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Einfache/komische Fragen von einem Neuling 03 Sep 2023 23:48 #61

  • Franz Jäger
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Mir wurde mittlerweile aus zwei unterschiedlichen Quellen mitgeteilt, dass innerhalb der gesetzlichen 24 monatigen Sachmangelhaftung jeder Pössl-Händler im Innenverhältnis die dafür stattgefundenen Aufwendungen mit Pössl abrechnen könne (egal, wo das Fahrzeug gekauft wurde).
Das ist schon korrekt. In der Theorie. Ob die Händler das dann in der Praxis auch WOLLEN, ist der Knackpunkt. Zum Einen sind die Vergütungen für Garantiereparaturen dem Vernehmen nach nicht so üppig, dass Händler sich drum reißen. Jeder kann halt eine Arbeitsstunde (oder die seiner Mitarbeiter) nur einmal verkaufen. Und wer fummelt dann schon gern für ein vergleichsweise kleines Salär an fremden Autos herum, wenn er dafür gleichzeitig einen lukrativeren Auftrag sausen lassen muss?
Zum Anderen schrauben viele Händler gar nicht gern an "fremden" Autos, die ein Kollege verkauft und vielleicht noch mit Zusatzausstattung versehen hat, herum. Weil bei Pfusch des Vorgängers dann schnell die Diskussion aufkommt, ob Schäden überhaupt Garantiemängel sind, für die Pössl geradestehen muss, oder ob sie nicht durch den Verkäufer beim nachträglichen Einbau oder sogar durch die reparierende Werkstatt verursacht wurden. Das ist auch für dich als Kunde blöd, weil dann drei Parteien die Schuld gegenseitig hin- und her schieben, bis du gar keinen zu fassen bekommst. Häuslebauer kennen das: Versuch da mal, nachdem die Heizung in deiner Immobilie halb installiert ist, den Handwerker zu wechseln. Dann stehen die Firmen auch nicht gerade Schlange! Vor allem, wenn Kabel und/oder Leitungen hinter Wänden oder in Fußböden verschwunden sind, die niemand mehr prüfen kann, ohne die Hütte nochmal komplett abzureißen.
Insofern ist es halt hilfreich,
1) möglichst vor dem Kauf klare Absprachen zu treffen,
2) möglichst alle Anbauten in die Hand desjenigen zu legen, der im Garantiefall auch die Reparaturen übernehmen soll und
3) ihm eine zusätzliche Motivation mitzugeben.
Bei uns war es halt ein monetärer Ansporn (durch den kompletten und recht umfangreichen Nachrüst-Auftrag), eine moralische Bindung durch die vorherige Absprache und eine juristische durch einen Vermerk im genannten Auftrag, dass er eventuelle Garantiereparaturen übernimmt (siehe oben).
Dass sich irgendwann die Bereitschaft zum Garantiekundendienst grundsätzlich etwas bessert, wäre theoretisch möglich, wenn die derzeitigen paradiesischen Zustände für Verkäufer sich wieder etwas zugunsten der Käufer verschieben, sprich: die Händler und Werkstätten sich die Kunden nicht mehr ganz so frei aussuchen können wie jetzt. Doch bis es dazu kommt, reden wir wohl über einige Jahre und nicht einige Monate. Und wenn wir die Fachkräftesituation gegenrechnen, wird es auf absehbare Zeit eher gar nichts mit dem Käufermarkt. Und das Problem mit der wohl eher unbefriedigenden Bezahlung von Garantiereparaturen wird sich ganz sicher nicht in Luft auflösen. Da sitzen die Hersteller am längeren Hebel.
Viele Grüße und einen guten Plan auf allen Wegen wünscht
Egon
Summit 600 plus Heavy (2018) auf Citroën 163PS. LiFePO4 270Ah, Büttner BCB 20/20, Solar 120 Wp, DuoControl, MaxxFan und diversen anderen Kram, aber keine Keile.

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Letzte Änderung: von Franz Jäger.

Einfache/komische Fragen von einem Neuling 05 Sep 2023 09:13 #62

  • HPeter
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Mir wurde mittlerweile aus zwei unterschiedlichen Quellen mitgeteilt, dass innerhalb der gesetzlichen 24 monatigen Sachmangelhaftung jeder Pössl-Händler im Innenverhältnis die dafür stattgefundenen Aufwendungen mit Pössl abrechnen könne (egal, wo das Fahrzeug gekauft wurde)...
Das bezweifle ich.
Und selbst wenn, was ist mit den diversen Rechten des Käufers wenn Mängel nicht oder nicht zufriedenstellend behoben werden???
(Rechte des Käufers sind zB die Fahrtkosten zur Nachbesserung, Schadensersatzansprüche, Minderung (des Kaufpreises), Wandlung, Ersatzlieferung usw)

Beispiel: der Kunde kauft beim Händler A und lässt danach beim Händler B etwas reparieren. Die Reparatur ist aber nicht erfolgreich oder geht komplett in die Hose und es entsteht ein Schaden am Fahrzeug. Glaubt hier jemand, dass Händler A noch seine gesetzliche Pflichten erfüllen wird wenn Händler B das Fahrzeug verhunzt hat?
Nach mehreren guten Pössl D-Line kam ein unerfreulicher H-Line Summit. Infolge unplanmäßig auf einen schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse". 5,95m lang, Heckgarage für zwei MTB und lückenlose Dämmung! Eigentlich nur als Zwischenlösung, aber Funktion und Vorteile überzeugen ...

