onefinger schrieb: Ja, für alle Mängel ist der Verkäufer innerhalb der ersten 2 Jahre Ansprechpartner. Und was passiert, wenn er sagt, dass der Ölwechselzähler keinen Mangel hat?...
Peter
@onefinger:
Solange man den Verkäufer nicht tatsächlich in seine Pflicht nimmt und ihn korrekt zur Beseitigung der Mängel auffordert... ist deine Frage sehr theoretisch.
Ich finde es etwas paradox, seine berechtigten Ansprüche erst gar nicht vorzutragen weil man befürchtet dass man abgewiesen werden könnte... Ich kann aus meiner praktischen Erfahrung berichten, dass mein Womo Händler den Wagen im Rahmen der Nachbesserung meiner Mängelliste auch zu Citroen gefahren hat und dort von Citroen ein Ölwechsel und ein Software Update durchgeführt wurde.
Und ja, zuerst hat der auch gesagt ich müsse mit dem Motor zu Citroen und mit der Heizung zum Truma Kundendienst usw. Das versuchen sie halt und oft klappt es wohl auch die Kundenreklamationen so abzuwimmeln. Traurig.