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Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 02 Nov 2017 12:02 #71

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Es ist immer wieder interessant zu sehen, wie viele Halbwahrheiten oder gar Falschinformationen über Verbraucherrechte existieren. Es wurde in einigen Beiträgen ja schon richtigerweise gesagt:

1. Vom Gesetz her gibt es nur das Gewährleistungsrecht. Dieses gilt zwischen Verkäufer und Käufer. Denn nur diese beiden sind die Vertragspartner.
2. Hersteller oder Verkäufer haben die Möglichkeiten darüberhinaus dem Käufer eine Garantie anzubieten. Diese ist freiwillig und erfolgt dann nach den Bedingungen, die der Hersteller oder der Verkäufer festlegt.
3. Besteht ein Produkt aus mehreren Komponenten, so hat jeder Hersteller dieser einzelnen Komponenten dei Möglichkeit dem Kunden eine Garantie zu offerieren. Bietet der Hersteller eines Kühlschranks und der Wohnmobilhersteller eine Garantie an, kann der Kunde wählen, wen er ansprechen möchte.


In diesen Garantiebedinungen wird dann auch festgelegt, auf welchem Weg eine solche Reklamation erfolgt. Bei vielen Automarken ist es üblich, dass dann jeder Vertragspartner als Ansprechpartner für Garantieleistungen gewählt werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass dies automatisch in allen Branchen so der Fall ist. Leider kenne ich die Garantiebedingungen von Pössl nicht. Aber dort müsste man nachlesen können, wie der genaue Ablauf sein soll und wer als möglicher Ansprechpartner in Betracht kommt.

Was ein Problem sein kann: Nehmen wir einmal an, ein Kühlschrank funktioniert nicht. Man nutzt mehrmals die Garantie des Herstellers. Das Ergebnis bleibt unbefriedigend. Dann ist eine Wandlung aber noch nicht unbedingt möglich. Denn der Händler als der Vertragspartner war ja bisher in diesem Vorgang nicht involviert. Und er hat das Recht nachzubessern. Für mich ist daher immer der Händler als mein Vertragspartner die erste Anlaufstelle. Wer nur auf einen billigen Kaufpreis achtet darf sich nicht beschweren, wenn er anschließend dadurch andere Nachteile hat. Geiz ist eben nicht immer geil.

Gruß

Frank
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Frank

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Letzte Änderung: von 1e1646980a618d34e77998b7a67821c7.

Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 02 Nov 2017 12:19 #72

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Geiz ist eben nicht immer geil.


Zumal die örtlichen Händler, die nicht auf Messen verkaufen, auch die sog. Messepreise bzw. Messepakete mitgehen oder wie in meinem Fall sogar besser anbieten ohne Paketzwang o.Ä. Ist sogar noch FIat Professional Partner, also absolut alles in einer Hand.

Vielleicht kalkuliert hier der Händler schon ein wenig mit ein daß er (wahrscheinlich) zukünftig auch das Basisfahrzeug Reparatur/Wartungsgeschäft hat.

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Letzte Änderung: von frakko2.

Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 02 Nov 2017 13:22 #73

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Hab auf der Messe gekauft Hab aber auch geschaut wo der Händler ist .. wollte nicht 500 km
wegen einem Auto fahren.. wenn jetzt was ist kann
ich dahin und reklamieren. Es ist ja so wenn
du eine Kaffeemaschine kaufst beim Mediamarkt
dann gehst auch nicht zum Saturn wenn was mit
der ist. So werden sich halt manchen Händler
auch verhalten.. Kommt darauf an was sie mit
dem Hersteller vertraglich festgelegt haben.
Clever Celebration 163 Ps Porforndorot
Extras sind Tv und Radio mit Kamera und Navi
Ausgeliefert am 21.8.2017

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Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 02 Nov 2017 14:11 #74

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Ich verstehe die ganze Diskusion nicht. Garantiearbeiten sollten dort gemacht werden wo das Fahrzeug gekauft wurde! Es kann ja nicht sein das der Kunde sich irgendwo ein billigeres oder schneller lieferbares Auto kauft und dann für die "Drecksarbeit" einen anderen Händler aufsucht der beim Verkaufspreis oder bei der Lieferzeit fair kalkuliert hat.
Mein Vertragspartner ist nicht CLEVER (oder PÖSSL) sondern der Händler bei dem ich gekauft habe. Wie der Händler dann evtl. Reparaturen weiterberechnet ist mir egal.
Wenn ich mir bei BAUHAUS eine Bohrmaschine von BOSCH kaufe dann kann ich auch nicht mit dem Kassenzettel zu OBI gehen.
Ich kann zwar in verschiedene Filialen gehen aber nicht zu einem anderen Händler.
Gruß Jens
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Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 02 Nov 2017 14:34 #75

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Es kann ja nicht sein das der Kunde sich irgendwo ein billigeres oder schneller lieferbares Auto kauft und dann für die "Drecksarbeit" einen anderen Händler aufsucht .


