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Händler nach Kauf wechseln 18 Mai 2021 14:26 #31

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Also Manfred,
du widersprichst klar deinem Standpunkt in #16. War nun #16 falsch oder dein Rest oder legst du dir es gerade mal zu Recht, wie es eben passt - dann bist du sicher von Fach :-)

Und nun zu dir Peter:
Die Arbeiten an meinem Fahrzeug dauerten 2 volle Arbeitstag und brauchten 2 Mechaniker. Die Abrechnung ist also sicher keine billige Kleinigkeit. Ich habe klar geschrieben was Sache ist:
1. Ruf bei Pössl an und rede mit den Leuten, lass dich ggf. weitervermitteln bis du ein Ergebnis hast, mit dem du zufrieden bist. Ich bin auch über das Problem, das du in #29 schilderst gestolpert - dem wiederprach aber die glaubhafte Versicherung des neuen Pössl Händlers, >wir reichen das als Garantierarbeit ein und haben das noch immer abgerechnet bekommen<. Deshalb:
2. Lass dir das schriftlich von Pössl bestätigen - die tun das sogar gerne und haben damit kein Problem!
3. Die Ausführung erfolgte bei einem Pössl Vertragshändler, bei dem ich NICHT gekauft habe, also keine Vertragsbeziehung nach BGB habe, wie es Manfred so gerne in #16 darstellt.
Und Peter, ich gebe nur sachliche Antworten, weil ich das Paragraphen zitieren schon lange hinter mir habe. Rede mit den betreffenden Leuten, dann bekommst du ein Ergebnis!
Servus, momahduh

Pössl Roadcruiser Md 2017 samt Pössl Ausstattungspakete auf Basis Citroen 163 PS
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Händler nach Kauf wechseln 18 Mai 2021 14:35 #32

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Wohmi schrieb: Klar kann jeder Händler mit einem Servicevertrag von Pössl Garantiearbeiten durchführen. Dazu hat dieser Partner dann einen Vertrag abgeschlossen und kann dann nach dem Gewährleistungshanbuch vom Pössl seine Arbeiten einreichen, Analog der Automobilhersteller. Vg Wohmi


Dann kommt der Unterschied zwischen können und wollen ins Spiel

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Händler nach Kauf wechseln 18 Mai 2021 14:36 #33

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Hallo
Sind das hier Juristen, wenn ja, sieht man schon das Problem, mehrere Anwälte und verschieden Meinungen. Wenn nicht, es gibt nicht nur den Paragraphen sondern auch Auslegungen dazu und ich gehe mal davon aus, das die Nichtjuristen da keine Ahnung von haben. Deswegen mein Rat, einfach einen Rechtsanwalt aufsuchen, wenn man Rechtsschutzversichert ist, gibt es Versicherungen, die auch erstmal eine telefonische Beratung leisten.
Ansonsten würde ich einmal bei Pössl anrufen und schauen was die sagen. Vielleicht ist das Problem dann schon gelöst.
Bleibt Gesund und schöne Reisen.

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Händler nach Kauf wechseln 18 Mai 2021 14:38 #34

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@momahduh:
OK. Ich entnehme deiner Antwort dass an deinem Fahrzeug Arbeiten durchgeführt wurden, du aber nicht im Besitz einer schriftlichen Garantieerklärung von Pössl bist.

Rat @Themenstarter und @alle:
Informiert euch über Garantie und Gewährleistung. Über die Unterschiede und Inhalte. Am besten bevor eine Reklamation verschleppt wird oder in eine für euch nachteilige Richtung läuft.

Gewährleistung und die zugehörigen Verbraucherrechte kann man nur für sich sichern wenn die Mängel korrekt beim Verkäufer reklamiert werden. Andere Adressen sind nicht Gewährleistungspflichtig.

Wer sich das selbst nicht zutraut oder unsicher ist... Der kann sich auch juristisch beraten lassen, zB bieten das die meisten Automilclubs ihren Mitgliedern als Serviceleistung an.
(beraten lassen bedeutet nicht vor Gericht ziehen und verklagen)
Nach mehreren guten Pössl D-Line kam ein unerfreulicher H-Line Summit. Infolge unplanmäßig auf einen schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse". 5,95m lang, Heckgarage für zwei MTB und lückenlose Dämmung! Eigentlich nur als Zwischenlösung, aber Funktion und Vorteile überzeugen ...

