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Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 03 Nov 2017 17:58 #81

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für kälte-fuzzi und andere: aus der Praxis: ich habe meinen KaWa von privat in Bayern gekauft, er war 6 Monate alt. Inzwischen wurde der EBL getauscht, eine Möbelklappe gerichtet und in Kürze wird das Fliegengitter optimiert. Alles im Rahmen der Gewährleistung schnell und problemlos bei einem Händler hier in der Nähe in Schleswig-Holstein. Der EBL wurde übrigens durch Pössl ersetzt, nicht Schaudt. Für den Händler war es nach Rücksprache nie ein Problem, dass ich nicht bei ihm gekauft habe. Vom Service Mitarbeiter (selbst Pösslfahrer) erhielt ich als KaWa Anfänger noch viele gute kostenlose Tipps. Es geht also.
Viel Erfolg
jakobil
wenn man immer nur tut was sich gehört verpasst man den ganzen Spass. ?
Globescout 2016 auf FIAT
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Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 03 Nov 2017 18:07 #82

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Hallo,
irgendwie dreht sich alles entweder im Kreis oder um "hätte, würde, sollte". Spekulationen, warum ein Händler keine Lust hat, solche Arbeiten zu übernehmen, basieren auf Vermutungen (zu niedrige Vergütungen seitens Pössl etc.). Wahrscheinlich haben die wenigsten hier im Forum Einblick in die Händlerverträge, meist auch die Verkäufer nicht. Und wer diese kennt, wird deren Inhalt nicht an die große Glocke hängen. Verpflichtungen des Händlers aus solchen Verträgen sind für den Endkunden nicht greifbar. Garantie und Gewährleistung werden verwechselt, siehe auch vorstehender Beitrag.
Ergänzend zu meinem Beitrag #21: In den Unterlagen zu meinem Vario 545 befand sich tatsächlich eine Bedienungsanleitung. Unter dem Stichwort "Garantie und Gewährleistung" wird auf die gesetzliche Regelung verwiesen. Also auf meinen zumindest: Keine Garantieerklärung seitens Pössl.
Warnung: Spoiler!


Jürgen
Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

ex: Pössl Vario 545 (2015) mein Pössl
mein Sprinter hier im Forum
mein Sprinter-Ausbaublog
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Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 03 Nov 2017 20:08 #83

  • Roadcruiser
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Hallo juh
Du hast recht! Bei mir steht dort auch sinngemäß das Gleiche! Sorry habe ich wohl beim Aufbau Garantie mit Gewährleistung verwechselt. Aber selbst mein Händler spricht in seiner Korrospondenz von Garantiearbeiten und von abgelaufener Garantie nach zwei Jahren B)
Da kann man schon mal durcheinander kommen!
Roadc. Rev. 3L , EZ 4/15, Schaltg., All in, R.+L. Sens., Temp., Einparkh., Klim., Trakt. +, Nebels., MF-Lenkrad, Winterp., Truma C. 6E, Duo C. CS, Zenek Z-E3715, Mark. 4 m, Fiedler B. 250 kg, Solar A. 100Wh, ORC 5 Felg. , Luftf. hinten 8", AHK- abnehmb., 1/17 aufg. 4,5 T u. stärk. Fed. vorne

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Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 04 Nov 2017 20:32 #84

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Da bin ich ja mal froh, das endlich meine beiden Fragen von juh mal korrekt beantwortet wurden. Herzlichen Dank dafür.

Ansprüche sind daher im Rahmen der Gewährleistung beim Lieferhändler anzumelden. Es kann natürlich im Falles eines Falles auch die Garantieleistung eine Teilelieferanten oder des Fahrzeugherstellers in Anspruch genommen werden.

Ich empfehle aber davon unabhängig, jeden Schaden (zumindest die größeren wie z.B. einen quietschenden Fußboden) beim Lieferhändler anzuzeigen. Anschließen kann ja mit dem Lieferhändler vereinbart werden, den Schaden lokal beheben zu lassen. Es gibt hinsichtlich der Leistungen durchaus Unterschiede ob eine Gewährleistung oder ein Garantiefall aufgerufen wird.
Im Rahmen der Gewährleistung bekomme ich z.B. Fahrtkosten erstattet (i.d.R. 0,30 €/km), bei der Garantie nicht.

