Ich habe mal einen Kollegen gefragt, der in der Materie drinsteckt, da wir im Haus eine Entwicklungsabteilung für Elektronik haben. Scheinbar ist der Dreh, dass die Chinesen einen Bluetooth-Baustein verwenden, der eine CE-Zulassung in Einzelabnahme besitzt. Für den Rest der Elektronik gibt es eine Messung die besagt, dass der Bluetooth-Baustein dadurch nicht beeinflusst wird und somit keine CE-Messung im Funkbereich vorliegen muss. Somit gibt es kein entsprechende CE-Abnahme. Es gibt eine CE-Abnahme, aber nicht mit den erwarteten Prüfungen und Zertifizierungen. Man darf sogar das CE-Zeichen auf das Gerät kleben.
Wenn man dies auf den Computer überträgt, steckt man einfach ein „Post zugelassenes“ Modem in den Rechner und sagt jetzt, der Rechner ist jetzt „Post zugelassen“.
Dieses ist in der EU zulässig, sei den eine Behörde, Organisationen oder ein Kunde verlangen eine gesonderte Zulassung bzw. Zertifizierung (z.B. Post / Regulierungsbehörde / BfS (Bundesamt für Strahlenschutz) / LBA Luftfahrt Bundesamt / BSI / Landesämter / VDE / EEG / Medizinische Betriebe etc. )
Hier gilt es auch Gesetze von Verordnungen und Anordnungen zu unterscheiden.
Jetzt kommt aber noch der Knaller. Sitzt der Hersteller in China, werden ihm bestimmte „freie“ Frequenzen zugewiesen, quasi die, wo sich alle tummeln. Verlangt wird eine COC (Certivicate of Conformity) die besagt, alle Regularien sind eingehalten und fertig, das war’s. Die Prüfung erfolgt stichprobenhaft.
Sitzt die Firma in den USA, haben die Amerikaner Regelungen, die besonders in Hinsicht auf Schadensersatzansprüche sehr hohe Ansprüche an Sendeanlagen stellen ( Strahlenschutz ). Daher werden die meisten Prüfungen in den USA auch in der EU anerkannt. Auch hier erhält man ein entsprechendes COC.
Sitzt die Firma z.B. in der EU oder speziell in Deutschland, muss eine Funkfrequenz im Regelfall beantragt werden (auch bei Bluetooth-Geräten), selbst wenn ein COC vorliegt und der Funkbereich wieder im freien Bereich zu finden ist – also da wo sich wieder alle tummeln. Um jetzt eine solche Frequenz zu bekommen, ratet mal was jetzt notwendig ist …. richtig: ein EMV Test! Jetzt gibt es EU-Länder wo es recht einfach ist (Ungarn / Italien), einen Nachweis zu erbringen und es gibt Deutschland, wo es recht schwierig und teuer ist.
Jetzt hängt es an jedem selbst, ob man der Sache vertraut oder nicht. Würden entsprechende COCs nicht vorliegen, hätte der Zoll die Geräte schon längst und lange aus dem Verkehr gezogen, Europa weit und es gäbe ein entsprechendes Verkaufsverbot.
Gerade noch gefunden: Was besagt eigentlich die Prüfung nach CE-Richtlinie 2014/34/EU.
de.wikipedia.org/wiki/ATEX