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Kaufabwicklung - Bezahlung vor Aushändigung der Papiere? 24 Mär 2024 15:09 #51

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[Super Idee! Neben dem ganzen Finanzierungspapierkram und den Gebühren zahl ich dann nachher nochmal einen Batzen Geld dass ich aus der Finanzierung wieder rauskomme.

Ich hab letztes Jahr einen ausgebauten Kasten und einen Pkw zugelassen. Außer dass ich beim Kasten 2 CoC-Bescheinigungen hatte gab es keinen Unterschied.
Was soll da schief laufen?

Der Finanzierungspapierkram ist zugegeben nicht ohne, aber dem Händler gehört das Fahrzeug nach dem Kauf nicht mehr. Da Banken in einer Insolvenz immer, wenn auch nicht alleinigen, Vorrang haben, läuft dein Vertrag mit der Bank unabhängig von der Händler-Existenz weiter.

Der Zulassungsspaß fängt schon damit an, daß man ein Fahrzeug zumindest bisher (nach Sicherheitsmängeln wurde die Online-Zulassung zum Jahresende 2023 größtenteils wieder eingestellt, aktueller Stand unbekannt) online zulassen konnte. Das war und ist laut Zulassungsstelle bei einem Wohnmobil, zu dem auch unsere ausgebauten Kastenwagen zählen, nicht möglich. Die Erfahrung aus mehreren Gesprächen bei mehreren Zulassungen in derselben Stadt war, daß die für den Privatbereich eingesetzten Mitarbeiter eher selten bis nie ein Sonderfahrzeug eingetragen haben und ihnen die Routine fehlt. Beispielsweise wurde bei einigen Forianer ihr Kastenwagen falsch aufgeschlüsselt eingetragen und daraufhin mußten nicht nur die erwarteten 240€ Steuer entrichtet werden. Auch Fehler bei der Rad-/Reifen-Kombi sind nichts ungewöhnliches.
Wer solche Fallstricke kennt, ist selbstverständlich fein raus. Aber für die Menschen ohne regelmäßigen Zulassungsbedarf fällt es schon schwer, die Eintragungen auf Fehler und Vollständigkeit wirklich überprüfen zu können, wenn selbst augenscheinlich banale Fehler bei Namen, Daten und Anschriften irgendwie durchrutschen.
Celebration 600 Mod'21 Jumper 06-11/2020; 140PS Light; Goldn-White-Met;Kildwick-MikroLu
SPH-DA230DAB+RF-Camera; 44L-Weber-Gastank+CS; Forster-280X; HeoSafe;CS-ZLF+VA
Thitronik-SafeLock+ProFinder+Gas; Shunt500+MPPT-100/20+IP22+2x200-HV;Markise

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Kaufabwicklung - Bezahlung vor Aushändigung der Papiere? 24 Mär 2024 15:30 #52

  • tomtom7910
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Was hat das mit der Zulassung jetzt mit dem Problem des Threaderstellers zu tun?Abgesehen davon ist das doch egal ob du ein Womo oder einen PKW zulässt die Daten die die Mitarbeiter eintragen stehen alle auf dem CoC,müssen sie ja nur übernehmen.
Pössl Summit Shine 540 2023

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Kaufabwicklung - Bezahlung vor Aushändigung der Papiere? 24 Mär 2024 15:38 #53

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......Was soll da schief laufen?.......

Klick Sind nur 270 Beiträge, kannst Dir aber Zeit lassen....;)
Summit 540, 2021, FI 160 PS, AG9, ferro , Truma CP Plus, Truma Combi 6EGas - Duo Control CS, I-Net Box,, Alu 16 Zoll, Nebel, T+, GRA, TFL-LED, Osram.LED Abbl + Fernli. Kennwood DNS8020; Thule Markise, Rückfahrcam, Solar 105WP, AHK abnehmb., Goldschmitt Luftfed.hi., Wechselrichter 300W.

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Kaufabwicklung - Bezahlung vor Aushändigung der Papiere? 24 Mär 2024 16:53 #54

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Was hat das mit der Zulassung jetzt mit dem Problem des Threaderstellers zu tun?Abgesehen davon ist das doch egal ob du ein Womo oder einen PKW zulässt die Daten die die Mitarbeiter eintragen stehen alle auf dem CoC,müssen sie ja nur übernehmen.

Genau so ist es und die Zulassungsbescheinigung sollte man sich vielleicht mal kurz ansehen bevor man sie einsteckt. Ob das garantiert fehlerfrei läuft wenn der Händler einen Lakaien hinschickt?

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Kaufabwicklung - Bezahlung vor Aushändigung der Papiere? 24 Mär 2024 17:09 #55

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Die Händler nutzen üblicherweise professionelle Zulassungsdienste.
Gruß,
Michael

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Kaufabwicklung - Bezahlung vor Aushändigung der Papiere? 24 Mär 2024 18:07 #56

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Letztlich geht es doch darum, dass der Kaufvertrag durch konkludentes Handeln erfüllt ist. Sprich: Der Käufer bezahlt, der Händler übergibt das Fahrzeug. Worst Case: Du zahlst keinen Cent vorher sondern fährst mit einem Haufen Bargeld zum Händler und übergibts ihm das Geld, er aber gibt Dir die Schlüssel nicht. Dann gibt es den Kaufvertrag, aber er ist von Seiten des Händlers nicht erfüllt. Du hast also Anspruch auf das Fahrzeug. Er aber macht Gebrauch von seinem Hausrecht und jagt Dich vom Hof. Jetzt verklagst Du ihn auf Übergabe des Fahrzeugs und er wird zwischenzeitig insolvent. Dann kannst Du schauen, ob Du aus der Insolvenzmasse etwas bekommst, wahrscheinlich gehts du leer aus. Wie gesagt, worst case, aber theoretisch möglich.