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Händler nach Kauf wechseln 18 Mai 2021 14:52 #35

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@Peter,

du hast einen offensichtlichen (s. Signatur) Pössl Frust, aber ich sage es dir und anderen so exakten Kollegen gleichermaßen:

Das Leben funktioniert leider oder Gott sei Dank nicht exakt entlang von Paragraphen:
1. Auf der Erklärung von Pössl stand "Kostenübernahmeerklärung" und das ist mir im Zweifel lieber als alles Andere.
2. Auf der Abrechnung des Händlers, die ich unterschrieben habe, stand "Garantiearbieten". Hätte ich die Unterschrift verweigern sollen, weil es um Gewährleistung geht?

Sorry, aber mir ist das egal, Hauptsache ist, die Fenster sind dicht, die Arbeit ist gut ausgeführt und hat mich gar nichts gekostet. Das Ergebnis zählt und das hätte ein Rechtsanwalt bestimmt nicht erreicht, weil dann alle auf Stur schalten und bis dann was geklärt ist, ist der Anwalt zwar reicher, aber ich bin längst tot und mein Pössl verschrottet.

Ich messe die Qualität eines Ergebnisses mittlerweile nicht nur am Ergebnis selbst, sondern auch an der Zeit, in der es erreicht wurde - wohl wissend und darüber schmunzeltnd, das ich das in jungen Jahren ganz anders sah.
Servus, momahduh

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Händler nach Kauf wechseln 18 Mai 2021 15:01 #36

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HPeter schrieb: @momahduh:
OK. Ich entnehme deiner Antwort dass an deinem Fahrzeug Arbeiten durchgeführt wurden, du aber trotzdem nicht im Besitz einer schriftlichen Garantieerklärung von Pössl bist.

Rat @alle:
Informiert euch über Garantie und Gewährleistung. Über die Unterschiede und Inhalte. Am besten bevor eine Reklamation verschleppt wird oder in eine für euch nachteilige Richtung läuft.

Gewährleistung und die zugehörigen Verbraucherrechte kann man nur für sich sichern wenn man Mängel korrekt beim Verkäufer reklamiert.


Nein das stimmt so nicht, du kannst es bei jedem Pössl Servicepartner reparieren lassen, wenn es zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag kommen sollte/ musst du es bei deinem Händler einreichen. Ein Beispiel, es wurde 2 mal probiert ein Mangel bei einen anderen Pössl Betrieb zu beheben, jedoch ohne Erfolg. Dann teilst du deinem Händler dein Tücktrittbegehren mit, dieser meldet es Pössl, Pössl prüft den Vorgang und dann wird festgelegt wie hoch dein Nutzungsanteil ist.
Vg Wohmi
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Händler nach Kauf wechseln 18 Mai 2021 15:14 #37

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Wohmi schrieb: ...
Nein das stimmt so nicht, du kannst es bei jedem Pössl Servicepartner reparieren lassen, wenn es zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag kommen sollte/ musst du es bei deinem Händler einreichen. Ein Beispiel, es wurde 2 mal probiert ein Mangel bei einen anderen Pössl Betrieb zu beheben, jedoch ohne Erfolg. Dann teilst du deinem Händler dein Tücktrittbegehren mit, dieser meldet es Pössl, Pössl prüft den Vorgang und dann wird festgelegt wie hoch dein Nutzungsanteil ist.
Vg Wohmi

Sorry Wohmi,
aber das meiste deiner Aussage ist so nicht zutreffend.

Der Käufer hat nur einen Vertrag mit dem Verkäufer geschlossen. Nur zwischen diesen beiden Parteien läuft juristisch gesehen alles in Sachen Gewährleistung.

Holst du dritte "ins Boot" dann verkompliziert sich die Sache und du öffnest deinem Vertragspartner (dem Verkäufer) unter Umständen Hintertürchen durch die er sich aus der Verantwortung ziehen kann. (wieso sollte zB dein Verkäufer Verantwortung übernehmen, wenn ein Dritter etwas verpfuscht???)

Pössl ist nicht Vertragspartner des Käufers und entsprechend läuft auch die gern zitierte Wandlung / Rückgabe / Rücktritt vom Kauf nur zwischen Käufer und Verkäufer ab. Und es ist kein "Begehren" oder so etwas, sondern ein Rechtsanspruch (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind). Glaub mir, ich weiß wovon ich spreche.

