Dir ist aber schon bewusst, dass die Kombination aus Tagfahrlicht vorne und leuchtende Rücklichter in Deutschland nicht zulässig ist?
Die Rückleuchten dürfen nur in Verbindung mit dem Abblendlicht/Fernlicht leuchten bzw. als Begrenzungsleuchten mit dem vorderen Standlicht.
Somit muss eine Codierbarkeit nicht zwangsläufig gegeben sein.
Nur weil man es bei manchen PKW einzeln codieren kann (dies entspricht dann den Anforderungen in einem anderen Verkaufsland) heißt das nicht unbedingt,
dass dies bei allen Fahrzeugen geht, bei manchen ist dann eine landesspezifische Software drauf.
Gruß
Antworten auf die Frage wäre schön!
Erhobene Zeigefinger die dazu noch Halbwissen sind bringen keine Antworten!
Dankeschön
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