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Pössl Summit 600 Modell 2020 bestellt. Händler will jetzt für Modell 2021 mehr Geld! 24 Mär 2021 20:49 #11

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Hallo twz, auf der Seite steht erst mal folgendes:

Ohne vertragliche Regelung ist nach Vertragsschluss eine Preiserhöhung unzulässig

Was auf mich zutrifft.

Wird der Kaufpreises um mehr als fünf Prozent erhöht, steht Ihnen ein Rücktrittsrecht zu

Hier hätte ich die Option, vom Verkauf zurück zu treten, wenn der Händler eine Klausel in den Vertrag gesetzt hätte. Dies ist aber nicht der Fall. Alles ein bisschen verzwickt.
Pössl Summit 600 Plus (weiß), Fiat 140 PS

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Pössl Summit 600 Modell 2020 bestellt. Händler will jetzt für Modell 2021 mehr Geld! 24 Mär 2021 20:55 #12

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um wieviel Prozent ändert sich der Kaufpreis?
Unter 5 %?
Dann ist die Antwort doch inkludiert.
mit freundlichen Grüßen
twz

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Pössl Summit 600 Modell 2020 bestellt. Händler will jetzt für Modell 2021 mehr Geld! 24 Mär 2021 21:22 #13

  • Marvik59
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Hi,
ja uns traf auch der Schlag ich hatte das ebenfalls nicht für möglich gehalten war es aber leider trotzdem. Allerdings liegt die Schuld nicht beim Händler denn der muss auch den höheren Preis bezahlen sondern beim Hersteller. Es ist schon etwas schwer verständlich das Deutsche Verbraucherrecht mit so komischen Klauseln . Aber das ist halt das Problem wenn man etwas haben möchte was alle wollen, da hat man wenig Argumente als Käufer/Bittsteller kann man nur hoffen, das dass auch mal wieder anders wird .
Dann kommt unsere große Stunde als Käufer mit 18 % Rabatt und Einbauteilen gratis !
Mitten im Traum wachte Er auf und es war immer noch Lockdown und Corona und die Lieferzeit betrug auch immer noch 18 Monate . Das schlimmste: Er konnte nicht wieder einschlafen und weiterträumen.
Also Zähne knirschen und durch beim ersten fahren mit dem neuen vergehen alle Zahlschmerzen wie im Flug (war bei mir auch so ich kann sogar schon wieder lächeln beim fahren) .
Erholsamen Schlaf und schöne Träume wünscht euch
Wolfgang
Pössl Roadcruiser, Fiat 160 Ps Automatic , größtenteils überflüssige Assistenzsystheme, Maxi Fahrwerk . Keine Markise , kein Solar, kein Sat und eine Dachhaube die echt keine Geräusche macht. Pössl neu erlebt seit 13.01.2021. Kein klappern, keine Geräusche, leiser Motor . Ich bin im Womo Himmel .
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Pössl Summit 600 Modell 2020 bestellt. Händler will jetzt für Modell 2021 mehr Geld! 25 Mär 2021 01:17 #14

  • HPeter
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twz schrieb: dann schau mal hier: ADAC Neuwagenkauf

Preiserhöhungen unter 5% sind möglich.

Dort beim ADAC steht aber noch mehr:

"... Vorsicht: Nachträgliche Preiserhöhung
Vereinbaren Sie einen Festpreis

Ohne vertragliche Regelung ist nach Vertragsschluss eine Preiserhöhung unzulässig

Enthält der Vertrag eine formularmäßige Preisanpassungsklausel, ist diese nur zulässig, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart wurde

Wird der Kaufpreises um mehr als fünf Prozent erhöht, steht Ihnen ein Rücktrittsrecht zu"

Ich würde mich beraten lassen von jemanden der sich gut mit Recht auskennt.
Nach mehreren guten Pössl D-Line kam ein unerfreulicher H-Line Summit. Infolge unplanmäßig auf einen schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse". 5,95m lang, Heckgarage für zwei MTB und lückenlose Dämmung! Eigentlich nur als Zwischenlösung, aber Funktion und Vorteile überzeugen ...

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Pössl Summit 600 Modell 2020 bestellt. Händler will jetzt für Modell 2021 mehr Geld! 25 Mär 2021 06:06 #15

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@HPeter
nicht nur das lesen und zitieren, was in die eigene Erlebniswelt passt :S

Warum wird wohl explizit in dem Exzerpt des ADAC sowohl die Vereinbarung eines Festpreises, der als solcher auch bezeichnet werden muß, als auch die 5% Preiserhöhung, die offenbar zulässig ist, benannt?

Deine Feststellung <<ohne vertragliche Regelung keine Preiserhöhung>> ist also schlicht Falsch!
Gerade ohne eindeutige Regelung sind bis 5% Preiserhöhungen möglich.

