Kitzblitz, was wäre denn eine Regelung, die dir ausreicht?
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Ganz allgemein eine Satzung des örtlichen Abfallentsorgers, der genau dies nicht ausschließt.
Der Ausschluss ist bei allen mir bekannten Satzungen der Landkreise schon allein dadurch begründet, dass der Inhalt des Feststoffbeutels kompostiert werden kann, womit es sich dann schon nicht mehr um einen Reststoff handelt.
Die Hersteller der TTTs scheinen sich nicht bewusst zu sein, dass ihre Hinweise auf eine mögliche Kompostierung nicht mehr in Einklang mit der allgemeinen Definition der Reststoffe stehen. Grundsätzlich sollte man jede Aussage einen Herstellers, die nicht direkt auf die Eigenschaften des Produktes bezogen ist, kritisch hinterfragen.
Jetzt ist man aber nicht nur in heimischen Gefielden unterwegs. Unsere Reisegebiete befinden sich überwiegend im Ausland. Soll man da nun jedes Mal prüfen, was für eine Satzung der örtliche Abfallentsorger hat? - Das wäre mir jetzt zu lästig, wenn der Beutel voll ist.
Die Lösung Serientoilette mit SOG ohne Chemie, entsorgt über das Netz der bestehenden Entsorgungsstationen, ist die für mich momentan durchdachteste Lösung für unsere Ausscheidungen. Wir reisen ausschließlich im nördlichen Europa bis an die nördliche Mittelmeerküste (nicht in der heißen Hauptsaison) - da passt das für uns mit dem Klima und dem Entsorgungsnetz.
Und nochmals, wir begründen nur unsere Entscheidung gegen die ursprünglich vorgesehene TTT. Letztendlich muss jeder seine Entscheidung für sich selbst treffen.
Gruß aus’m Ländle
Uli