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Zulässiges Gesamtgewicht in Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.1./F.2 3510 kg? Ist das richtig? 02 Okt 2025 17:50 #1

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Moin Kastenwagenfahrer,

ich hab heute über den Zulassungsdienst meinen neunen Pössl Summit 600 Plus zugelassen. Hab mir jetzt mal in Ruhe beim Kaffee zu Hause alles angesehen und bin etwas stutzig geworden das ich mit dem neuen Auto schon nach zwei Jahren zum TÜV muss.
Was für Womos über 3,5 Tonnen richtig ist. Ich bin war eigentlich der Meinung das ich einen Kastenwagen bis max. 3500 Kg gekauft habe. Nun steh aber in der Zulassung  Teil I unter den Punkt F1 und F2 bei technisch zulässiger Gesamtmasse ein Gewicht von 3510 kg. In der Homolgation von Pössl steht allerdings ein zulässige Gesamtmasse von 3500 kg. Was ist nun richtig? Was steht denn da bei euch drin? Wann musstet ihr das erste mal zum TÜV mit eurem Neuen Auto?

Danke schon einmal.

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Zulässiges Gesamtgewicht in Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.1./F.2 3510 kg? Ist das richtig? 02 Okt 2025 18:00 #2

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Gruß
Günter
Pössl 2 Win Plus 2020 Citroen 165 heavy Sturm Blau, 04/2020

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Zulässiges Gesamtgewicht in Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.1./F.2 3510 kg? Ist das richtig? 02 Okt 2025 18:20 #3

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Danke, kannte ich nicht. So richtig hilfreich ist der aber auch nicht. Was ist denn nun richtig? 

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Zulässiges Gesamtgewicht in Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.1./F.2 3510 kg? Ist das richtig? 02 Okt 2025 18:48 #4

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Dann ist das bei der Zulassungsstelle falsch eingetragen worden. 
Zum Verständnis ist unter F.1 zu verstehen,  was das Fahrzeug überhaupt technisch ohne Umbauten tragen kann und das wären 3510 kg. 
Zugelassen ist bei dir aber nur 3500 kg und das muss unter F.2 stehen - also ein Fehler der Zulassungsstelle.
Die ZB1  und COC kannst du dem Zulassungsdienst nochmal in die Hand geben und um Korrektur bitten, da das falsch eingetragen ist.
 
Gruß Rüdiger
Citroen Summit 640-2018, AHK,Solar 220W ,LiFePo4 Liontron 150 Ah, Votronic VBCS Triple + Display, Büttner BC, Cobra Alarm & GPS Ortung,SOG,Mike Sanders, 4,25 t
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Zulässiges Gesamtgewicht in Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.1./F.2 3510 kg? Ist das richtig? 02 Okt 2025 21:28 #5

  • ManfredK
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Achtung

Wenn das ein Neufahrzeug ist benötigst Du in AT zwingend die Go-Box

Sicher dass das nach CoC nicht doch 3500kg sind?

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Zulässiges Gesamtgewicht in Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.1./F.2 3510 kg? Ist das richtig? 02 Okt 2025 21:57 #6

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ja natürlich steht in der Pössl Homologation nur 3500 Kg. Ich hab ja auch keine Ahnung wo die bei der Zulassungsstelle die 3510 Kg gefunden haben.

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Zulässiges Gesamtgewicht in Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.1./F.2 3510 kg? Ist das richtig? 02 Okt 2025 22:10 #7

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Du solltest 2 CoC Bescheinigungen haben, 1x zum Basisfahrzeug, da steht vermutlich Fahrzeug N2 (LKW bis 7,5 t) drin und 1x von Pössl bzw. H-Line, da steht Fahrzeug M1 (Wohnmobil bis 3,5t). Das ist maßgeblich, es sollte sowohl bei Zulassung.Gesamtgewicht als auch bei zul. technischer Gesamtmasse 3500 kg stehen.
Auf jeden Fall bei der Zulassungsstelle reklamieren und auf Berichtigung bestehen.
Die Damen und Herren sind mit den Wohnmobilzulassungen immer gefordert (hat bei mir knapp 1h gedauert) bis überfordert. Kleiner Tipp: die e-Nummer vom Basisfahrzeug zusätzlich mithin die Zulassungsbescheinigung übernehmen lassen, damit sind dann die ganzen ABE und Teilegutachten von Ducato und Co gültig, sonst musst Du später alles vom TÜV eintragen lassen.
RoadCamp R, Citroen 140 PS, Thunder-Grey, Dieselheizung Truma 4D, Monoceiver, Kennwood, RFK AHK, Markise Thule

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Zulässiges Gesamtgewicht in Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.1./F.2 3510 kg? Ist das richtig? 03 Okt 2025 08:15 #8

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Die EG-Typgenemigung des Grundfahrzeuges zusätzlich mit einzutragen ist unnötig. Das COC von Stufe2 (Poessel) nimmt Bezug auf das Ursprungs-COC und enthält alle notwendigen Daten. Insofern führt das möglicherweise zu mehr Verwirrung. Mein Grundfahrzeug ist ein N2, aber von Poessel aus als Light ein M1. Das habe ich genau so gewollt.

Wenn es falsch in Teil I / Teil II übernommen wird, korrigieren lassen. Aber nochmal: nur das COC von Poessel (Stufe 2) zählt. Sonst nix.

Und die ABEen und Teilegutachten, die es im UrsprungsCOC sowieso nicht gibt, sind natürlich mit dem COC des fertiggestellten Fahrzeuges gültig. Sind alles EG-Typgenehmigungen oder ECE-Genehmigungen.

VG
Pössl Summit Shine 640R Citroen 2,2l 165ps

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Letzte Änderung: von Funcamper.

Zulässiges Gesamtgewicht in Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.1./F.2 3510 kg? Ist das richtig? 03 Okt 2025 09:13 #9

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Und unbedingt den Hinweis von Manfred in #5 beachten.
Sonst bezahlst du unnötigerweise LKW Maut in Österreich.
VG Jürgen
hättest du kaufen können: Clever Celebration auf Citroen mit 140PS, EZ 3/2020

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Zulässiges Gesamtgewicht in Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.1./F.2 3510 kg? Ist das richtig? 03 Okt 2025 11:24 #10

  • loose gravel
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Der Hinweis ist aber verwirrend.

Wenn alles richtig eingetragen ist, darfst du keine gobox verwenden. Statt dessen benötigst du eine digitale Vignette und du zahlst deren Laufzeit, unabhängig von der Anzahl der gefahrenen Kilometer.

Wenn es falsch eingetragen ist, benötigst du eine gobox und zahlst für jeden gefahrenen Kilometer. Die Vignette wäre dann falsch.
Summit 640, Fiat Ducato Heavy, 140 PS Automatik mit dem Autonomous Driving Paket. iNetX, Gas/Elektro Combi, Solar mit Büttner SC 330, Liontron 150Ah LiFePo, Busbiker, ESX VN940, automatisches Reisetagebuch mit FindPenguins, Schnickschnack. Eingebaute Extraportion Urlaubsfreude.

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