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Gasflascheninhalt via Bluetooth 05 Nov 2018 12:10 #91

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Laut dem Video auf der Herstellerhompage ist es ausdrücklich auch für das WoMo gedacht. Ob das dann allerdings alles Gesetzeskonform ist, kann man hinterfragen.
mfg

ex. Clever Celebration 7.17 Heavy 16", Silber

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Gasflascheninhalt via Bluetooth 05 Nov 2018 12:11 #92

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Wobei das Teil ja gar nicht STVZO konform sein muss - es wird ja nicht fest verbaut, bzw. installiert. Das mit der Niederspannung leuchtet ein und damit ist das für mich eigentlich schon hinreichend erklärt.


oh da war Jürgen schneller, - kannst meins also verschieben oder löschen
VG
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Gasflascheninhalt via Bluetooth 05 Nov 2018 13:13 #93

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Hier mal noch die Antwort der Gasfachfrau. Die wollte ich Euch nicht schuldig bleiben ;)
Meine Anfrage:

Guten Tag,

können Sie mir schriftlich bestätigen, dass der von Ihnen angebotene Mopeka Bluetooth Gas-Inhaltsanzeiger nach der EMV Richtlinie 2014/34/EU auch für EX-Bereiche (explosionsgefährdete Bereiche) zugelassen ist?
Der Truma LevelControl z.B. erfüllt diese Richtlinie.


Ihre Antwort (ohne Begrüßung):

Das Beste ist sie kaufen sich die Anzeige von Truma.
Die Anzeigen von Mopeka sind CE zugelassen, alles weiter erfragen sie bitte direkt bei Mopeka.

Freundlich grüßt

Karin Nöfer


Klingt nicht unbedingt nach einer Gas"fach"frau.

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Gasflascheninhalt via Bluetooth 05 Nov 2018 13:29 #94

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Ich hoffe mal, du hast die Genehmigung von Frau Nöfer bekommen, diesen Schriftverkehr hier so zu veröffentlichen.
Gruß Klaus
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Gasflascheninhalt via Bluetooth 05 Nov 2018 13:32 #95

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Jetzt habe ich mir mal die Richtlinie zum Explosionsschutz zu Gemüte geführt:
www.ce-richtlinien.eu/alles/richtlinien/..._2014_34_EU_ATEX.pdf

Dabei wird in Kapitel 1 Artikel 1 Anwendungsbereich folgendes explizit ausgenommen:

c) Geräte, die zur Verwendung in häuslicher und nichtkommer­zieller Umgebung vorgesehen sind, in der eine explosions­fähige Atmosphäre nur selten und lediglich infolge eines unbeabsichtigten Brennstoffaustritts gebildet werden kann;
...
f) Beförderungsmittel, d. h. Fahrzeuge und dazugehörige An­ hänger, die ausschließlich für die Beförderung von Personen in der Luft, auf Straßen- und Schienennetzen oder auf dem Wasserweg bestimmt sind, und Beförderungsmittel, soweit sie für den Transport von Gütern in der Luft, auf öffent­ lichen Straßen- und Schienennetzen oder auf dem Wasser­ weg konzipiert sind. Fahrzeuge, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen, sind nicht vom Geltungs­bereich dieser Richtlinie ausgenommen;


Somit würde ich mal davon ausgehen, dass der Mopeka Sensor im Wohnmobil gar nicht dieser Zulassung entsprechen muss :)

Grüße
Kai

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Gasflascheninhalt via Bluetooth 05 Nov 2018 13:57 #96

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@Big-Red
Die Antwort war nicht als vertraulich gekennzeichnet. Und ich denke, sie steht auch zu Ihrer Aussage. Alles andere würde mich wundern.
Ein anderes Produkt zu empfehlen oder auf den Hersteller zu verweisen, halte ich jetzt auch nicht für eine vertrauenswürdige Information. Eher für weniger Service orientiert ;)

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Gasflascheninhalt via Bluetooth 05 Nov 2018 15:13 #97

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Ich habe mal einen Kollegen gefragt, der in der Materie drinsteckt, da wir im Haus eine Entwicklungsabteilung für Elektronik haben. Scheinbar ist der Dreh, dass die Chinesen einen Bluetooth-Baustein verwenden, der eine CE-Zulassung in Einzelabnahme besitzt. Für den Rest der Elektronik gibt es eine Messung die besagt, dass der Bluetooth-Baustein dadurch nicht beeinflusst wird und somit keine CE-Messung im Funkbereich vorliegen muss. Somit gibt es kein entsprechende CE-Abnahme. Es gibt eine CE-Abnahme, aber nicht mit den erwarteten Prüfungen und Zertifizierungen. Man darf sogar das CE-Zeichen auf das Gerät kleben.

Wenn man dies auf den Computer überträgt, steckt man einfach ein „Post zugelassenes“ Modem in den Rechner und sagt jetzt, der Rechner ist jetzt „Post zugelassen“.

Dieses ist in der EU zulässig, sei den eine Behörde, Organisationen oder ein Kunde verlangen eine gesonderte Zulassung bzw. Zertifizierung (z.B. Post / Regulierungsbehörde / BfS (Bundesamt für Strahlenschutz) / LBA Luftfahrt Bundesamt / BSI / Landesämter / VDE / EEG / Medizinische Betriebe etc. )

Hier gilt es auch Gesetze von Verordnungen und Anordnungen zu unterscheiden.