(und natürlich kann / wird der Händler im Hintergrund mit Pössl sprechen, aber das muss dich als Kunde des Womo Händlers nicht interessieren)
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Händler nach Kauf wechseln 18 Mai 2021 15:40 #38

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HPeter schrieb:

Wohmi schrieb: ...
Nein das stimmt so nicht, du kannst es bei jedem Pössl Servicepartner reparieren lassen, wenn es zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag kommen sollte/ musst du es bei deinem Händler einreichen. Ein Beispiel, es wurde 2 mal probiert ein Mangel bei einen anderen Pössl Betrieb zu beheben, jedoch ohne Erfolg. Dann teilst du deinem Händler dein Tücktrittbegehren mit, dieser meldet es Pössl, Pössl prüft den Vorgang und dann wird festgelegt wie hoch dein Nutzungsanteil ist.
Vg Wohmi

Sorry Wohmi,
aber das meiste deiner Aussage ist so nicht zutreffend.

Der Käufer hat nur einen Vertrag mit dem Verkäufer geschlossen. Nur zwischen diesen beiden Parteien läuft juristisch gesehen alles in Sachen Gewährleistung.

Holst du dritte "ins Boot" dann verkompliziert sich die Sache und du öffnest deinem Vertragspartner (dem Verkäufer) unter Umständen Hintertürchen durch die er sich aus der Verantwortung ziehen kann.

Pössl ist nicht Vertragspartner des Käufers und entsprechend läuft auch die gern zitierte Wandlung / Rückgabe / Rücktritt vom Kauf nur zwischen Käufer und Verkäufer ab. Glaub mir, ich weiß wovon ich spreche.

(und natürlich kann / wird der Händler im Hintergrund mit Pössl sprechen, aber das muss dich als Kunde des Womo Händlers nicht interessieren)


Da liegst du falsch, jeder hat das Recht sein Fahrzeug bei jedem Pössl Servicepartner reparieren zu lassen, es gibt da auch kein Hintertürchen, ob der Rücktritt gerechtfertigt entscheidet nur Pössl und sonst keiner, und schon lange nicht dein Händler, die Abwicklung und Auszahlung geht über den Händler bei dem du gekauft hast, es sei denn es ist ein Argenturgeschäfft. Du musst bei deinem Händler nur dein Rücktrittsbegehren einreichen mit oder ohne Anwalt, dann muß dein Händler es Pössl mitteilen.
Ich bin schon lange im Thema, Vg Wohmi
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Händler nach Kauf wechseln 18 Mai 2021 16:03 #39

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Völlig falsch. Was Pössl mit seinen Händlern für Verträge hat, ist uns weder bekannt noch relevant. Rechtlich hast Du keinerlei Handhabe gegenüber anderen als Deinem Vertragspartner.
Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

ex: Pössl Vario 545 (2015) mein Pössl
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Händler nach Kauf wechseln 18 Mai 2021 16:06 #40

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momahduh schrieb: Also Manfred,
du widersprichst klar deinem Standpunkt in #16. War nun #16 falsch oder dein Rest oder legst du dir es gerade mal zu Recht, wie es eben passt - dann bist du sicher von Fach :-)


In #16 geht es nur um die Themen Gewährleistung und Garantie, die Erweiterung auf den § 826 erfolgte nur weil du wissen wolltest woher VW Käufer eine Rechtsgrundlage bekommen, VW direkt verklagen zu können und nicht über den Händler zu gehen.

Da ist nichts mit Widerspruch in meinen Aussagen... man muss einfach nur lesen.

@Wohmi und HP - wir wollen ja nicht gleich über einen Rücktritt vom Kaufvertrag reden, ginge ja erstmal nur um einen Händlerwechsel zwecks evtl. Nachbesserung.

Und das kann bei einem anderen Händler (auf dem Weg zum Rücktritt) durchaus ein Problem darstellen.
Wenn es vom Hersteller, hier Pössl eine erweiterte Gewährleistung nach BGB gibt wie es z.B. BMW macht (Punkte 2 und 3 auf Seite 2) www.bmw.de/content/dam/bmw/marketDE/bmw_...et.1608197261502.pdf wäre alles geregelt und ich könnte eine Nachbesserung bei jedem Vertragshändler durchführen. Weitergehende Schritte gegen den Lieferhändler wären danach noch möglich ohne Einrede, dass keine Nachbesserung verlangt wurde.

Gibt es so eine Erklärung seitens Pössl nicht, muss man tatsächlich erst den Lieferhändler mit einer Nachbesserung konfrontieren. Dabei kann man natürlich auch darum bitten die Nachbesserung bei einem anderen Händler z.B. aus Ortsgründen freizugeben.
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