In Bezug auf den im Steuergerät eingestellten Reifendruck für die RDKS habe ich in 2020 an Citroen Deutschland geschrieben, nachdem mir mein Citroenhändler eine für mich nicht nachvollziehbare Begründung gegeben hat, aus welchem Grund das Steuergerät nicht umprogrammiert oder nach den Empfehlungen des Reifenherstellers geändert werden darf.
Ist etwas länger, da ich versucht habe den Sachverhalt genau zu erläutern.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Februar 2020 habe ich mir ein Wohnmobil der Marke Globecar, auf Basis eines Citroen Jumper gekauft. 6,36 m lang, mit einem Heavyfahrwerk und dem Euro 6d Temp Motor mit 165 PS. Das Fahrzeug hat laut Zulassungsbescheinigung 1 und 2 ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 to. Bis heute und nach 6500 km, bin ich nach wie vor mit diesem Basisfahrzeug Citroen Jumper sehr zufrieden.
Nach einem Wiegeprotokoll, welches ich in meinem Wohnort an einer geeichten Waage habe anfertigen lassen, wiegt das Fahrzeug voll beladen und reisefertig 3,43 to und hat an der Vorderachse eine Achslast von 1,7 to und an der Hinterachse 1,73 to.
Um den Fahrkomfort, die Fahrstabilität des Wohnmobiles zu erhöhen und die Optik zu verschönern, habe ich bei meinem Reifenhändler 18“ Borbet Felgen des Typs CW3 mit Reifendrucksensoren und Continentalreifen des Typs VancoContact Camper der Größe 255/55 R18 CP T120 aufziehen lassen. An der Vorderachse wurden zusätzlich Schraubenfedern der Firma Goldschmitt verbaut, die einen um 5 cm längeren Federweg aufweisen.
Alle genannten Teile wurden beim TÜV Süd begutachtet und entsprechend der Gutachten von Borbet und Goldschmitt in die Zulassungsbescheinigung 1 eingetragen. Das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils wurde nicht verändert und beträgt weiterhin 3,5 to.
Entsprechend der von Continental veröffentlichten Reifendrucktabelle für den Reifentyp VancoContact Camper in der Größe 255/55 R18 CP T120 mit dem Traglastindex 120 und den auf der geeichten Fahrzeugwaage ermittelten Achslast an der Vorder- und Hinterachse, wurden von meinem Reifenhändler 3,5 Bar Luftdruck in die Reifen eingefüllt. Die Tabelle von Continental empfiehlt für den Reifentyp einen Luftdruck von 3,0 Bar bei einer Achslast von 1,725 to und 3,25 Bar bei einer Achslast von 1,835 to.
Da an meinem Wohnmobil die Achslast wie oben beschrieben 1,7 und 1,73 to beträgt, hat mein Reifenhändler 3,5 Bar in die Reifen eingefüllt, um eine Sicherheitsreserve zu haben, sollte die Achslast durch einen nicht geleerten Abwassertank und einer vollen Toilettenkassette höher sein, als die auf der Fahrzeugwaage mit leerem Abwassertank und leerer Toilettenkassette gemessene. Eine, aus meiner Sicht unter Berücksichtigung der Reifendrucktabelle von Continental, ausreichende Sicherheitsreserve, da die Achslast so, bis zu 1,95 to betragen könnte.
Da im Steuergerät meines Jumpers, seit dem Wechsel auf 18“ Felgen in Kombination mit den Continentalreifen und dem von Continental empfohlenen Reifenluftdruck, permanent die Fehlermeldung im Display des Tachometers erscheint, dass der Luftdruck zu gering sei, habe ich einen Termin in einer Citroen-Werkstatt in der Nähe meines Wohnortes vereinbaren wollen, um das Reifendruckkontrollsystem an die neue Felgen-Reifenkombination anpassen zu lassen.
