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Wann und wie den vollen Kaufpreis bezahlen? 01 Dez 2020 14:11 #231

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Das alles zu lesen verstärkt leider nur mein mulmiges Gefühl....
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Fz Kauf und Anzahlung 01 Dez 2020 14:15 #232

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wie schon geschrieben, laß Dich im Zweifelsfall mal beraten, ob die vereinbarte Kaufpreiszahlung VOR der Auslieferung vom Hersteller zum Händler nicht eventuell eine starke einseitige Benachteiligung darstellt und ggf. nicht wirksam ist. Grundsätzlich sind Kaufverträge "Zug um Zug" zu erfüllen.

Das ist doch ein praktikabler Vorschlag.
*Spät beraten lassen* ist immer noch besser als *zu spät beraten lassen*.
Nach mehreren guten Pössl D-Line und einem unerfreulichen H-Line Summit Plus ... zum schlanken TI gewechselt. Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse" mit Heckgarage für zwei Mountain Bikes bei 5,95m Länge! :) Ursprünglich war der TI nur als Übergangslösung gedacht, aber jetzt überzeugen die Vorteile ...
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Letzte Änderung: von HPeter.

Fz Kauf und Anzahlung 01 Dez 2020 14:28 #233

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Ich habe dem Händler noch einmal angeschrieben (telefonisch ist schwer was zu erreichen), mit der Bitte auf entgegenkommen. Ich hoffe nun mal darauf, dass sie mir was besseres als eine Zahlung im Vorraus von 90 Prozent anbieten. Puh, jetzt ist man schon so alt im Leben und macht immer noch so doofe Fehler bei Vertragsabschlüssen.....
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Fz Kauf und Anzahlung 01 Dez 2020 15:29 #234

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Hallo ,
wir haben unseren Wagen, bei dem Händler der dieses Forum sponsort, angezahlt und mussten, zum Erhalt der Papiere, für die Anmeldung, die Restzahlung leisten. Alles sehr easy und unproblematisch wie eigentlich alles dort. Bei so einem Händler (ich denke mal, daß Deiner auch kein 'Straßeneckenhändler' ist) sollte es keine Probleme geben. Vertrag ist Vertrag, übrigens wer Lesen kann ist klar im Vorteil.
LG Willi
Man reist ja nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen.

1971 bis -93 VW-T2, ab 03. 2018 Summit 640, Citroen 163 PS, 3,85 to Zul., Solar 200W, Wechselr.1800W, Liontron 150Ah, Truma 6E, Goldschmitt 6", Spurverbr. mit 16-Zöllern, Kenwood dab+, Alugastankflaschen, Außendusche

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Fz Kauf und Anzahlung 01 Dez 2020 15:45 #235

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Hallo Schlootie
nach meiner Einschätzung versucht der Händler, Dich unter Druck zu setzen. Ich glaube auch nicht, dass der Händler das Auto, das er im Vorlauf geordert hatte, jetzt unmittelbar bezahlen muß, quasi bei Überführung auf seinen Hof. Ich kenne das so, dass ein Händler hier ein paar Monate Spiel hat, bevor die Zahlung fällig wird.
Dein Händler kann ja auch keine anderen Möglichkeiten als den Rechtsweg beschreiten, wenn Du Dich nicht an den Vertrag hälst. Im Grundsatz willst Du ja den Vertrag erfüllen, Geld gegen Leistung, aber eben nicht Geld für eventuell keine Leistung. Von daher ist es in beiderseitigem Interesse, wenn ihr euch Zug um Zug annähert. Wie Juh schon anführte, kannst Du eine unangemessene Benachteiligung ins Feld führen, wenn Du den Gesamtbetrag begleichen sollst, bevor Du das Fahrzeug weder gesehen noch zugelassen hast. Im Zuge der heutigen Banklaufzeiten sollte eine solche Zug um Zug Abwicklung ja überhaupt kein Problem sein, innerhalb von 24 Stunden hast Du den Betrag auf das Konto des Händlers überwiesen, nachdem Du das Fahrzeug in Augenschein genommen hast. Wünsche Dir die Nervenstärke, dem Druck des Händlers zu widerstehen.
Grüße Karl-Heinz
RoadCruiser Ducato 130PS, BJ. 2013, Serienausstattung mit All-In, zus. Markise 4m, Heck-Fahrradträger, abgebaut; Verbrauch 9,7ltr/øV 97km/h
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Fz Kauf und Anzahlung 01 Dez 2020 16:09 #236

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Es gibt mehrere Vorgehensweisen:

Der Händler bestellt auf Kunde, dann muss er je nach Hersteller bezahlen sobald das Fahrzeug das Werk verlässt. Vereinzelt hat der Händler 2-3 Wochen Zeit die Zahlung auszulösen wegen eventuell weiterer Transportwege.

Bestellt er auf Lager, hat er in der Regel 90 Tage Zeit zur Zahlung.

Vereinbart mit einem Kunden eine Anzahlung wird es Gründe geben, unterschiedlichster Art.

