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ich lese hier häufiger, dass mittels Spanngurten o.ä. das Schwingen des Trägers verhindert werden soll.
Ich habe im TV mal einen Bericht über Fahrradträger gesehen, wo davon dringend abgeraten wird, ...
Es geht sogar soweit, dass man bei nicht herstellergemäßen Befestigung der Träger die Betriebserlaubnis verliert und bei einem Unfall ggfs die Versicherung aus diesem Grund Probleme macht. ....
Es gibt immer 2 Seiten Stefan.
Grundsätzlich bin ich Deiner Meinung dass in schwingfähige Systemen Teilkräfte abgebaut werden, die dann nicht mehr auf den Fixpunkt wirken.
Aber es kommt immer drauf an. Eine elastische Abspannung,zB Spanngurte, ist einer starren Abspannung vorzuziehen- selbst hab ich noch Federn dran u hänge den Gurt mit ca 5kg in die Ösen.
Finde gerade die Anleitung vom DL3 nicht, erinnere mich aber, dass Atera die Abspannung bei entsprechender Last (4.Schiene) fordert.
Deshalb zum Rechtlichen nachfolgend eine KI generierte Zusammenfassung dazu. Ist zwar Atera, aber - 🤔 die Physik nimmt sicher keine Rücksicht auf Hersteller.
"....In der Montageanleitung der Erweiterungsschiene: Wenn du den Erweiterungssatz für das 4. Rad kaufst (Art.-Nr. 022 684 für den DL3), liegt diesem Set eine separate Anleitung bei. In dieser Anleitung steht unter dem Punkt „Wichtige Sicherheitshinweise“ oder bei der Montagezeichnung für die endgültige Sicherung der Hinweis, dass der Träger bei Beladung mit 4 Fahrrädern zwingend mit dem mitgelieferten Abspannset am Fahrzeug (meist an der Heckklappe oder C-Säule) gesichert werden muss.
Warum dort? Weil das zulässige Gesamtzugmoment auf die Anhängerkupplung bei 4 Rädern ansteigt und die Abspannung dazu dient, die Hebelwirkung zu reduzieren und das „Nicken“ des Trägers während der Fahrt abzufangen.
Was ist das genau? Es handelt sich um ein Set aus einem Spanngurt mit einer gummierten Schlaufe oder einem Haken, der oben in den Spalt der Heckklappe eingehängt wird. ...."
BTW: Unser DL3 schwingt schon weit über 120 Tkm u hat ausser 2 verlorenen Schrauben noch keinen Bruch erlitten.