Soll heißen: Ziemlich egal, wann Du wie viel zahlst, Sicherheit hast Du erst, wenn Du mit Schlüssel und Papieren in dem Wagen vom Hof gefahren bist. Daher ist es sicherlich sinnvoll, dem Gefühl zu vertrauen und zu einer Vereinbarung zu kommen, bei der Du die Papiere bekommst, das Auto zulässt und einen Teil zahlst, dann vor Ort bist, den Rest in bar oder per Sofortüberweisung bezahlst und hoffst, dass er Dich nicht vom Hof jagt. Ohne Vertrauen geht es nur juristisch-theoretisch und ohne Insolvenz des Händlers...
Trenta 600 - Eisengrau Metallic - Citroen 165 PS, All in Paket, Rahmenfenster, Toi-Fenster, Kenwood Navi, Thule Markise & Fahrradträger, Trek Domane SLR Rennrad, Silwy-Weingläser, Mitglied bei Vin & Velo...

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Kaufabwicklung - Bezahlung vor Aushändigung der Papiere? 24 Mär 2024 19:23 #57

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Es geht hier um ein Fahrzeug, welches auf dem Hof steht.
Da kann man davon ausgehen, dass die Bezahlung, Übergabe und Zulassung in 10 Arbeitstagen zu schaffen ist.
Wer jetzt meint, der Händler geht in genau diesen Tagen pleite, der möge doch Lotto spielen.

Vor ein paar Jahren, mit 2 Jahren oder ungewisser Lieferzeit, sah das sicherlich anders aus.
VG Jürgen
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Kaufabwicklung - Bezahlung vor Aushändigung der Papiere? 24 Mär 2024 19:38 #58

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Bei 2 Jahren Lieferzeit hat auch sicher niemand bei Bestellung bezahlt.
Das war mal der Plan der Autohändler dass der Kunde bei Bestellung bereits bezahlen soll. Die Idee ist aber mangels Kundenakzeptanz schnell wieder in der Versenkung verschwunden.

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Kaufabwicklung - Bezahlung vor Aushändigung der Papiere? 24 Mär 2024 20:37 #59

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Der Eigentumsübergang erfolgt bei Fahrzeugübergabe. Dazu gehört ein Kaufvertrag, und eine Kaufpreiszahlung mit Nachweis, daher sollte es immer eine Überweisung sein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist dafür eigentlich irrelevant, ist aber durchaus als Willenserklärung des Verkäufers zu sehen. Liegt die vor und Du kannst das Fahrzeug auf Deinen Namen anmelden kann der Verkäufer nicht mehr behaupten dass er eigentlich garnicht verkaufen wollte.
Zum Risiko:
Eine Insolvenz wird beim Amtsgericht gestellt. Das prüft und entscheidet dann ob es einen Eröffnungsbeschluß gibt (z.B. kann eine Insolvenz mangels Masse abgelehnt werden). Es wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Der sammelt alles und eröffnet danach das Verfahren. Das dauert in der Regel mehrere Wochen / Monate. Liegt der unterschriebene Kaufvertrag und der Zahlungsnachweis vor kriegst Du auch Dein Auto. Kritisch sind da nur Vorauszahlungen, die gehören dann in die Insolvenzmasse.
Problematisch wird es wenn sich Dein Händler mit Deinem Geld ins Ausland absetzt……Oder es halt kein Insolvenzverfahren gibt weil nix mehr da ist..
Vielleicht holst Du mal Infos über die Finanzen bei der Creditfeform ein? Bei der Kaufsumme sollten die Gebühren dafür gut angelegt sein.
Übrigens: Das Amtsgericht, der Insolvenzverwalter und das Finanzamt kriegen immer Ihr Geld, der Rest, darunter auch die Banken, teilen sich auf was übrig bleibt. Daher sichern sich die Banken mit Sicherheiten wie z.B. Bürgschaften ab.
RoadCamp R, Citroen 140 PS, Thunder-Grey, Dieselheizung Truma 4D, Monoceiver, Kennwood, RFK AHK, Markise Thule

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Kaufabwicklung - Bezahlung vor Aushändigung der Papiere? 24 Mär 2024 22:10 #60

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Zu einem Eigentumsübergang gehört weder ein Kaufvertrag noch eine Kaufpreiszahlung.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert immer wieder die Rechtsfindung....
929 BGB
1Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. 2Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.

Zu Masseverbindlichkeiten die vorab zu befriedigen sind zählen nach 55 Insolvenzordnung nicht alle Forderungen des Finanzamts sondern nur die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer. Dem Zoll steht die Kfz-Steuer vorab zu.

Die Bank sichert sich durch Sicherungsübereignung der finanzierten Fahrzeuge ab und wird deshalb auch vorab befriedigt.
Folgende Benutzer bedankten sich: Midget

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Letzte Änderung: von Gerry2.

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