Hallo, ich habe auch schon mal über eine Mahnung nachgedacht ( unverb.Liefertermin Jan./Febr. 2021) , weil ich die Befürchtung habe wenn man sich nicht weiter bemerkbar macht das man seinen Kasten vielleicht später bekommt, wie jemand der über den Händler auf Pössl Druck ausübt. Wie denkt ihr darüber ? Eure Meinungen würden mich mal interessieren.
Liefertermin Jan / Feb 2021 und jetzt eine "Mahnung" ???
Auf welches Recht stützt du deine Mahnung und was soll sie bringen?
Rat: informiere dich über die Rechtslage und handle entsprechend. Oder beauftrage jemanden der sich damit AUSKENNT. Das Kaufrecht ist gesetzlich genau geregelt und kein Wunschkonzert.
6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin kannst du dem Händler schriftlich eine 14 tägige Frist setzen. Nach deren Ablauf ist er im Verzug und du kannst aus dem Vertrag aussteigen und gegebenenfalls Schadensersatz fordern. Der Liefertermin muss schriftlich im Vertrag stehen, andernfalls hat der Händler von Anfang an schlechte Karten.