Es geht ja das Gerücht, dass zumindest ca 60 Chassis schon bei Pössl stehen - ja ich weiss, Farbe 319/419 aber lasst uns mal abwarten. Es ist gerade mal Mitte November
Hier noch ein paar Infos zur Go-Box mit den aufgelasteten und dann abgelasteten Fahrzeugen. Danke für den Hinweis - hatten wir nicht auf dem Radar
Go-Box-Pflicht für Wohnmobile in Österreich: Details zu Fahrzeugen mit 4,1 Tonnen tzGm, die auf 3,5 Tonnen abgelastet sindIn Österreich gilt für Wohnmobile eine
fahrleistungsabhängige Maut (GO-Maut) auf Autobahnen und Schnellstraßen, die über die
Go-Box (ein On-Board-Unit, OBU) abgerechnet wird. Die Pflicht richtet sich seit dem 1. Dezember 2023 nicht mehr primär nach dem
höchstzulässigen Gesamtgewicht (zGG oder hzGG), sondern nach der
technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) im Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I.Fahrzeuge mit einer
tzGm über 3,5 Tonnen (z. B. 4,1 Tonnen) unterliegen der GO-Box-Pflicht,
auch wenn sie abgelastet wurden (z. B. auf 3,5 Tonnen zGG, um mit B-Führerschein fahrbar zu bleiben). Dies betrifft viele Wohnmobile, die werksseitig oder nachgerüstet auf 3,5 Tonnen reduziert wurden, um Vorteile wie höhere Zuladung oder keine LKW-Regeln zu nutzen. Die Änderung basiert auf einer Novelle des
Bundesstraßen-Mautgesetzes (BStrMG) und zielt darauf ab, die Maut gerechter zu gestalten.Wichtige Regelungen für Ihr Szenario (tzGm 4,1 t, abgelastet auf 3,5 t zGG)
- Aktueller Stand (bis 31. Januar 2029): Eine Übergangsfrist gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Dezember 2023. Solche Wohnmobile sind vorerst von der GO-Box-Pflicht ausgenommen und können mit einer Vignette fahren. Ab dem 1. Februar 2029 endet die Frist – dann wird die tzGm entscheidend, und Sie brauchen zwingend eine Go-Box, unabhängig von der Ablastung.
- Für Neuzulassungen nach 1. Dezember 2023: Sofortige GO-Box-Pflicht, da tzGm > 3,5 t.
- Tacho (Tachograph): Für Wohnmobile als N1-Fahrzeuge (Personenkraftwagen) ist kein Tachograph vorgeschrieben, solange das tatsächliche Gesamtgewicht ≤ 3,5 t bleibt und keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Die Ablastung auf 3,5 t zGG macht das Fahrzeug zu einem Pkw-Äquivalent, sodass LKW-Tacho-Regeln (z. B. Aufzeichnung von Fahrzeiten) nicht greifen. Bei Überschreitung oder gewerblicher Nutzung (z. B. Vermietung) könnte ein Tacho erforderlich werden – prüfen Sie dies bei der Zulassungsstelle.
- Kosten der GO-Maut: Kilometerabhängig, abhängig von Achszahl (meist 2 Achsen für Wohnmobile), CO₂-Emissionen und Strecke. Rechnerisch ca. 0,15–0,25 €/km (zzgl. MwSt.). Mindestguthaben: 20 €. Anhänger sind für Wohnmobile mautfrei.
- Bußgelder: Ohne Go-Box oder bei Fehlbedienung: Bis zu 3.000 € + Nachzahlung. Kontrollen per Portal-Scanner oder Wiegestationen.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie Ihre Papiere: Schauen Sie in Feld F.1 (tzGm) und O.1 (zGG) der Zulassungsbescheinigung. Bei tzGm 4,1 t und zGG 3,5 t: Vignette bis 2029, dann Go-Box.
- Go-Box erwerben (ab 2029 oder bei Neuzulassung):
- Kosten: Ca. 5 € Kaution + Guthaben (an ASFINAG-Stellen, Tankstellen oder online).
- Montage: Kleben Sie die Box (11,5 × 6,5 × 2,7 cm, batteriebetrieben) an die Windschutzscheibe (10 cm über Armaturenbrett). Einstellen: Achszahl per Knopf (LED-Anzeige: 2 Achsen für Standard-Wohnmobile).
- Alternative: EETS-kompatible Boxen (z. B. von Toll Collect) für Mehrlandnutzung.
- Vignette als Übergang: Bis 2029: Digitale e-Vignette (10 Tage: 9,90 €, 2 Monate: 28,90 €, Jahr: 94,40 €).