An der Reparatur- und Serviceannahme habe ich eine für mich vollkommen unverständliche Begründung erhalten, aus welchen Gründen Citroen Deutschland es allen Händlern empfiehlt das Reifendruckkontrollsystem nicht an die neue Felgen-Reifenkombination anzupassen.
Die Dame an der Reparatur- und Serviceannahme äußerte sich mir gegenüber nämlich so, dass Citroen Deutschland die Citroen Händler darauf hingewiesen habe, dass bei einer Anpassung des Reifendruckkontrollsystems die Neuwagengarantie erlöschen würde. Eingriffe dieser Art in das Steuergerät würden von Citroen Deutschland nicht geduldet.
Aus welchem Grund?
Mit der Anpassung des Reifendruckkontrollsystems wird doch die Empfehlung des Reifenherstellers umgesetzt, so dass der Reifen keinen Schaden nimmt. Erhöhte Reifendrücke führen dazu, dass sich der Reifen mittig abläuft und sich das Fahrverhalten des Fahrzeugs negativ auswirkt. Das wäre der Fall, wenn ich die Reifen mit 5 Bar, wie die Reifen die bei der Übernahme des Fahrzeugs aufgezogen waren, aufpumpen würde.
Mein Wohnmobil ist zwar technisch mit dem Heavyfahrwerk für eine Achslast von 2,1 to an der Vorderachse und 2,4 to an der Hinterachse zugelassen, diese Werte würden aber nur dann relevant, wenn ich das Wohnmobil in der Zulassungsbescheinigung 1 auf 4,5 to auflasten würde. Das werde ich sicherlich nicht machen, da ich dann Lkw Bestimmungen gemäß der StVO einhalten müsste.
Nach Rücksprache mit einem Prüfingenieur der GTÜ bin ich auch nicht schlauer, da mir dieser bestätigte, dass eine solche Änderung des Reifendruckkontrollsystems der Sicherheit dient und sicherlich keinen Schaden am Fahrzeug anrichtet.
Meine Fragen an Sie sind nun folgende: Aus welchem Grund verfällt nach Aussage der Reparatur- und Serviceannahme des Citroen Händlers die Neuwagengarantie des Fahrzeugs, wenn das Reifendruckkontrollsystem von einem offiziellen Citroenhändler auf den empfohlenen Wert des Reifenherstellers angepasst wird?
Was kann an dem Steuergerät oder dem Fahrzeug kaputt gehen, wenn eine solche Programmänderung durchgeführt wird?
Diese Fragen konnten mir, von dem Citroen Händler nicht hinreichend beantwortet werden.
In Erwartung auf eine baldigen Antwort verbleibe ich mit
Freundlichem Gruß
Gerd Schmidt
Hier die Antwort von Citroen Deutschland:
Sehr geehrte Herr Schmidt,
gerne habe ich mich Ihres Anliegens angenommen.
Ich bedaure die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und kann verstehen, weshalb Sie sich an uns gewandt haben.
Nach Rücksprache mit dem technischen Gebietsleiter und Ihrem Autohaus, kann ich Ihnen nur mitteilen, dass Ihr Händler hier absolut richtig und nach Vorschrift handelt. Die Aussagen Ihres Ansprechpartners vor Ort sind absolut richtig.
Unsere Händler werden das Steuergerät nicht umprogrammieren und den Reifendruck niedriger setzen. Dies ist unseren Händler von Herstellerseite absolut untersagt.
Man darf den Reifendruck nur laut Herstellervorgabe programmieren. Hierfür gibt es eine ABE.
Was Sie bei anderen Werkstätten machen lassen und was nicht, bleibt Ihnen selbst überlassen. Bei Umbauten in Fremdwerkstätten erlischt jedoch Ihre Garantie.
Die Stoßdämpfer und das Fahrwerk werden hierdurch ebenfalls stärker beansprucht. Daher ist hiervon abzuraten.
Herr Schmidt, ich wünsche Ihnen alles Gute.
Freundliche Grüße
Ihre CITROËN Kundenbetreuung