Jetzt kommt aber noch der Knaller. Sitzt der Hersteller in China, werden ihm bestimmte „freie“ Frequenzen zugewiesen, quasi die, wo sich alle tummeln. Verlangt wird eine COC (Certivicate of Conformity) die besagt, alle Regularien sind eingehalten und fertig, das war’s. Die Prüfung erfolgt stichprobenhaft.

Sitzt die Firma in den USA, haben die Amerikaner Regelungen, die besonders in Hinsicht auf Schadensersatzansprüche sehr hohe Ansprüche an Sendeanlagen stellen ( Strahlenschutz ). Daher werden die meisten Prüfungen in den USA auch in der EU anerkannt. Auch hier erhält man ein entsprechendes COC.

Sitzt die Firma z.B. in der EU oder speziell in Deutschland, muss eine Funkfrequenz im Regelfall beantragt werden (auch bei Bluetooth-Geräten), selbst wenn ein COC vorliegt und der Funkbereich wieder im freien Bereich zu finden ist – also da wo sich wieder alle tummeln. Um jetzt eine solche Frequenz zu bekommen, ratet mal was jetzt notwendig ist …. richtig: ein EMV Test! Jetzt gibt es EU-Länder wo es recht einfach ist (Ungarn / Italien), einen Nachweis zu erbringen und es gibt Deutschland, wo es recht schwierig und teuer ist.

Jetzt hängt es an jedem selbst, ob man der Sache vertraut oder nicht. Würden entsprechende COCs nicht vorliegen, hätte der Zoll die Geräte schon längst und lange aus dem Verkehr gezogen, Europa weit und es gäbe ein entsprechendes Verkaufsverbot.

Gerade noch gefunden: Was besagt eigentlich die Prüfung nach CE-Richtlinie 2014/34/EU.
de.wikipedia.org/wiki/ATEX
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Gasflascheninhalt via Bluetooth 05 Nov 2018 15:30 #98

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Jetzt hängt es an jedem selbst, ob man der Sache vertraut oder nicht. Würden entsprechende COCs nicht vorliegen, hätte der Zoll die Geräte schon längst und lange aus dem Verkehr gezogen, Europa weit und es gäbe ein entsprechendes Verkaufsverbot.


Danke für die ausführliche Recherche.
Leider werden in der Praxis solche Geräte erst aus dem Verkehr gezogen, wenn jemand zu Schaden gekommen ist.

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Gasflascheninhalt via Bluetooth 05 Nov 2018 15:49 #99

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so noch schnell das Doppelset bestellt, mal sehen ob es mir reicht, aber mehr als den Füllstand vermisse ich eigentlich nicht.

Und wenn das ganze nicht grad in die Luft fliegt oder mit mir zusammen abfackelt, ist es ja immerhin versichert. Wobei ich das ganze ähnlich unproblematisch mit E Teilen im Gaskasten sehe, wie den Gewichtsthread.
Probleme werden hier diskutiert von sagen wir mal 20 Leuten und die anderen 12.000 haben sich damit noch nie beschäftigt.
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Gasflascheninhalt via Bluetooth 05 Nov 2018 16:07 #100

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@campavan

Das ist richtig. Kommt dann die Frage, hat der Nutzer sich anleitungsconform innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und der Zulassung des Geräts das selbige bedient oder nicht und ist dem Hersteller ein Schuldhaftes und wichtig vorsätzliches Nichtbeachten der Herstellungsvorgaben anderer nachzuweisen.

Ein gutes Beispiel ist hier ein Kinderverschluß. Der Hersteller einer gefährlichen Flüssigkeit füllt sein Produkt in einen Flasche mit Kinderschutzverschluß nach CE ab. Du bekommst die Flasche nicht auf, ich bekomme die Flasche nicht auf. Vor 10 Jahren hätte mein damals 4 jährige Sohn 5 Sekunden gebraucht um das Ding auf zu kriegen. Wer hat jetzt den Fehler gemacht ....

Der Hersteller der Flüssigkeit ?
Der Hersteller der Flasche ?
Mein Sohn weil er die Flasche aufbekommen hat ?
Oder war ich der Verursacher, weil ich die Flasche nicht im Rahmen der Nutzungsbedingung genutzt habe !
"Die Flasche ist vor Kinderzugriff zu schützen und entsprechend zu lagern!"

Dieses gilt auch für solche Produkte. Der Hersteller überlegt sich, wie dieses Gerät einzusetzen ist und gibt eine Anleitung. Ein Prüfinstanz kann seinen Vorgaben folgen und erteilt eine Zulassung. Fertig. Das Gerät ist zugelassen. Entsprechende Prüfungen lagen vor.
Das man nach einem Unfall immer schlauer ist wie vorher ist klar. Der deutsche Verbraucher möchte gerne kurze, knackige Anleitungen lesen. Er geht davon aus, dass dann alles ok ist und man alles damit machen kann. Wichtig hier "ALLES". Kauf dir ein amerikanisches Produkt und Du wirst sehen, da liegt ein dickes Handbuch dabei und du wirst lesen, dass was du alles nicht mit Deinem Gerät machen darfst.

Liest Du solche Anleitungen, Gehörst Du wirklich zu den Menschen die sich die allgemeinen Nutzungsbedingungen von Google, Appel und co. durchgelesen haben?

Also es kommt immer auf einen selbst an. Vertraut man der Geschichte oder nicht. Verhält man sich nach Vorgabe oder nicht. In Hinsicht auf Regelungen in amerikanischen Badeanstallten ( wo man 150 bis 200 Regeln zu befogen hat, sonst fliegt man raus) hällt man sich da an die 12 deutschen Baderegeln und ersetzt den Rest durch gesunden Menscheverstand ?

Das muß jeder für sich entscheiden.
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