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Bezahlung des Fahrzeugs 07 Sep 2021 17:33 #51

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@NewLife: Zumindest senkt man dann den Negativzins bei der eigenen Hausbank wenn man eine Anzahlung leistet.
Gruß,
Michael
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Bezahlung des Fahrzeugs 07 Sep 2021 17:36 #52

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Ich verweise hier nochmal auf #16 mit dem Hinweis, das ein Händler nicht pleite sein muss wenn er Kohle vor Auslieferung haben will.

Soweit ich das hier überblicke hat das auch niemand behauptet.

Es ist aber wohl auch unbestritten dass der Geldgebende Kunde im Falle einer Insolvenz des Händlers sehr schlechte Karten hat wenn er nicht direkt im Gegenzug oder vor der Zahlung die Fahrzeugpapiere erhält.

Und jeder Kunde kann das machen wie er mag und in wahrscheinlich 99,9% der Womo Käufe gibt es keine Probleme. Können wir uns darauf einigen?
Nach mehreren guten Pössl D-Line und einem unerfreulichen H-Line Summit Plus ... zum schlanken TI gewechselt. Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse" mit Heckgarage für zwei Mountain Bikes bei 5,95m Länge! :) Ursprünglich war der TI nur als Notlösung gedacht, aber jetzt überzeugen dessen Vorteile!

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Bezahlung des Fahrzeugs 07 Sep 2021 18:12 #53

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Danke HPeter.
Wahrscheinlich haben einige hier ihr Geld bis zur Übernahme noch maximal gewinnbringend angelegt, Wirecard zum Beispiel....
Mahlzeit!
Bernd
Die Karre ist ein Clever Celebration, seit Anfang 2020 auf die Menschheit los gelassen.
Aufstelldach, VB-Vollluftfederung, Busbiker, 1x Sonnenstrahlenfänger, Thule Markise, Kuschelsitze, SOG, Gastank, Glasfenster.
Mal schauen was ihm sonst noch so über den Weg läuft...

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Bezahlung des Fahrzeugs 07 Sep 2021 19:05 #54

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Ich finde es schade dass immer mehr Themen in diesem Forum relativ schnell abdriften und Streitereien entstehen und man gefühlt am Ende angekommen mehr zynische, mal auch beleidigende oder anderweitig unkonstruktive als hilfreiche Kommentare gelesen hat. Fällt mir in letzter Zeit gehäuft und in verschiedensten Threads auf. Macht nicht mehr so viel Spaß wie früher mitzulesen und manchmal überlegt man schon, schreib ich da jetzt was oder wird es dann eh niedergemacht. Meine persönliche Wahrnehmung. Hätte ich jetzt auch in andere Themen schreiben können, steht halt jetzt hier und wird bestimmt wieder interessant kommentiert.
BJÖRN
9/2018 bestellt / Übergabe 31.05.2019 / weiß / 180 PS 8 Gang Automatik / Outdoorküche / Sicherheitspaket 5 / ohne Kühlboxen / Standheizung
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Bezahlung des Fahrzeugs 07 Sep 2021 19:38 #55

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zumindest senkt man dann den Negativzins bei der eigenen Hausbank wenn man eine Anzahlung leistet.

Auch das trifft theoretisch zu.
Bei meiner Bank werden aber erst ab einer Guthaben-Höhe Negativzinsen erhoben, die mein Guthaben nie erreichen wird ...
Summit 640 Modell 2020 auf Citroen Heavy Chassis 2,2l 165 PS

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Letzte Änderung: von NewLife.

Bezahlung des Fahrzeugs 07 Sep 2021 20:17 #56

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Dann noch mal ein konstruktiver Beitrag eines doch recht seriösen Magazins zum Thema KFZ-Brief und Eigentümer.
Kaufvertrag oder Fahrzeugbrief: Wem gehört das Auto

Eigentümer kurz erklärt

Nach § 929 BGB ist Eigentümer des Pkw derjenige, der sich mittels Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Eigentümer des PKW, privat oder gewerblich - über den Kauf des PKW geeinigt hat und dem das Fahrzeug nach Zahlung des Kaufpreises übergeben wurde. Der Fahrzeugbrief dagegen sagt grundsätzlich nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Die Person, die im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, ist nicht automatisch der Eigentümer des im Fahrzeugbrief aufgeführten Fahrzeuges.


