... Jetzt kam der Schrieb, dass sich alles verzögert. Auf Anfragen per E-Mail, ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich wäre, stellt sich unser Händler tot...
Ein anderer Händler hätte nämlich unser Wundchfahrzeug auf dem Hof stehen... Bin ziemlich verärgert
Alles muß man sich als Kunde nicht gefallen lassen. Man schließt Verträge damit das was drin steht erfüllt wird. Das gilt für beide Vertragspartner.
Auch der unverbindliche Liefertermin darf nicht beliebig überschritten werden.
"... Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern...
Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt... "
Quelle:
www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehrsrech...uwagen/lieferfristen
Und wenn jetzt wieder jemand mit höherer Gewalt usw anfängt... Covid und die Auswirkungen waren im Frühjahr 2020 unvorhersehbar, aber spätestens ab Sommer 2020 allgemein bekannt. Unvorhersehbarkeit ist eine der zwingenden Voraussetzungen für höhere Gewalt.
Wenn der Händler jetzt schon erklärt dass er zentrale Vertragsvereinbarungen (Lieferzeit) nicht erfüllen kann, dann ist meiner Meinung ein Ausstieg aus dem Vertrag möglich. Wenn nötig, solltest du verlässliche Infos von einer Rechtsberatung einholen. Automobil Clubs bieten in der Regel ihren Mitgliedern so etwas als Serviceleistung an.