Hallo Joggl und die anderen Betroffenen,
als Auslöser und Verfasser/Vater dieses Threads melde ich mich nochmals zurück, um euch den aktuellen Status meines, wohl extremen, "Falles", mitzuteilen.
Zur Erinnerung (s. meine Beiträge hierzu in den Altmitteilungen dieses Threads):
Ich habe meinen Revo im Nov. ´17 in die Werkstatt gebracht und hatte dabei noch bis Febr. ´18 Werksgarantie. Der Fehler wurde von Citroen anerkannt, aber es passierte nichts.
Nach Einschalten eines Anwaltes im April ´18, nach 5 Monaten Werkstattaufenthalt meines Revo , hat dieser Citroen-Deutschland eine Frist gesetzt, bis Mai das Fahrzeug betriebsbereit zu machen oder ich Miete ein vergleichbares Fahrzeug für unseren lange geplanten Urlaub. im Mai. Unser Urlaub im April war eh bereits ins Wasser gefallen.
Ca. 15 min. vor Ablauf der Frist (ich hatte ein Leih-WoMo bereits vorreserviert) hat mich die Werkstatt informiert , dass ich am gleichen Abend meinen Revo abholen kann. Man hatte meinen Fall intern wohl "priorisiert" (ein Citroen-Vertreter war sogar in der Werkstatt aufgetaucht) und statt des Reparaturkits ein verfügbares Austauschgetriebe besorgt/verbaut. Mir wurde zudem als "Entschädigung", da ich auch kein Ersatztfahrzeug erhalten hatte, ein 500,-€ Werkstatt-Citroen-Gutschein übermittelt.
Das Ruckeln war auch tatsächlich weg. Zunächst zumindest: Denn was ich bei dem Einsatz des "verfügbaren Getriebes" bereits befürchtet hatte, dass es ein Getriebe aus eben dieser fehlerhaften Produktion war, hat sich bestätigt. Nach ca.4- 5Tkm war das Ruckeln wieder da.
Jetzt wird spannend.
Nochmals: Ich hatte meinen Revo im November `17 in die Werkstatt gebracht, mit Garantie noch bis Febr. 18, also ca 3 Monate. Das WoMo war aber, nach ca. 6 Monaten in der Werksatt, erst im Mai ´18 fertig. Da war die Garantie bereits fast 3 Monate abgelaufen. Nach 2 Monaten und ca. 4 TKm, die ich nach der Reparatur gefahren bin, trat der "Ruckel-Fehler" wieder auf, jetzt aber, durch die lange Werkstattzeit, bereits außerhalb der Garantie. Obwohl der erste "Reparaturversuch" damit offensichtlich misslungen war, ist Citroen jetzt nur im Rahmen eine Kulanzregelung bereit, die erneute Reparatur durchzuführen, da es auf Reparaturen innerhalb der Garantie keine gesonderte Anschlussgarantie gäbe (nur auf selbst gezahlte bzw. Kulanz-Reparaturen). Die Eigenbeteiligung beträgt jetzt incl. des noch nicht eingelösten Gutscheins, nach Intervention meines Anwalts, nicht mehr 1000,-€, sondern "nur noch" 600,-€, von ca. 3600,- Gesamtkosten.
Ein Schelm der dabei Böses denkt: Die langen Reparatur-Wartezeiten, gewollt oder ungewollt, verkürzen effektiv die Garantiezeit, so dass es danach zumindest auf das Getriebe keine Werks-Garantie mehr gibt.
Ich bin mir sicher, dass es rechtlich gesehen ein misslungener Reparaturversuch ist, so dass immer noch der Garantiefall herangezogen werden kann, und nicht wie von Citroen behauptet (nahezu lachhaft, wenn nicht so traurig), ein "...neu aufgetretener Schaden außerhalb der Garantie..". Obwohl ich in einem Rechtsstreit mit Sicherheit recht bekommen würde (ggf. ein Hinweis auch an eure Fälle), habe ich dem jetzigen Vorschlag zugestimmt, da ich z.Z. nicht die Zeit und Nerven habe Citroen gerichtlich, ggf. wohl langwierig, zu überzeugen, ich das Womo im Februar dringend brauche und es zumindest auf diese jetzt "bezahlte Reparatur" dann eine 1-jährige Gewährleistung gibt.
Mal sehen wie es weitergeht
Grüße
Dieter