Die Mehrheit derer die sich hier geäußert haben, hat keine Anzahlung geleistet.
Ich halte Anzahlungen ohne Bankbürgschaft schlichtweg für unseriös!
Darüber hinaus sind Anzahlungen im Kfz-Handel unüblich.
Im Womo Handel ist es nur eine Minderheit der Händler die die devote Grundhaltung der Käufer ausnutzt.
Zu einem Unternehmen gehört auch das Unternehmerische Risiko. Es besteht ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag. Wenn der Kunde den Kasten nicht abnimmt, stehen dem Händler 15% der Kaufvertragssumme zu. (Der Kasten bleibt dann im Eigentum des Händlers, der ihn dann mit Abschlag beliebig veräußerrn kann) Um die einzutreiben steht ihm der Rechtsweg offen.
Für dieses geringe unternehmerische Restrisiko alle Käufer in Sippenhaft zu nehmen, ist, ich hatte es schon erwähnt, unseriös.
Der genannte Vergleich zur Vorauszahlung bei einer gebuchten Pauschalreise hinkt mächtig, weil es als Gegenleistung einen Reisepreissicherungsschein gibt und bei Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis erstattet wird.
Das entspricht im Endeffekt einer Bankbürgschaft.
Üblich und mit geringen Risiken für den Käufer, ist die Zahlung des Kaufbetrages (mit einem Restbehalt bis zur mängelfreien Fahrzeugübernahme) wenn der Kasten auf dem Hof des Händlers steht!
Im Gegenzug werden die Fahrzeugpapiere an den Kunden versendet, damit er das Fahrzeug zulassen kann.
Wenn man den vollen Kaufpreis zahlt, weil der Händler sagt, dass das Fahrzeug von Pössl fertiggestellt ist, trägt man quasi noch das Risiko des Transportes zum Händler. Wenn die Fuhre verunfallt, was schon vorgekommen ist, hat der Kunde eine leeres Bankkonto, immer noch keinen Kasten und der Händler ohne Gegenleistung die ganze Kohle.
Wenn der Kasten auf dem Hof des Händlers steht, habe ich als Kunde die Möglichkeit mich vor Ort davon zu überzeugen ob es tatsächlich so ist und kann bei der Gelegenheit mit dem Händler noch Details über die gewünschte Zusatzausstattung vereinbaren.
Wenn ich meinen Kasten in Augenschein genommen habe und mich nicht nur auf mündliche, nicht nachprüfbare Versprechen des Händler stützen muss, fühle ich mich bei der Zahlung des Kaufpreises wesentlich wohler.
All denen, die sich dafür entschieden haben, das Risiko des Händler zu übernehmen, hier ein Auszug aus dem Rheinischen Jrundjesetz:
Artikel 2: Et kütt wie et kütt.
(„Es kommt, wie es kommt.“)
Füge dich in das Unabwendbare; du kannst ohnehin nichts am Lauf der Dinge ändern.
Artikel 3: Et hätt noch emmer joot jejange.
(„Es ist bisher noch immer gut gegangen.“)
Was gestern gut gegangen ist, wird auch morgen funktionieren.
Situationsabhängig auch: Wir wissen es ist Murks, aber es wird schon gut gehen.
Gruß
Klaus