der ein Gesetz, welches seit 23 Jahren besteht und vor 3 Jahren nochmal (zum größten Teil) pro Käufer reformiert wurde, versucht durch eine solche Klausel auszuhebeln weiß was er tut.

Es ist traurig dass es sowas in 2025 noch gibt......

Wie meinst du das? Und warum kann ich mir was sparen?

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Erhebliche Mängel an meinem Camper-Van 11 Dez 2025 13:37 #10

  • Chili
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Der Händler kann die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen.
Heisst: du hast ein Jahr Gewährleistung. Punkt.
Eine Einschränkung auf bestimmte Fahrzeugteile ist gesetzlich nicht vorgesehen und unwirksam.
www.anwalt.de/rechtstipps/autokauf-unzul...leistung_136870.html

Ich wette, die Einschränkung auf Motor und Getriebe steht im Zusammenhang mit einer Garantie, nicht aber der Gewährleistung.
So einen doofen rechtswidrigen Versuch macht kein Händler.

Hinzu kommt, dass in den ersten 12 Monaten einer Gewährleistung die Beweislastumkehr gilt.
(Bei Neuwagen ist das die Hälfte von 2 Jahren, bei dir der gesamte Zeitraum.)

Beweislastumkehr heisst, dass der Gesetzgeber annimmt, dass alle Mängel bereits bei der Übergabe vorhanden oder angelegt waren.
Der Händler müsste das Gegenteil beweisen. Und das weiss der genau.

Insofern sollte es hier nach gerade mal 3 Monaten keine Schwierigkeiten geben.
Anwaltliche Unterstützung schadet sicher nicht. Wenn du eine Rechtschutz hast, einfach machen.
 
Knaus Boxlife 630 ME (2025)

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Letzte Änderung: von Chili.

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