Ich verstehe das auch nicht.
Ich hatte sogar meinen Kaufvertrag unterschrieben per Post erhalten, weil ich nicht vor Ort sein konnte.
Im übrigen kann in den AGB stehen, was will.
Der Händler kommt aus seiner Sachmängelhaftung nicht heraus, egal was in den AGB steht.
Eine Garantie gibt sowieso kein Händler, und bei der Sachmängelhaftung greift nach sechs Monaten das Beweisumkehrprinzip.
Man muss dann also beweisen, daß der Mangel schon vorher da war und nicht durch mich entstanden ist.
Kann zuweilen zum Problem werden, meist greift aber noch die Pössl- Garantie.
Aber hier ist man auch auf den Einsatz des Händlers angewiesen, denn der muß den Mangel an Pössl weiterleiten und ggf. das Fahrzeug ins Werk bringen lassen.
Wenn der Händler sich so verhält wie beschrieben, würde ich nicht großen Einsatz von ihm erwarten.
Ich würde dem Händler klar mitteilen, daß ich den Kaufvertrag mitnehme und ihn kurzfristig unterschreibe- oder auch nicht.
Wenn er sich dann querstellt, hat er was zu verbergen.
Kein ordentlicher Kaufmann würde sich so verhalten.
Einen alten Fettfleck kann man ganz einfach mit etwas Butter erneuern...
Pössl Summit 600 plus mit 230W Solar auf dem Dach mit Mppt 75/15, 2 Batterien ges. 190 Ah. Zusätzliches Flexmodul für Außeneinsatz oder hinter der Windschutzscheibe für die Starterbatterie. Alles steckbar.