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Höchstgeschwindigkeit 90 km/h ??? 24 Aug 2024 16:33 #21

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Ein Mangel am Fahrzeug liegt nicht vor, es läuft ja einwandfrei.

Ganz so einfach ist es sicher nicht, Stichwort Rechtsmangel. (Obwohl kein Sachmangel)
Clever Tour 540 MJ 2020 Citroën 2.2l 140PS, mausgrau / keine Aufkleber / keine Markise
VA-Federn M11 / ZLF-HA, Quaife LSD, Gastankflasche, Webasto Thermo Top Evo 4 m. ThermoCall u. Individual Select,
BioTioo, MaxxFan, LiFePO4 150Ah, LB 50A+25A, Solar 170Wp, WR 300W, Fahrersitz Recaro Ergomed E

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Letzte Änderung: von suppersready69.

Höchstgeschwindigkeit 90 km/h ??? 24 Aug 2024 16:56 #22

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Das läuft bei vielen Herstellern so, kommt halt darauf an wie die Muttergesellschaft das rechtlich gestaltet.
Der Vantourer wird wie der Clever in Ungarn gebaut. Es gibt aber eine CoC-Bescheinigung von Knaus in der Knaus als Hersteller benannt ist.
Warum Pössl das anders macht kann man nur vermuten.
Knaus ist vermutlich wie Detleffs, Forster, Challenger usw ein eigenständiger Fahrzeughersteller, der so auch in derZulassungsbescheinigung augeführt ist. Der Clever Celebration in der Signatur ist und bleibt ein Citroen Jumper. Der Clever-Händler ums Eck ist leider kein Citroen-Partner. Um sämtliche Wartung und Service bei Citroen muß man sich folglich selbst kümmern. Der Händler würde natürlich das Fahrzeug auch beim örtlichen Citroen-Partner vorstellen, aber den Termin kann man auch selbst bei Citroen machen und die Mehrfachterminierung (erst Termin zur Fahrzeugabgabe beim Händler, Händlertermin bei Citroen, Termin wieder beim Händler zwecks Rückgabe) vermeiden.
Celebration600 MJ'21 Jumper 06-11/2020;140PS;Light;Golden-White-Met;SlideMove DS-250
SPH-DA230DAB+RF-Camera;44L-Weber-Gastank+CS;Forster-280X;HeoSafe;CS-ZLF+VA
Thitronik-SafeLock+ProFinder+Gas;Shunt500+MPPT-100/20+IP22+2x200-HV;Markise;Biotoi
[IMG]https://62b6ea1dcb32d1f57cd4df6c9b2eba6e-gdprlock/1307226-1_5.png[/img]

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Höchstgeschwindigkeit 90 km/h ??? 24 Aug 2024 16:58 #23

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Klar ist es nicht richtig was hier in der ZB steht.
Aber gereift tatsächlich 435 BGB?
"Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht."

Ein Dritter der hier Rechte geltend machen könnte ist nicht in Sicht. Eine Eigentumsbeschränkung liegt also nicht vor.
Man könnte vielleicht noch argumentieren der unbeschränkte Gebrauch des Fahrzeugs ist beschränkt.
Aber worin liegt konkret die Beschränkung?
Er darf mit dem Fahrzeug alle Straßen benutzen und er darf so schnell fahren wie die Karre läuft.
Es gelten nur die üblichen durch Verkehrszeichen geregelten Beschränkungen.
Wären z.B. 3,8t eingetragen, obwohl er das nicht wollte, dann läge ein Rechtsmangel vor.

Bei meinem 750kg Anhänger ist bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ein Strich. Wie schnell darf ich fahren?

Aber ich denke ds Problem lässt sich lösen. Wenn es das einzige Problem an dem Fahrzeug ist das auftritt, dann würde ich eine Flasche Schampus aufmachen.

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Letzte Änderung: von Gerry2.