Das kriegt ein unvoreingenommener Leser des ADAC-Artikels auch ohne Anwalt raus :whistle:
Was ein Anwalt jetzt machen müsste? Einfach die entsprechenden Gerichtsurteile suchen, wo diese 5% Hürde drin steht.
Aber auch das gelingt einem Laien mit etwas zeitlichem Aufwand. Du kannst ja selber mal googeln...
... und dann korrekt zitieren.
mit freundlichen Grüßen
twz

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Pössl Summit 600 Modell 2020 bestellt. Händler will jetzt für Modell 2021 mehr Geld! 25 Mär 2021 10:07 #16

  • midiba65
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Der eine zieht eben lieber vor Gericht, befragt Anwälte und verbringt seine Lebenszeit mit Streitereien, der andere beißt lieber in den sauren Apfel, zahlt 3% mehr als vereinbart und erfreut sich am neuen Spielzeug und der gewachsenen Lebensqualität. - So hat halt jeder seine Vorlieben.

Einer hier im Forum schreibt in seiner Signatur "Wollte wieder einen Summit, bin aber inzwischen davon abgekommen. Qualität und Lieferzeit sprechen dagegen. Jetzt wirds wohl ein Adria Compact oder ein 599cm Sunligt V60."
Seit er bei uns ist, steht das da so - seit fast einem Jahr! Ein passendes Fahrzeug hat er noch immer keines gefunden..... Und ich möchte wetten, dass das mit dieser Einstellung auch so bleibt.
Dafür rät er jedem hier im Forum stetig dazu, einen Anwalt zu beauftragen und tut seine Sicht der jeweiligen Rechtslage kund. Einige hier hielten ihn sogar schon für einen RA oder Richter, RESPEKT!

Jeder hat in seinem Leben die Wahl: Du kannst immer darauf pochen dein Recht zu bekommen, oder du kannst zufrieden leben. Beides zusammen geht nicht!

AdR: Das Vorstehende spiegelt meine persönliche Sicht der Dinge wieder und basiert auf meinen eigenen, realen Lebenserfahrungen.
Gruß, Michael ............................Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Durchschnittsverbrauch total bisher: 8.1 l/100km
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Pössl Summit 600 Modell 2020 bestellt. Händler will jetzt für Modell 2021 mehr Geld! 25 Mär 2021 10:39 #17

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Moin,

unser Händler war da sehr transparent.
Bis 3% Uplift übernehmen wir die Kosten, alles was mehr als 3% ist, das übernimmt er.
So abgesprochen und schriftlich festgehalten.
Alles war geregelt und man kann sich weiterhin in die Augen schauen.

Nimm die Unterlagen geh zum Anwalt, lass Dich beraten, wenn Du partout damit nicht einverstanden bist.
Alles andere ist Kaffeesatzleserei und Kristallkugel und selbst dann könnte im Fall eines Falles , ein Richter immer noch anders entscheiden.
Die Kosten für Dich sind dann auf jeden Fall noch höher.....und Du hast Laufereien und Ärger.....

Alternativ unter "teures Lehrgeld zahlen" verbuchen...das nächste Mal ist man dann schlauer....
Akzeptiere die Mehrkosten und erfreue Dich dann am Fahrzeug.

VG Georg
2018ner Pössl Summit 600+, auf Citrone, 2.0,163 PS, mit ein bisschen Zusatzgedöns und Anpassungen...man kennt das ja
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Pössl Summit 600 Modell 2020 bestellt. Händler will jetzt für Modell 2021 mehr Geld! 25 Mär 2021 10:45 #18

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Hallo,
es ist richtig, daß Du Dich bzgl. Deiner individuellen Situation juristisch beraten läßt! Das heißt ja noch nicht, daß man den Klageweg betritt. Erstmal wissen, was Sache ist.
Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

ex: Pössl Vario 545 (2015) mein Pössl
mein Sprinter hier im Forum
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Pössl Summit 600 Modell 2020 bestellt. Händler will jetzt für Modell 2021 mehr Geld! 25 Mär 2021 11:08 #19

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@Jürgen
Das werde ich auf jeden Fall tun. Die Unterlagen gehen heute zum Rechtsanwalt. Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
Gruß Holger
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Pössl Summit 600 Modell 2020 bestellt. Händler will jetzt für Modell 2021 mehr Geld! 25 Mär 2021 11:39 #20

  • HPeter
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twz schrieb: @HPeter
nicht nur das lesen und zitieren, was in die eigene Erlebniswelt passt :S

...
Deine Feststellung <<ohne vertragliche Regelung keine Preiserhöhung>> ist also schlicht Falsch!
...


@twz: das ist keine Feststellung von mir.
Das in den Anführungszeichen ist ein Zitat und steht genau so auf der von dir verlinkten Seite.
www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufe...estellung-lieferung/


PS You made my day ;-)
Das mit der "eigenen Erlebniswelt"... evtl ein Eigentor?
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