Evtl ist das in Wikipedia geschriebene nicht korrekt.
In der ECE-Regelung Nr. 87 habe ich nichts von "werkzeuglos abschaltbar" oder dergleichen gefunden.
Falls doch vorhanden, kann bitte jemand die Stelle hier posten / nennen. Danke.
Hallo HPeter,
Dein Einwand ist korrekt.
Dem Verfasser des Wikipedia-Artikels ist ein Fehler unterlaufen und ich habe es auch nicht erkannt. (Asche auf mein Haupt).
Inhaltlich ist der Artikel korrekt! Nur die Fundstelle ist nicht korrekt wiedergeben. Die Einbauvorschriften finden sich in ECE 48.
Die Passage mit dem Abschalten unter 6.19.7
Übrigens, wenn ich schon am lesen bin, darf das TFL nicht abgedeckt werden. 5.14.1
ECE 48
PS
Für Tagfahrlicht gelten die Bestimmungen nach
§ 49a Abs. 5 (StVZO).
Danach dürfen als Tagfahrleuchten nur nach der ECE-Regelung Nr. 87 genehmigte lichttechnische Einrichtungen verwendet werden (siehe Anhang zur StVZO über anzuwendende EG-Richtlinien und ECE-Regelungen, hier § 49a Abs. 5, Satz 2 Nr. 5). Die dabei anzuwenden Schaltungsvorschriften für das Tagfahrlicht sind der ECE-Regelung Nr. 48 zu entnehmen.
KBA