Höchstgeschwindigkeit 90 km/h ??? 24 Aug 2024 17:08 #24

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Knaus ist vermutlich wie Detleffs, Forster, Challenger usw ein eigenständiger Fahrzeughersteller, der so auch in derZulassungsbescheinigung augeführt ist. Der Clever Celebration in der Signatur ist und bleibt ein Citroen Jumper. Der Clever-Händler ums Eck ist leider kein Citroen-Partner. Um sämtliche Wartung und Service bei Citroen muß man sich folglich selbst kümmern. Der Händler würde natürlich das Fahrzeug auch beim örtlichen Citroen-Partner vorstellen, aber den Termin kann man auch selbst bei Citroen machen und die Mehrfachterminierung (erst Termin zur Fahrzeugabgabe beim Händler, Händlertermin bei Citroen, Termin wieder beim Händler zwecks Rückgabe) vermeiden.

Das ändert sich in tatsächlicher Hinsicht nicht selbst wenn Knaus der Hersteller ist.
Auch Garantieansprüche betreffend Basisfahrzeug darf man immer mit dem Chassishersteller verhandeln.

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Höchstgeschwindigkeit 90 km/h ??? 24 Aug 2024 17:21 #25

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Knaus ist vermutlich wie Detleffs, Forster, Challenger usw ein eigenständiger Fahrzeughersteller, der so auch in derZulassungsbescheinigung augeführt ist. Der Clever Celebration in der Signatur ist und bleibt ein Citroen Jumper. Der Clever-Händler ums Eck ist leider kein Citroen-Partner. Um sämtliche Wartung und Service bei Citroen muß man sich folglich selbst kümmern. Der Händler würde natürlich das Fahrzeug auch beim örtlichen Citroen-Partner vorstellen, aber den Termin kann man auch selbst bei Citroen machen und die Mehrfachterminierung (erst Termin zur Fahrzeugabgabe beim Händler, Händlertermin bei Citroen, Termin wieder beim Händler zwecks Rückgabe) vermeiden.

Das ändert sich in tatsächlicher Hinsicht nicht selbst wenn Knaus der Hersteller ist.
Auch Garantieansprüche betreffend Basisfahrzeug darf man immer mit dem Chassishersteller verhandeln.
Sicher?
Bei den drei genannten ist nicht Fiat als Fahrzeughersteller eingetragen. Den Service etc wird bei diesen von diesen selbst sicherlich mit Wartungsanlehnung an die FIAT-Vorgaben erledigt. Für OSRAM und Phillips ist das auch der Grund, warum diese von diesen drei Herstellern eigenständige Freigaben zum Einbau bekommen mußten.
Celebration600 MJ'21 Jumper 06-11/2020;140PS;Light;Golden-White-Met;SlideMove DS-250
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Höchstgeschwindigkeit 90 km/h ??? 24 Aug 2024 17:34 #26

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Fiat ist bei mir auch nicht eingetragen sondern Knaus, aber ich habe trotzdem eine 2-jährige Garantie von Fiat.
Damit ist der Händler aus der Gewährleistung raus. Auch eine Garantieverlängerung für das Fahrzeug muss ich bei Fiat abschließen, wenn ich das möchte.
Den Spiegel aus der Naßzelle der am Rand langsam blind wird, den habe ich beim Händler reklamiert.
Der hat einen Gaarntieantrag bei Knaus gestellt.
Wenn Citroen tatsächlich als Hersteller eingetragen ist lachen die über einen Garantieantrag betreffend den Ausbau.
Unter Umständen steht man da mal dazwischen, weil es einer auf den anderen schiebt. Schilderungen dazu gab es schon im Nachbbarforum.

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Letzte Änderung: von Gerry2.

