Du hast aufs Basisfahrzeug ganz normal europaweite Garantie!Ich kann deine Kommentare echt schön langsam nichtmehr lesen!
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Sachmängelhaftung oder früher Gewährleistung zum Schutz der Käufer vor mangelhafter Ware gesetzlich vorgeschrieben ist.
In der Verantwortung ist der Verkäufer, und zwar ausschließlich. Das Thema der Beweislast lassen wir mal außen vor. Die Garantie hingegen ist ein freiwilliges Angebot, das oftmals von Herstellern angeboten wird, welches aber nun mal nicht bei einem x-beliebigen Händler eingeklagt werden kann.