Oder anders herum gesagt: Der große Messehändler drückt in Düsseldorf 150 Autos raus, von denen er 100 nie mehr sieht. Die überlässt er dann kollegial anderen Händlern zur Nachbesserung. Veschafft sich also einen Vorteil auf Kosten anderer Kollegen.

Das meinte ich weiter oben mit unprofessionellem Vertriebssystem.

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Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 02 Nov 2017 14:35 #76

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Also, was ich sagen wollte : Wenn ich etwas mit dem Auto allgemein oder mit der Ausstattung/Aufbau habe, besuche ich meinen Clever Händler, bei dem ich gekauft habe (zum Glück in meiner Nähe). Wenn ich unterwegs bin, also weiter weg, konsultiere ich einen anderen Clever-Händler, bevorzugt mit Werktatt. Habe ich etwas, was nur die Basis betrifft, kann ich auch jede Citroen-Werkstatt aufsuchen. Bevorzugt natürlich meinen Händler, bei dem ich gekauft habe. Denn der hat auch eine solche Werkstatt.
ICh hoffe, das beseitigt Missverständnisse. Selbstverständlich suche ich nicht in Bayern eine Pössl oder Roadcar-Werkstatt auf, wenn ich in NRW einen Clever gekauft habe. Ist doch logisch.

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Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 02 Nov 2017 14:47 #77

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Ich verstehe das ganze Theater nicht, bei manchen Beiträgen bekommt man beim lesen das Gefühl, als schreibe ein betroffener Händler der kein Fahrzeug verkauft und nur „ Drecksarbeit“ leisten muss!

Ich denke das Thema ist geklärt, auch wenn es nicht jedem schmeckt !
Wo und weshalb jemand kauft, bleibt jedem selbst überlassen und das ist auch gut so!

Gruß Klaus
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Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 02 Nov 2017 15:17 #78

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Hallo Klaus,

nur eines weiß ich leider immer noch nicht. Bietet Pössl jetzt eine Hersteller-Garantie oder nicht? Und wenn ja, was umfasst diese und wie lauten die Garantiebedingungen? Bittet entschuldigt, falls ich dies überlesen haben sollte. Auf der Seite von Pössl selbst habe ich auf jeden Fall keine entsprechenden Hinweise gefunden.

Gruß

Frank
Gruß
Frank

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Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 02 Nov 2017 16:40 #79

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In der Aufbaubeschreibung von Pössl steht auf den ersten Seiten dass Pössl zwei Jahre Garantie für den Aufbau übernimmt. Nach einem Jahr muss man sogar von einem Händler eine Durchsicht machen lassen damit auch das zweite Jahr gilt. Bekommt man dann einen Stempel ins Buch. Nach dem zweiten Jahr ist die Garantie für den Aufbau von Pössl dann abgelaufen. Dann kann der Händler aber immer noch Kulanzantrag stellen. Läuft bei mir grad einer, da das Führungsseil des Fliegengitters an der Schiebetür nun schon zum zweiten mal gerissen ist.

Uwe
Unterwegs in
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Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 02 Nov 2017 22:05 #80

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Für das Basisfahrzeug hast Du 2 Jahre Werksgarantie von Fiat oder der Zitrone. Für den Aufbau zwei Jahre Werksgarantie von Pössl. Für alle Garantieansprüche kannst Du Dich an Deinen Händler wenden. Für die Pössl Aufbaugarantie sicherlich sinnvoll. Für das Basisfahrzeug ist man meines Erachtens besser bei einem Basisfahrzeug Vertragshändler aufgehoben. Das Händlernetz ist dichter und Dein Händler wird bei Basisproblemen bezüglich Garantiearbeiten auch das Fahrzeug in die entsprechende Fachwerkstatt geben. Es sei denn er ist selber zertifiziert die Basisfahrzeuge zu warten. Das sind aber die wenigsten. Deshalb meine Empfehlung: Probleme beim Aufbau ab zu deinem Händler oder zu einem gewillten vertrauensvollen anderen Pösslhändler. Bei andern Problemen direkt zum Italiener oder Franzosen.
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