Im Händlervertrag kann jetzt durch Pössl noch vereinbart worden sein, dass es eine sogenannte erweiterte Gewährleistung gibt. Ansprüche könnten dann beim gesamten Händlernetz geltend gemacht werden. Da dies aber in der Branche ein Vorteil wäre, würde Pössl damit in die Werbung gehen.... Da nichts davon bei Pössl zu lesen ist, kann dieser Fall eher ausgeschlossen werden. Da uns die Verträge aber unbekannt sind bleiben Fragezeichen.

Fragezeichen die letztendlich nur durch Pössl und Co. beseitigt werden können.

Für mein vollständiges Fahrzeug (Aufbau, Fahrzeugbasis, und Ausbaukomponenten) habe ich Gewährleistung beim Lieferhändler, Garantie hinsichtlich der Fahrzeugbasis und Garantie für verschiedene Komponenten wie Heizung, Kühlschrank usw. durch die Lieferanten.

Bei einem schwerwiegenden Problem, könnte ich mich mit FIAT über Garantieleistungen streiten oder viel einfacher meinen Lieferhändler in die Gewährleistung nehmen. In den ersten 6 Monaten sogar mit dem Vorteil einen Schaden nicht beweisen zu müssen. Ob mein Lieferhändler die Probleme an meiner Fahrzeugbasis beseitigen kann oder nicht, ist mir als Käufer völlig egal. Er darf ja gerne das Fahrzeug extern an einen geeigneten Betrieb weitergeben. Mit der Meldung des Gewährleistungsfalls beim Lieferhändler habe ich aber wichtige juristische Dinge geregelt, die im Fall einer Garantiemeldung bei FIAT unterbleiben.
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Letzte Änderung: von ManfredK.

Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 04 Nov 2017 21:16 #85

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juh schrieb: Hallo,
irgendwie dreht sich alles entweder im Kreis oder um "hätte, würde, sollte". Spekulationen, warum ein Händler keine Lust hat, solche Arbeiten zu übernehmen, basieren auf Vermutungen (zu niedrige Vergütungen seitens Pössl etc.).


Ich hatte über die Thematik der Vergütung von Garantiearbeiten in #31 geschrieben.
Leider schreibst Du oben ohne weitere Rückfrage, dies sei Spekulation und Vermutung.
Ich kann Dir an der Stelle versichern daß diese Information aus erster Hand ist und auch nicht aus einer Interessenslage der Person mir gegenüber kommt. Dies gilt weiterhin wohl nicht für FIAT Garantiearbeiten als Servicepartner.

Auch in meinem Handbuch steht unter der Überschrift "Garantie und Gewährleistung"
im Text dann ein Verweis auf die gesetzliche Regelung und das Wort Garantie taucht nicht mehr auf, nur Gewährleistung.
Was Pössl damit meint und was diese Formulierung nun im Effekt heißt wenn es ein Jurist zerlegt weiß ich nicht.
Gelebt wird offensichtlich irgend etwas zwischen Gewährleistung und Garantie.

Generell fällt bei Pössl auf daß Dokumentation teilweise etwas salopp und nicht ganz rechtssicher erstellt ist. Nur beispielhaft fällt auf daß Preislisten, aktuell "Preisliste 2018" genannt, nicht die durchgängig und branchenübergreifend üblichen Klarstellungen/Standardtexte enthalten wie "Gültig ab xx.xx.20xx", "Änderungen vorbehalten" und "alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit". Also unklar was heute und aktuell gilt.

(Ich weiß daß die Preisliste im Kern nichts mit dem Thema Garantie/Gewährleistung zu tun hat, es ist nur eines von mehreren Indizien daß man bei Pössl mit rechtssicheren Formulierungen etwas hemdsärmlig unterwegs ist).

