HPeter schrieb: Das ist ein Sachmangel und der Verkäufer ist im Rahmen des Gewährleistungsrechts die Herstellung des vrrsprochenen vertragsgemäßen Zustands schuldig. Den Mangel dem Händler anzeigen und Frist zur Nachbesserung setzen.
Das ist theoretisch richtig. Praktisch sieht es aber so aus: mein Händler verweist an Citroen. Und Citroen hat keine Lust. Jetzt kann ich mir einen Anwalt suchen, in Vorkasse gehen, dann vergeht 1 Monat, bis sich etwas bewegt - mit ungewissem Ausgang. Am Ende des Tages bekomme ich dann vielleicht, was ich wollte, bleibe aber auf Anwaltskosten in Höhe von mindestens einem Ölwechsel sitzen. Im Anschluss brauche ich mich weder beim Womo-Händler, noch beim Citroen-Händler jemals wieder blicken lassen. Aber ich habe Recht behalten, das ist natürlich einiges Wert.
@Mat: Citroen Händler A hat heute etwas eingelenkt und will einen Ölqualitätstest machen und dabei auch mal schauen, was im Motorsteuegerät hinterlegt ist bzgl. Service Intervall. Sofern der Qualitätstest sagt, das Öl ist verschlissen, muss ich einen Ölwechsel zum Fixpreis von XXX Euro selber bezahlen. Mit der Lösung kann ich erstmal leben, wobei der Weg dahin echt ziemlich steinig war. Parallel habe ich aber auch einen Vertragshändler B angeschrieben und die Problematik geschildert. Eventuell würde ich dann nochmal spontan wechseln...