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Lieferungsverzögerung 12 Sep 2017 21:24 #1851

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Das ist alles nicht besonders erfreulich. Es gibt keine Stornoregelung im Bestellformular und kein Rücktrittsrecht. Nach dem, was ich lese, ist der Verkäufer weitgehend frei und der Käufer gebunden. Warum habe ich Depp nicht besser hingeguckt. Der Händler hat aber fast nur positive Bewertungen, übrigens auch hier im Forum und darauf habe ich mich letztlich verlassen. Ich hoffe also im Moment einfach, dass alles gut wird.
Roadcruiser auf Citroen, 120 KW, profondorot.

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Lieferungsverzögerung 12 Sep 2017 21:55 #1852

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MOIN Zusammen,

die Lieferzeiten (nun bis zu 12 Monaten) sind ja schon lange kein Geheimnis mehr.
Mit etwas Recherche (z.b. im Forum) war es mir möglich diese Lieferzeitenproblematik zu verfolgen.
Daher habe ich vor der Messe bestellt und möchte das Fahrzeug im Herbst 2018 erhalten. Dennoch hat mir der Händler (Dümo)April 2018 in Aussicht gestellt. Ich rechne dennoch mit Auslieferung erst im Herbst.
Die Lieferzeitenprobleme haben ja viele Hersteller.
Fazit: Wer nun bestellt hat und mit der Lieferzeit nicht leben kann sollte versuchen mit dem Händler eine Wandlung in ein Bestandsfahrzeug zu erreichen.
Alles andere werden wir nicht beeinflussen können (siehe Zuliefererprobleme).
Ich freue nich schon auf meinen Runner im Herbst und falls er im April kommt...

Gruß aus Oldenburg
Sascha
Runner 636 mit zwei zusätzl. Fenstern, Heos, Kenwood 7017 dab, Dometic Kamera, Dieselheizung, AHK

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Lieferungsverzögerung 12 Sep 2017 21:59 #1853

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Ich kann einfach so stornieren?


Nein grundsätzlich erst mal nicht.

Du hast eine schriftliche Bestellung abgegeben und damit deinen Händler aufgefordert innerhalb einer bestimmten Frist (14 - Tage bis 6 Wochen je nach Vertrag) die Bestellung anzunehmen. Die Annahme kommt über eine Auftragsbestätigung zustande. Der Kaufvertrag ist dann für beide bindend.
Kommt innerhalb der vereinbarten Frist keine Auftragsbestätigung, dann hast du das Recht die Bestellung zu stornieren (siehe kleingedrucktes des Vertrages).
Eine Stornorecht steht dir auch zu wenn du beim gleichen Händler eine Finanzierung für das Fahrzeug abgeschlossen hast und du vom Widerruf der Finanzierung Gebraucht machst. Der Kaufvertrag ist ein Koppelgeschäft mit der Finanzierung (solange dein Händler der Vermittler ist) und an den Finanzierungsvertrag gebunden.
Hast du keine Finanzierung und hat dein Händler dir eine Auftragsbestätigung ohne abweichenden Inhalt geschickt, dann bist du an den Kaufvertrag gebunden bis du über einen Rücktritt wegen z.B. Lieferverzug wieder aus dem Kaufvertrag herauskommst.

Eine Entschädigung ohne bezifferbaren Verzugsschaden ist juristisch kaum durchsetzbar.... da geht es dann um die Kulanz die ein Händler hat oder auch nicht.
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Lieferungsverzögerung 12 Sep 2017 22:12 #1854

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Genau so sehe ich das nach Studium des Kleingedruckten leider auch. Ich kann stornieren nach drei Wochen ohne Annahme, bzw. nach sechs Wochen bei Nutzfahrzeugen. Wahrscheinlich haben die nach der Messe so viel zu schaffen, dass nix mehr geht. Ich sollte die Branche wechseln...

@ManfredK: Ist ein Reisemobil ein Nutzfahrzeug? Denke schon, oder? :blush:
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Letzte Änderung: von Rotkrusa.

