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Fz Kauf und Anzahlung 07 Aug 2018 16:55 #151

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Dann schau dir doch mal Posts #144 bis #146 genauer an: 30 Minuten dazwiaschen.
Und wa ich in #155 schreiben werde, weiss ich selbst noch nicht!

Zitate auf die sich der aktuelle Post direkt beziehen einfach zu Löschen mit dem Hinweis, dass man es auf kleinen Displays nicht ordentlich lesen kann, und damit den Sinn des Posts zu verfälschen, geht gar nicht. MODERATION ist keine ZENSUR!
Gruß, Michael ............................Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Letzte Änderung: von midiba65.

Fz Kauf und Anzahlung 07 Aug 2018 17:03 #152

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Hallo Midiba,
Ich weis zwar nicht ob ich gemeint bin, aber wo habe ich innerhalb von 5 Minuten 3 Beiträge gepostet und die Aussage von dem Postzähler ist vollkommener Humbug.
Durchs entfernen deines eigenen Zitates vorher wurde deine Aussage
-Danke fürs immer wieder draufhaun! Tut richtig gut! - in keinster Weise verfälscht.
Von was machst du dein OFF jetzt abhängig?

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Fz Kauf und Anzahlung 07 Aug 2018 17:53 #153

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hüstel.....

könnt ihr das nicht mittels PN klären? Driftet doch irgendwie weg vom Thema.

Wir haben auch eine Anzahlung geleistet und ich habe mir nichts dabei gedacht, Da der Händler in Österreich ein gewisse Monopolstellung hat, hätte ich möglicherweise auch keine Chance gehabt eine Anzahlung abzulehnen. Ich gehe auch nicht davon aus das der Generalimporteur so schnell pleite geht.
Und so nebenbei erwähnt. gehe ich davon aus das keiner von euch bei Ama...on bestellt denn die besch....en uns alle gewaltigst indem sie keine Steuern bei uns bezahlen.......und somit schädigt man sich selbst wenn man dort einkauft.
Servus
Walter

Roadcruiser B, Bj. 2018, Citrone 130 PS, Heavy 3.5 t
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Letzte Änderung: von Grisu.

Fz Kauf und Anzahlung 07 Aug 2018 19:16 #154

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Hallo zusammen,

ich habe den Thread nicht von Anfang an verfolgt, ich hoffe Ihr steinigt mich nicht, wenn ich bereits Erwähntes wiederhole.

Ich arbeite in einem Autohaus (allerings leider ohne KaWa im Angebot :pinch: ).

In aller Regel verlangen wir keine Anzahlungen. Nicht weil wir so solvent sind oder kundenfreundlich, sondern weil es das nicht braucht, wenn der Kaufvertrag unterzeichnet ist. Tritt dann der Kunde vom Kaufvertrag zurück, ist er schadensersatzpflichtig und da können wir ggfls. den Rechtsweg beschreiten.

Bei Gebrauchten - besonders bei gutgehenden Modellen, die wir bereits am Hof haben, ist es tatsächlich so, dass wir uns in manchen Fällen eine Anzahlung geben lassen, bis der Kaufvertrag unterzeichnet ist - also quasi eine "Reservierungsgebühr" (meist € 500 oder € 1000). Das halten ich für völlig legitim, denn falls der Kunde es sich dann nach 2 Wochen "Bedenkzeit" anders überlegt, sind tatsächlich Kosten entstanden, die wir nicht geltend machen könnten.
Bei unserem Wohnmobil war es ähnlich: war zwar neu, aber bereits fertig produziert beim Händler am Hof. Der wollte auch € 2000 Anzahlung, obwohl wir den Kaufvertrag unterzeichnet hatten , aber wegen dem Widerrufsrecht, wollte er auf der sicheren Seite sein. Vermutlich hätte er das Fahrzeug auch gleich verkaufen können, wenn wir uns anders entschieden hätten, aber ...

Ansonsten gibt es meiner Sicht wenig Argumente, die eine Anzahlung rechtfertigen, schon gar nicht 10%! Die Provisionsregelungen der Verkäufer ist mit Sicherheit Angelegenheit des Unternehmers - wie seine Liquidität auch.

Grüße aus Freising

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Fz Kauf und Anzahlung 07 Aug 2018 19:40 #155

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Hallo Elke,
du beschreibst es sehr gut, man muss nichts anzahlen, weil für den Rücktritt der Kaufvetrag das dann regelt, warum sollte ich es bei einem Kawa da tun, dort unterschreibe ich ja auch ein entsprechendes Dokument.
Ich wollte einen gebrauchten Nugget kaufen per Internet und mailkontakt und hatte 500 Euro angezahlt, als ich innerhalb der gesetzlichen Frist (Fernabsatzgesetz) davon zurückgetreten bin, wollte mit der Verkäufer (gewerblich), die Anzahlung nicht erstatten, er hätte ja erhöhte Aufwendung, weil er mir zusätzliche Bilder gesendet hätte etc.

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Fz Kauf und Anzahlung 07 Aug 2018 19:55 #156

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Hallo,

die gleichen Argumente bezüglich den Risiken einer Anzahlung gelten übrigens ja auch für die Inzahlungnahme eines Gebrauchten. Wird dieser vor Lieferung dem Händler überlassen und es kommt bis zur Lieferung zur Insolvenz, dann kann der Wert des Gebrauchten nur über eine Gläubigerforderung wieder eingefordert werden. Also auch hier Vorsicht. Eine Insolvenz eines Händlers ist bei der aktuellen Spitzenkonjunktur in der Branche sicherlich eher unüblich aber nie ausgeschlossen.