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Einfache/komische Fragen von einem Neuling 16 Okt 2023 13:03 #63

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Hallo PöGu,
bin mal neugierig....hast Du denn eine Entscheidung getroffen?
Summit 600 plus in profondo-rot, Solar, AHK, SOG, 2 Batterie, Heavy, RFK, TV Caratec, verkauft 30.12.2020, ab ca. 04/2021 Bürstner Travel Van 620 g Harmony Line

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Einfache/komische Fragen von einem Neuling 16 Okt 2023 16:53 #64

  • tomtom7910
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@ HPeter
Das geht sehr wohl.Man kann zu jedem Pössl händler fahren.Und wenn Händler B das Auto verhunzt und Pfuscht ist natürlich Händler B drann.Wenn ich z.b. in Hamburg einen VW kaufe und ich in Bayern wohne muß ich bei einem Garantiefall auch nicht nach Hamburg fahren sondern kann das in jeder VW Werkstatt reparieren lassen.So ist's bei Pössl auch ob ein anderer Hândler da Bock drauf hat ist halt ne andere Sache.
Pössl Summit Shine 540 2023

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Einfache/komische Fragen von einem Neuling 16 Okt 2023 18:03 #65

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Der Unterschied zum VW ist nur, dass es für den Pössl keine Garantie gibt.
Gruß
Günter
Pössl 2 Win Plus 2020 Citroen 165 heavy Sturm Blau, 04/2020
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Einfache/komische Fragen von einem Neuling 16 Okt 2023 18:23 #66

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Aber eine Gewährleistung vom Hersteller.
Pössl Summit Shine 540 2023

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Einfache/komische Fragen von einem Neuling 16 Okt 2023 18:32 #67

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Aber eine Gewährleistung vom Hersteller.

Hast du mehr als die Info - also irgendetwas schriftliches?
Denn die Aussage gab es öfters, schriftlich konnte noch keiner etwas vorzeigen. Könnte ja intern innerhalb der Händlerverträge geregelt sein....

In der BA von Pössl steht auf Seite 5

1.2 Gewährleistung
1. Für das Fahrzeug gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Produkthaftungsbestimmungen.
2. Für die Durchsetzung eventuell eintretender Gewährleistungsansprüche ist es hilfreich, das Fahrzeug am Ende des ersten Jahres einem Vertragshändler zur Inspektion vorzuführen. Die Vorführung sollte spätestens 2 Monate nach dem Jahrestag der Erstzulassung (bzw. der Übergabe) erfolgen.
Als Nachweis für die durchgeführte Inspektion ist auf der dafür vorgesehenen Seite in dieser Bedienungsanleitung die Inspektion vom jeweiligen Vertragshändler durch Stempel, Datum und Unterschrift zu bestätigen.
3. Die Kosten der Inspektion sind vom Fahrzeughalter zu tragen

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Einfache/komische Fragen von einem Neuling 16 Okt 2023 18:52 #68

  • PöGu
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Ich habe den Eindruck, dass hier die Begriffe Garantie und Gewährleistung durcheinander gebracht werden.

Garantie = freiwillige Zusage vom Hersteller (gibt Pössl nicht)

Gewährleistung = 24 Monate gesetzlich geregelt / betrifft verkaufenden Händler
2024er Pössl Summit Shine 600 - Citroen Jumper (165PS) - mit Heki und Seitenfenster im Bad
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Einfache/komische Fragen von einem Neuling 16 Okt 2023 18:56 #69

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Aber eine Gewährleistung vom Hersteller.
Quatsch.
Aber das ganze wurde doch schon 100x diskutiert.
Fakt ist, wenn Du Mängel nicht bei Deinem Vertragspartner rügst, verzichtest Du auf umfangreiche Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung (Mängelhaftung)!
Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

ex: Pössl Vario 545 (2015) mein Pössl
mein Sprinter hier im Forum
mein Sprinter-Ausbaublog
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Einfache/komische Fragen von einem Neuling 17 Okt 2023 21:08 #70

  • HPeter
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Aber eine Gewährleistung vom Hersteller.
Das sind dann wohl "alternative Fakten".

Informiert euch doch bitte über die Definitionen von Garantie und Gewährleistung bevor ihr hier so komische Behauptungen aufstellt.
Nach mehreren guten Pössl D-Line kam ein unerfreulicher H-Line Summit. Infolge unplanmäßig auf einen schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse". 5,95m lang, Heckgarage für zwei MTB und lückenlose Dämmung! Eigentlich nur als Zwischenlösung, aber Funktion und Vorteile überzeugen ...

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