Hallo,
hatte mich am Anfang dieses Threads ja auch schon geäußert.
Mir sind meine Nerven solch eine "Kleinigkeit" nicht wert, TROTZDEM ist es MEHR als ÄRGERLICH, ohne Frage.
Ich arbeite selbst als Ingenieur in der "Technik", jahrelang in der Produktentwicklung.......
Drollig finde ich daher die "Ausrede" von Pössl, dass sie da nix für können, weil ja das Basisfahrzeug geändert worden ist vom Hersteller.
Pössl baut die Fahrzeuge um, durch den Anbau der Fenster an die Hecktüren "entsteht" ja erst das "Problem".
Wenn ich ein Produkt herstelle, dann muss ich es so machen, dass der "bestimmungsgemäße Gebrauch/Anwendung" gewährleistet ist.
Das ist der eine juristische Begriff.
Der andere ist die "vorhersehbare Fehlanwendung".
Und ohne die Arretierung ist die "Fehlanwendung" durch den geringsten Windhauch /oder NICHT 100% ebenen Stand und 91° Öffnung durch den Anwender vorprogrammiert.
Beispiel zur Verdeutlichung:
Der Fahrzeugausbauer schneidet Löcher ins Dach und baut Hekis drauf.
Blöd nur , dass da oben so Versteifungssicken sind.
Wenn man nun nicht einen "gewissen" Aufwand treibt, dann läuft da Wasser rein.
Da kann sich der Ausbauer auch nicht darauf rausreden, dass ja nicht er die Sicken zu verantworten hat, sondern der Fahrzeugbauer.........(z.B., wenn die Abmessungen sich ändern,
am äussersten Ende der Toleranzen liegen).
Aus dem Grund verwendet der Ausbauer ja "geeignet" gestaltete Teile, die der FUNKTION im ausgebauten Zustand gerecht werden.
Wenn also durch die BASIS (Fahrzeug) die FUNKTION des Ausbaus (Anbau von Teilen durch den AUSBAUER) nicht mehr gegeben ist, dann hat der AUSBAUER dafür sorge zu tragen, das die Funktion seiner Modifikation weiter gegeben ist.
Wenn das nicht möglich ist, oder der AUSBAUER nicht gewillt ist, dafür selbst Sorge zu tragen, dann muss er die Modifikation eben unterlassen.
In diesem Fall hieße das: Keine (überstehenden)Fenster mehr an den Hecktüren (ggf. auch keine an den Seiten mehr, wenn die Türen auch dort draufschlagen können),
ebenso keine Heckträger mehr "serienmäßig" (vom Ausbauwerk aus) an den Hecktüren.
DAS wäre sogar juristisch durch den Hinweis "technische Änderungen vorbehalten" abgedeckt.
Beißt sich aber wieder mit den Bestellungen und dem Thema "zugesicherte Eigenschaften" (--> z.B. Sonderausstattung/Sondermodell, das ja ausdrücklich so beworben wird).
Also bleibt "eigentlich" nur der Weg, dass ich als AUSBAUER eben selbst SORGE TRAGEN MUSS, dass ein bestimmungsgemäßer Gebrauch möglich ist.
Warnhinweise/Aufkleber sind da im "Fall der Fälle" leider kein Ausweg, weil durch "vertretbares TUN des Produzenten" die "Fehlbedienung/Gefahr für den Anwender oder Dritte" abstellbar wäre.
(so selbst in meiner Berufspraxis erlebt!)
ABER das "tatsächliche" Leben kommt einem Hersteller das leider überaus entgegen.
Wären wir hier nicht in D-Land/Europa, sondern in den USA, dann gäbe es das Thema gar nicht, denn da wären mehrere Millionenklagen vorprogrammiert............
JA, AUCH DA GILT TROTZ ALLEM DASS DER KUNDE VIELLEICHT RECHT HAT; DIE FIRMA ABER DIE RECHTSABTEILUNG......
In diesem Sinne.............ich werde die Teile selbst ran schrauben, allerdings werde ich keine AdOns/NAchrüstungen von Pössl (nach)bestellen, die Pössl-Aufkleber werde ich vielleicht auch gleich abmachen.
Denn in meinen Augen hat sich eine Firma durch solch einen negativen "Kundendienst" deklassiert. Und da will ich nicht auch noch Werbung für fahren.
Aber erst muss der KAWA mal geliefert werden --> Lieferzeitverzug, über den wir vorbildich und unverzüglich informiert wurden, was aber ein anderes Thema ist.