D.h. ohne Werksgarantie (zumindest formaljuristisch) bei Händler B auch kein Anspruch auf Mängelbeseitigung sondern nur Kulanz nach eigenem Ermessen bzw. nach nicht veröffentlichten internen Regelungen zwischen Händlerschaft und Pössl ?
Kommt darauf an was defekt ist.
Handelt es sich z.B. um ein Problem der Truma-Heizung, kann man gerne die Servicepartner Truma in Anspruch nehmen und mit Truma-Garantie erledigen... dto. Fahrzeugbasis, Kühlschrank usw. was noch mit eigenständiger Garantie verbaut wurde.
Handelt es sich um ein Aufbau-Problem z.B. Fußboden quietscht gelten evtl. interne Pössl-Vorgaben die uns unbekannt sind oder Kulanz durch einen anderen Pössl-Händler der das evtl. intern mit Pössl abrechnen kann (erweiterte Gewährleistung wie z.B. bei BMW Motorrad. Es gibt keine Garantie aber ich kann weltweit jeden Servicepartner hinsichtlich Reparatur in Anspruch nehmen.)
Kritisch wird das aber sobald Mängel nicht abgestellt werden können (und natürlich ernste Mängel, also keine Schönheitsfehler sind). Konnten Mängel nicht abgestellt werden und habe ich diese Mängel nur bei meinem lokalen Partner reklamiert aber nicht beim Lieferhändler reklamiert, dann können mir Fristen davonlaufen und evtl. Gewährleistungsansprüche sogar verloren gehen. Kritisch sind Mängel die kurz nach Kauf auftreten aber nicht innerhalb der ersten 6 Monate beim Lieferhändler reklamiert wurden. Plötzlich reklamiere ich erstmalig einen Fehler erst nach 7 Monaten und stehe jetzt auch in der Beweispflicht. Noch dümmer kann es laufen, wenn ich einen beweisbaren Fehler kurz vor Ablauf der Gewährleistung feststelle..... da nur beim örtlichen Servicepartner reklamiert, laufen die 24 Monate beim Vertragspartner ab..... Pech gehabt.
Auch das Thema Garantieausschlüsse ist so ein Punkt. Stellt euch vor ihr bekommt einen Pössl ohne Gasfilter ab Werk mit der Duo CS, schließt zu Hause eure Gasflasche an und drei Tage später streikt die DUO CS.... Truma lehnt die Garantie wegen des fehlenden Gasfilters ab..... Über die Gewährleistung hätte man mit höchster Wahrscheinlichkeit (seriöse Gasquelle mit handelsüblichem Gas) die größten Chancen dass der Lieferhändler im Zuge der Gewährleistung sowohl die DUO CS als auch die fehlenden Gasfilter auf seine Kosten austauschen muss.
Es ist daher nicht so ganz falsch, wenn der Lieferhändler in erreichbarer Nähe ist und man bei Bestellungen auf Messen kritisch den Firmensitz hinterfragt (will ich zwecks Fehlerbeseitigung denn immer xxx Kilometer nach YX fahren?)