Gruß

Frank
Gruß
Frank

Roadcar R540, 120 PS, weiß, seit 5/2022

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Fz Kauf und Anzahlung 07 Aug 2018 20:27 #157

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... denke da hast Pech gehabt - mögliche Kosten für den Verkäufer entstehen vermutlich, weil sich den KfZ Brief schicken lies (wenn er den Gebrauchten bei seiner Hausbank zwischenfinanziert hatte, was durchaus üblich ist, da nicht alle über so einer große Portokasse verfügt, dass alle Gerbauchten bar bezahlt sind). Oder Finanzierungkosten in der Zukunft, die ihm evt. deswegen entstehen werden, weil er wegen Dir einem anderen Kunden abgesagt hat. Als Buchhaltein kann ich Dir sagen, dass ein Unternehmer mehr Kosten hat, als man sich als Aussenstehender gemeinhin so vorstellt...

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Fz Kauf und Anzahlung 07 Aug 2018 20:28 #158

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Vermutlich kennen sich die wenigsten mit Recht aus. Der Thread „Kaufvertrag mit nach Hause nehmen“ zeigt was alles in der Branche von sich gegeben wird „das wäre so üblich“
Bekommt jetzt jemand erzählt, 10 % Anzahlung seien üblich, glaubt er das vielleicht.

Also man sieht, es hat Potenzial das Thema und es geht definitiv nicht darum „drauf“ zu hauen sondern eher zum aufklären und verhindern.

Ich hatte mich damals auch nicht damit beschäftigt, was da so üblich ist oder nicht. Zum Glück kam ich an einen Händler wo das nie ein Thema war. Ich hätte vielleicht auch einen Fehler gemacht und wenn es blöde gelaufen wäre, meinem Geld hinterher gesehen.

Gruß Klaus
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Fz Kauf und Anzahlung 07 Aug 2018 20:42 #159

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Elke-FS schrieb: .....aber wegen dem Widerrufsrecht, wollte er auf der sicheren Seite sein. ....


Kurze Frage.... wenn das Fahrzeug nicht im Rahmen des Fernabfragegesetzes gekauft wird sondern einfach vor Ort mit der Möglichkeit der Besichtigung..... in welchem Vertragsformular gibt es für den KAUFVERTRAG ein Widerrufsrecht...?
Ein Widerrufsrecht gibt es doch nur in Verbindung mit der Finanzierung, die dann aber auch den Kaufvertrag (als wirtschaftliche Einheit) betrifft. Nur mache ich von meinem mir zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch, dann dürfen mir doch keinerlei Kosten entstehen.... Wozu dann eine Anzahlung wenn diese ohnehin zurückbezahlt werden muss?

Anzahlung kann ich verstehen, wenn Individualein- oder umbauten vorgenommen werden (Zug um Zug.... z.B. Material wurde beschafft.... Material darf berechnet werden usw.) Aber auch nur dann.

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Letzte Änderung: von ManfredK.

Fz Kauf und Anzahlung 07 Aug 2018 22:01 #160

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@Manfred: Das automatische Widerrufsrecht gibt es meines Wissens tatsächlich nur im Fernabsatz. Von einem vor Ort (in den Geschäftsräumen des Verkäufers) geschlossenen Kaufvertrag gibt es kein Rücktrittsrecht. Unabhängig von der Finanzierung - das ist ein eigenständiges Geschäft (nicht zu verwechseln mit Leasing! da kauft ja die Leasinggesellschaft und vermietet es an den Kunden).
Wenn Du von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst, dann sollten Dir keine Kosten entstehen.
Das wird für den Händler bei einem Neuwagen auch kein Problem sein, denn er storniert seinerseits seine Bestellung auch kostenlos (zumindest in den ersten paar Tagen), zumindest ist das bei uns so.
ABER bei einem Gebrauchten schaut die Sache (im Fernabsatz) anders aus: der Kunde will den Brief (evt. vorab wegen Zulassung) und spätestens bei Übernahme. Also muss ihn der Verkäufer wiederum bei seiner Bank (mind. 5 Werktage vorher anfordern und damit das Fahrzeug bezahlen (zzgl. Gebühr)).
Auf diesen und evt. Folgekosten (Zinsen, Angebot im Internet löschen, dann doch wieder einstellen - ist ja für gewerbliche Anbieter auch nicht kostenlos usw.) bleibt der Verkäufer sitzen, wenn Du Dich plötzlich umentscheidest und vom KV zurück trittst. Es ist ja nicht so, wie bei einer Versicherung oder Finanzierung, wo mein einfach den Vertrag zerreißt.
Diese nicht unerheblichen echten Kosten (nicht fiktiv) werden an den Interessenten weitergeben - ähnlich wie bei einem Kostenvoranschlag: wirst Du Kunde, so musst Du ihn nicht bezahlten, lässt die Reparatur nicht machen, dann schon.
Man muss sich vor den Kunden schützen, die sich 10 PKW reservieren um schlussendlich max. einen zu kaufen.

Leider gibt es hin und wieder schwarze Schafe - auf Verkäufer- wie auf Kundenseite
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