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Letzte Änderung: von frakko2.

Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 04 Nov 2017 21:28 #86

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Roadcruiser schrieb: Hallo juh
Du hast recht! Bei mir steht dort auch sinngemäß das Gleiche! Sorry habe ich wohl beim Aufbau Garantie mit Gewährleistung verwechselt. Aber selbst mein Händler spricht in seiner Korrospondenz von Garantiearbeiten und von abgelaufener Garantie nach zwei Jahren B)
Da kann man schon mal durcheinander kommen!


Hallo Roadcruiser,

Genau hier liegt in der Praxis teilweise das Problem. Auch viele Händler kennen sich in dieser Materie nicht immer sattelfest aus. Und dies nicht etwa mit böser Absicht. Alle Rechte und Pflichten auf beiden Seiten sind den Vertragspartnern leider zu häufig nicht bekannt.

Gruß

Frank
Gruß
Frank

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Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 05 Nov 2017 08:13 #87

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Jo! Aber letztlich ist es mir auch egal worauf die Arbeiten erledigt werden. Auf Garantie oder Gewährleistung. Hauptsache Sie werden erledigt. Bezüglich Garantie habe ich jetzt auch nur noch mit Fiat ein Vertagsverhältnis da ich dort die Garantieerweiterung für die Basis gekauft habe. Ich habe mich aber von Anfang an bei Problemen am Basisfahrzeug sofort an Fiat direkt bei mir um die Ecke gewannt und bin auch immer gut damit gefahren. Die Nähe zu Fiat war bei mir auch der Hauptentscheidungsgrund für die Basis. Der Händler hätte mir lieber die Zitrone verkauft.
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Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 05 Nov 2017 09:22 #88

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KW-Freund60 schrieb: Es ist immer wieder interessant zu sehen, wie viele Halbwahrheiten oder gar Falschinformationen über Verbraucherrechte existieren. Es wurde in einigen Beiträgen ja schon richtigerweise gesagt:
1. Vom Gesetz her gibt es nur das Gewährleistungsrecht. Dieses gilt zwischen Verkäufer und Käufer. Denn nur diese beiden sind die Vertragspartner.
2. Hersteller oder Verkäufer haben die Möglichkeiten darüberhinaus dem Käufer eine Garantie anzubieten. Diese ist freiwillig und erfolgt dann nach den Bedingungen, die der Hersteller oder der Verkäufer festlegt.


Genauso ist es.
Und um dem noch eins draufzusetzen hat der Gesetzgeber die Fristen der Beweislast festgelegt. Das erste halbe Jahr liegt sie beim Verkäufer, die restliche Zeit beim Käufer.
Nur dieser Sachverhalt ist gesetzlich festgelegt. Alles andere sind freiwillige, wenn auch möglicherweise vertraglich festgehaltene und damit verbindliche Vereinbarungen.

Leider können gerade die Fristen der Beweislast sehr problematisch werden.
Schade, dass Garantie und Gewährleistung immer noch nicht sauber auseinander gehalten werden können.

Schöne Grüße
Michael
Lass Dich feiern, iss Apfelmus und grüß die Fische.
PÖSSL, 02/2021

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Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 05 Nov 2017 11:16 #89

  • frakko2
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Nachdem wir nun wissen das wir bei Pössl hochwahrscheiinlich formal gar keine Garantie haben, was heißt das jetzt alles bezogen auf den Titel des Threads konkret?
Hat man beim dualen System: (Lieferhändler =A, Werkstatthändler =B ) am ende nur ein bisschen Kulanz genossen und einen Mangel gar nicht wirklich angemeldet?

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Letzte Änderung: von frakko2.

Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler? 05 Nov 2017 11:46 #90

  • ManfredK
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Ja - so ist es.

Wurde der Mangel beseitigt alles kein Problem.
Wurde der (schwerwiegende) Mangel nicht beseitigt, beginnt die Problematik (siehe z.B. Fristen der Beweislastumkehr)

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