Hallo zusammen,
eigentlich sollte mein erster Post die Vorstellung unseres neuen Poessls Summit 640 auf Basis Citroen (130PS, Euro6) sein, doch die KFZ Zulassungsstelle in Köln hat mir da heute einen schönen Strich durch die Rechnung gemacht.
Da der Fall etwas anders ist, als die bisher beschrieben, wollte ich schon mal die Erfahrung mitteilen.
Da ich dachte ich hätte alle Unterlagen, 2 COCs (von Citroen und Poessl bzw Wohnmobilbau Heinrich), Nachweis zu Fahrzeugidentifikation, Bestätigung des Herstellers, dass es noch keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 gibt da Neufahrzeug und eVB der Versicherung und natürlich den Perso, habe ich online einen Termin zur Zulassung vereinbart.
Als ich dann meinen Schalter zugewiesen bekommen hatte, fragte mich die Dame vom Amt, was ich wolle? Als ich sagte, ich möchte ein Wohnmobil als Neufahrzeug anmelden, sagte sie noch bevor sie die Unterlagen gesichtet hat, das meistens etwas fehlt und das nicht gehen wird. Das Urteil war also schon gesprochen.
Als sie dann die Bestätigung des des Herstellers über die noch nicht existierende Zulassungsbescheinigung Teil 2 gesehen hat sagte sie, dass diese nicht ausreichend ist.
Sie sagte, das folgender Satz nicht ausreichend ist: "... wir bestätigen Ihnen hiermit, dass wir für das Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer: XYZ keine Zulassungsbescheinigung Teil II erteilt haben. Es handelt sich hierbei um ein Neufahrzeug. .."
Sie sagte, dass darin stehen muss, dass es für dieses Fahrzeug keine Zulassung "im In- und Ausland" erstellt oder beantragt worden ist.
Ich solle bitte vom Hersteller eine neue Bestätigung einfordern und dann direkt zur Zulassungsstelle faxen lassen. Und dann könnte ich sofort wieder drankommen ohne Wartezeit.
Habe dann glücklicherweise jemand bei Wohnmobilbau Heinrich erreicht und die haben dann auf die schnelle eine neue Bestätigung gefaxt. Leider war hier nicht der Wortlaut nicht "im In- und Ausland", sondern "in keinem europäischen Mitgliedstaat" nicht zugelassen.
Die Dame vom Amt besteht auf der Formulierung, dass "keine Zulassungsbescheinigung Teil II im In aus Ausland erstellt worden ist." Der Teil "im In- und Ausland" ist ihr wichtig.
Ich finde zwar, dass es bei einem Ereignis, dass überhaupt nicht passiert ist, es ganz egal ist, ob es nicht im In- und Ausland passiert ist, weil es ja sowieso gar nicht passiert ist.
Und weil es schon 12 Uhr war und die KFZ Zulassungsstelle in Köln dann am Freitag zumacht, hatte ich keinen 3. Versuch mehr bekommen.
Die anderen Dokumente hat sie nicht beanstandet.
Der Händler, über den ich den Wagen gekauft habe, hat heute mit genau der gleichen Formulierung in der Bestätigung 3 baugleiche Summits zugelassen bekommen ohne jegliche Probleme.
Mein Tipp ist daher sich auf diese Bürokratie im vor hinein einzustellen und viel Zeit mehrere Versuche für die Zulassung einzuplanen, wenn es keine Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Neufahrzeug gibt.
Eine genauere Vorstellung folgt, wenn ich hoffentlich irgendwann den Wagen zugelassen bekomme.
Gruß aus Köln
Jens