Ein Händler hier vor Ort hat gut ein Dutzend Fahrzeuge stehen die seit Monaten nicht abgeholt werden, aus unterschiedlichen Gründen......

So einfach über einen Kamm scheren kann man das nicht.
Gruß,
Michael
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Fz Kauf und Anzahlung 02 Dez 2020 16:39 #237

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Kurzes Update: Ich habe gerade mit dem Händler telefoniert. Muss erst bezahlen, wenn ich die Papiere bekommen habe. 90 Prozent. Wenn bei der Übergabe dann alles ok ist, die restlichen 10 Prozent. Damit bin ich erst einmal zufrieden. Verstehe die Eile des Händlers ja auch, die 16 Prozent sind ja auch ein Argument.
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Fz Kauf und Anzahlung 02 Dez 2020 20:29 #238

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für den Händler ist es egal , wenn, dann beeilt er sich mit der Leistungsübergabe für dich.
er bekommt 16% und führt 16% ab.
Gruß, Tom
Kein Pössl, - verkauft: Ford Nugget HD, 130 PS, Bj 2008, - jetzt LAIKA X610R, 130 PS, Bj 2011
Der frühe Vogel kann mich mal ;0)

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Fz Kauf und Anzahlung 03 Dez 2020 20:54 #239

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für den Händler ist es egal , wenn, dann beeilt er sich mit der Leistungsübergabe für dich.
er bekommt 16% und führt 16% ab.


Sorry, aber das stimmt so nicht ganz: Der Kunde schließt mit dem Händler einen Vertrag mit einem fix definiertem Bruttoendpreis. An diesen ist der Händler gebunden.
Also wenn der Händler mit 16% kaluliert hat, er das WoMo aber erst 2021 übergeben (nur das Datum ab dem der Besitz - nicht das Eigentum! - übergeht ist maßgeblich) kann, dann muss er dem Finanzamt 19% statt 16% Mehrwertsteuer abführen, wohl gemerkt beim gleichen Bruttoendpreis, dh. der Händler belibt auf den 2,52 % Mindererlös sitzen.
Kommt das Fahrzeug JETZT zur Auslieferung, hat der Händler vermutlich eh (letztes Jahr :-)) mit 19% gerechnet. Liefert er 2020 aus, kann er die Rechnung zum vereinbarten Preis, aber mit 16% MwSt schreiben und so einen Mehrerlös für sich generieren. Er kann natürlich auch den Vorteil an den Kunden weiter gehen, muss aber nicht.
Wie gesagt: es gilt der vereinbarte Bruttoendpreis. Niemals mehr, aber wenn der Händler kulant ist gerne weniger.

Zum Thema Vorauszahlung:
ich finde es ziemlich frech sich vom Kunden den vollen Kaufpreis bezahlen zu lassen und erst nachdem der Händler den Brief hat, dem Kunden das Fahrzeug Wochen später zu übergeben: volles Risiko für den Kunden, wenn der Händler pleite geht.
Eine Anzahlung in der Höhe, die den Kosten entsprechen, die der Händler hat, wenn der Kunde das Fahrzeug aus welchen Gründen auch immer, das Fahrzeug nicht abnimmt, ist ok, aber auf mehr als 10% würde ich mich nie und nimmer einlassen. Wer es als Händler nicht im Kreuz hat, die 2 Wochen zwischen zu finanzieren, also den Zietraum, in der er das Geld beim Ausbauer zahlen muse und dem Zeitpunkt, bis er das Geld vom Kunden bekommt , dann bitte einen anderen Händler suchen!!!
Mir ist klar, dass der Kunde bei Wohnmobilen nicht gerade gute Karten hat, aber bei einem Neufahrzeug wird sich doch ein Händler finden, der "anständige" Vertragsbedingungen hat. Schlimmstenfalls eher noch die Kosten für eine Bankbürgschaft berappen. Auch alteingesessene Händler können pleite gehen (wie ich beruflich erst kürzlich selbst bei meinem Arbeitgeber miterlebt habe).

Ein reeller /kundenorientierter Händler wird sich auch darauf einlassen, dass ein gewisser Betrag erst bei Auslieferung (wenn alles dran ist und passt) bezahlt wird oder auch nicht, wenn es Mängel gibt. Wie gesagt, wer so mit mir als Kunde umgeht, dem will ich auch den Gewinn nicht machen lassen und suche mir einen anderen.

wüschen allen, die schon eine große Anzahlung gemacht haben eine solventen Händler

Grüße
Elke
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Fz Kauf und Anzahlung 03 Dez 2020 22:18 #240

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Wie gesagt: es gilt der vereinbarte Bruttoendpreis. Niemals mehr, aber wenn der Händler kulant ist gerne weniger.

Alles hier schon gefühlt x Mal durchdiskutiert.
Frag doch bitte Mal die Leute, die vor Juli diesen Jahres eine Kaufvertrag mit einem Bruttopreis incl 19% MwSt unterschrieben haben, ob sie in den letzten 5 Monaten 16% oder 19% bezahlt haben.
VG Jürgen
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