Lieferungsverzögerung 12 Sep 2017 22:15 #1855

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@ Floh329,
das gelbe Gasprüfungsbuch, gibt es bei der ersten Gasprüfung.
Gruß Klaus
Gruß Klaus
Jumper165 PS |Froli Travel|240 wp Solar| 200 AH LiFePO4|Kenwood DMX 9720 XDS|Rückfahrkamera|Caratec Soundsystem|INBAY Ladestation|18 Zöller|Linepe ZLF|Linnepe Schraubfeder|2000w Wechselrichter|Truma 6 D|Kompressor Kühlschrank|PCS Fahrerhausbeleutung
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Lieferungsverzögerung 12 Sep 2017 22:22 #1856

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@big-Red
Das mit dem Gasbuch hat mir so der Händler
gesagt...Wenn es das erst bei der ersten
Untersuchung gibt ist alles in Ordnung.
Hab ich so nicht gewusst.
Clever Celebration 163 Ps Porforndorot
Extras sind Tv und Radio mit Kamera und Navi
Ausgeliefert am 21.8.2017

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Lieferungsverzögerung 13 Sep 2017 20:59 #1857

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Hallo.

Vorweg der Hinweis:Ich bin kein Jurist. Aber eines habe ich als Verbraucher gelernt. Man muss sich vor dem Kauf zuerst einmal anschauen, was man da genau unterschreibt In den meisten Verträgen wird ein unverbindlicher Liefertermin angegeben. Wer hier bei Überschreitung der Angaben gegen so einen Passus vorgehen will, sollte sich fachliche professionelle Hilfe suchen.

Ein anderes Beispiel gerade bei Lieferzeiten ins kommende Produktionsjahr hinein: Ausstattunsmerkmale, die absolut wichtig sind, sollten im Vertrag festgehalten werden. Denn bei einem Modellwechsel können diese ja sonst wegfallen.

Auch Vorsicht beim Preis im Vertrag. Die dortigen Angaben sind meines Wissens nach normalerweise nur 4 Monate bindend. Danach kann der Vertragspartner Preiserhöhungen weitergeben. Bei so langen Lieferzeiten bei den Wohnmobilen sollte man daher diesen Punkt vor der Vertragsunterzeichnung klären.

Gruß

Frank
Gruß
Frank

Roadcar R540, 120 PS, weiß, seit 5/2022
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Lieferungsverzögerung 14 Sep 2017 17:59 #1858

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mmhm... kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass der Händler dann den Kaufpreis erhöhen kann. Denn ich als Käufer möchte das Fahrzeug in der Regel gleich und nicht erst nach vielen Monaten. Auch kann ich als Käufer nichts dafür, wenn das Fahrzeug so spät geliefert wird. Denn falls es billiger werden sollte, läßt der Verkäufer ja auch nichts nach (Vertrag ist Vertrag).
zunächst Summit 600 plus Liebhaber, neue Liebe in Campster gefunden ;-)

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Lieferungsverzögerung 14 Sep 2017 18:43 #1859

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Doch ist leider so, (§309 Nr. 1 BGB).
Nur wenn der Verkäufer von der Preiserhöhung bereits gewusst hat, dann wird's nichts. Sonst ist eine entsprechende Klausel in den AGB zulässig, s.o. . Der Händler wäre doof diese Möglichkeit nicht zu nutzen, als Käufer sollte man es wissen / die AGB lesen.
Eine Diskussion über verspätete Lieferung und damit verbundene Preiserhöhung, also z.B. geplante Lieferung Juni (Mj. X) und reale Auslieferung im September (Mj. X+1, damit neue Preisliste) dürfte ein Fall für's Gericht werden, den man im Zweifel verliert, da "neues Modell - viel Besser". Bei Bestellung im März mit geplanter Lieferung im September, wird in der Bestellung der "alte" Preis stehen (woher sollte der Händler auch den neuen kennen?) und dann per AGB-Klausel mit dem zum Lieferzeitpunkt gültigen Preis abgerechnet werden - legal.

Auch das, neben "oh der hat ja gar keine Handtuchhalter mehr im Mj. X+1", zumindest ärgerlich, aber den langen und instabilen Lieferzeiten geschuldet.

Manni
(vorsorglich: ich bin kein RA - die Infos kann man alle im Web finden...)

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Lieferungsverzögerung 14 Sep 2017 21:12 #1860

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Hallo zusammen,
Manni hat meines Wissens nach 100%ig Recht.
Genauso isses.

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