Beispiel Leasingvertrag

Am einfachsten lässt sich die Eigentümer-Fahrzeughalter Problematik anhand eines Leasingfahrzeuges erklären. Mit dem Abschluss eines Leasingvertrages kauft der Leasingnehmer nicht das komplette Auto, sondern er erwirbt nur die Nutzungsrechte. Der Leasingnehmer erhält zwar die Papiere, das Fahrzeug verbleibt jedoch Eigentum der Leasingfirma.
mit freundlichen Grüßen
twz

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Bezahlung des Fahrzeugs 07 Sep 2021 20:47 #57

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Hallo,

wer ein Fahrzeug least, erhält keinen Kfz- Brief. Den behält der Leasinggeber. Das Beispiel passt somit nicht. Der Leasingnehmer hat nur den Fahrzeugschein in seinem Besitz.
Gruß
Frank

Roadcar R540, 120 PS, weiß, seit 5/2022
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Bezahlung des Fahrzeugs 07 Sep 2021 21:55 #58

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Hi
Wenn ich den Brief habe das Fahrzeug noch beim Händler ist aber der Kaufpreis schon bezahlt wurde dann gehört das Fahrzeug mir. Kaufvertrag, Fahrzeugbrief, Zahlungsnachweis, mehr braucht man nicht da wird kein Konkurs oder sonstiger Verwalter eine Anzeige wegen Diebstahl riskieren. Wenn es anders wäre könnte ich ja auch nur gegen Sicherheitsleistung ein Fahrzeug zur Reparratur geben.
Zusätzlich weiß ich das kein Hersteller den Fahrzeugbrief an einen Händler herausgibt bevor das Fahrzeug bezahlt ist . Ich musst mal als Lehrling einen Scheck zur Bank bringen damit der Fahrzeugbrief des verkauften Autos herausgegeben wurde.
Wenn ein Händler das bezahlte Fahrzeug nicht herausgibt geht er wohl besser gleich freiwillig in Schutzhaft .
Also nochmal wenn man den Kaufvertrag hat den Brief bekommt und dann den Kaufpreis zahlt sollte man sehr sicher sein.
Bei jeder anderen Vorstellung des Händlers würde ich lieber zu einem anderen Händler gehen gibt ja meist mehr als einen.
Schlimmstenfalls würde ich den Kaufpreis in Bar oder Sofortüberweisung bei Fahrzeugübernahme mit Brief bezahlen und dann zulassen. Bei etwa 60000,00 Euro wären mir die par Euro für ein Überführungkennzeichen wumpe.
Gruß Wolfgang
Pössl Roadcruiser, Fiat 160 Ps Automatic , größtenteils überflüssige Assistenzsystheme, Maxi Fahrwerk . Keine Markise , kein Solar, kein Sat und eine Dachhaube die echt keine Geräusche macht. Pössl neu erlebt seit 13.01.2021. Kein klappern, keine Geräusche, leiser Motor . Ich bin im Womo Himmel .

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Bezahlung des Fahrzeugs 08 Sep 2021 07:04 #59

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Hi
Wenn ich den Brief habe das Fahrzeug noch beim Händler ist aber der Kaufpreis schon bezahlt wurde dann gehört das Fahrzeug mir.


Der Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sagt grundsätzlich nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Auch ein Kaufvertrag ist in so einem Fall nur ein Indiz.
Der Kaufvertrag ist ein Ablauf Zug um Zug. Bei deiner Aufzählung fehlt der letzte Zug um vor Gericht Bestand zu haben.
§ 929 Einigung und Übergabe
1 Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.
2 Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.

Kaufvertrag, Fahrzeugbrief, Zahlungsnachweis, mehr braucht man nicht da wird kein Konkurs oder sonstiger Verwalter eine Anzeige wegen Diebstahl riskieren.

kein Eigentumsübergang, kein Diebstahl.

Also nochmal wenn man den Kaufvertrag hat den Brief bekommt und dann den Kaufpreis zahlt sollte man sehr sicher sein.

Wenn du so sicher bist, warum schreibst du dann "sollte" und stellst es somit in Frage?

Schlimmstenfalls würde ich den Kaufpreis in Bar oder Sofortüberweisung bei Fahrzeugübernahme mit Brief bezahlen und dann zulassen.


Warum schlimmstenfalls Sofortüberweisung? Das wäre ein sicherer Zahlungsweg, wenn kein Vertrauen zum Händler besteht.

Und um genau diesen Punkt geht es bei dieser Diskussion. Vertrauen und Sicherheit.
Wenn kein Vertrauen zum Händler besteht hilft nur maximale Sicherheit.
Erst wenn man vom Händler das Fahrzeug übernommen hat, es also physisch besitzt, ist man rechtlich auch der Eigentümer
mit freundlichen Grüßen
twz

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Bezahlung des Fahrzeugs 08 Sep 2021 08:24 #60

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Zahl ich dann mein Flugticket... nach dem Einchecken, wenn der Flieger auf der Startbahn "Gas gibt", beim erreichen von Reisehöhe/Geschwindigkeit, nach der Landung.. ???
Wann ist die Leistung erbracht??
Vario 545, HymerCar Cape Town, Campster, Roadcruiser, RS 600L, Summit 600....

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