Höchstgeschwindigkeit 90 km/h ??? 24 Aug 2024 17:50 #27

  • Klauss
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Hallo,

also folgende Aussage von Gerry versteh ich nicht :"Er darf mit dem Fahrzeug alle Straßen benutzen und er darf so schnell fahren wie die Karre läuft."
Welche rechtliche Bedeutung hätte dann der Eintrag 90 km/h? Das Feld wäre dann doch sinnlos?
Würde ich einen Unfall verursachen mit 130 km/h hätte das keine Konsequenzen rechtlicher Natur?
Gruß
Klaus

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Höchstgeschwindigkeit 90 km/h ??? 24 Aug 2024 17:54 #28

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Für OSRAM und Phillips ist das auch der Grund, warum diese von diesen drei Herstellern eigenständige Freigaben zum Einbau bekommen mußten.

Hast du von Osram oder Philipps eine Freigabe vom Fahrzeughersteller bekommen?
Du kannst dir die Zulassung des Leuchtmittels vom Kraftfahrtbundesamt für den Scheinwerfer mit einer bestimmten E-Zulassung herunterladen.
Eine Freigabe vom Hersteller gibt es nicht.
Ein Bekannter hat die Philipps im Ducato 8 eingebaut und es gab Probleme mit dem Bodycontroller.
Sehr teuere Probleme, die aber ziemlich sicher nichts mit den Scheinwerfern zu tun hatten.
Fiat hat die Garantie mit dem Hinweis auf die verbauten LED H7 Leuchtmittel abgelehnt und ausgeführt die Leuchtmittel wären ursächlich.

Hallo,

also folgende Aussage von Gerry versteh ich nicht :"Er darf mit dem Fahrzeug alle Straßen benutzen und er darf so schnell fahren wie die Karre läuft."
Welche rechtliche Bedeutung hätte dann der Eintrag 90 km/h? Das Feld wäre dann doch sinnlos?
Würde ich einen Unfall verursachen mit 130 km/h hätte das keine Konsequenzen rechtlicher Natur?
Gruß
Klaus

Die Eintragung hat dann rechtliche Konsequenzen wenn z.B. 50km/h eingetragen sind. Dann dürfte er keine Autobahn benutzen.
Weil, wie steht es im Gesetz ... Autobahnen.dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt

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Letzte Änderung: von steve0564. Grund: Beiträge zusammengefasst. Man kann auch selbst noch ca. 30 Minuten eigene Beiträge ändern / ergänzen!

Höchstgeschwindigkeit 90 km/h ??? 24 Aug 2024 20:43 #29

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@Gerry2
Das ist nur ein Teil der Wahrheit.
Wenn der Fahrzeughersteller der Meinung ist, das Fahrzeug darf bauartbedingt nur 90 km/h fahren, ist es mindestens fahrlässig, wenn du mit diesem Fahrzeug aus Tempo 100 irgendwo auffährst.
Es ist somit ein haftungsrechtliches Problem, da der Fahrzeughersteller eindeutig festgelegt hat, das Fahrzeug ist nur sicher zu betreiben mit Vmax 90km/h.
Grüße Reno

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Höchstgeschwindigkeit 90 km/h ??? 24 Aug 2024 21:18 #30

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Das Chassis COC ist todsicher ein N1 oder 2 Fzg. mit mehr als 3500kg zgg ..... (Werkseitig haben die ja 3650)


Der Umbau macht es bekanntlich zum M1 Karren .

Im Aufbau COC steht dann M1 3500 1XX Km/H

Beim Einzel(?) Gutachten hat jemand gepennt ... oder es fehlte ein Blatt Papier ... dann isses Passiert.

2 "Gänge" : TÜV -> Stempel (bzw. Fgst Nr am Fzg mit dem dem ja inzwischen vorliegenden Schreiben von Clever abgleichen ) .... Zulassungsstelle.. neuer Schein ...

Erledigt.


Danach dem Händler noch die Summe der Auslagen nennen und ... fertig


OK auf Seite 7 dieses Fadens wird dann sicherlich noch über eine 5 Stellige "Schmerzensgeld" Summe diskutiert werden --- aber das ist halt "Forum" :-)
Vario 545, HymerCar Cape Town, Campster, Roadcruiser, RS 600L, Summit 600, Pössl Vanstar, Summit 540Shine....
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