Ein Ersatztteil sollte sich wohl wie das Original-Teil verhalten. Tut es das nicht, da es das Federverhalten oder die Fahrzeug-Höhe ändert, würde es mich wundern, wenn es im Falle einer gründlichen Überprüfung (beispielsweise wie von @Backes oben geschrieben im Falle eines Personenschadens) als Ersatz durchgehen würde, statt als eine Modifikation des Fahrzeugs angesehen zu werden.
Wir haben Linnepe Coilspring mit ABE vorne verbaut, haben diese aber eintragen lassen. Nun steht in den Fahrzeugpapieren explizit der Vermerk, dass dadurch das Fahrzeug 5cm höher ist.
Ich denke, wenn man eine solche Veränderung als irrelevant sehen würde, wäre die Erhöhung des Fahrzeugs nicht in die Papiere eingetragen worden, sondern nur das geänderte Teil als solches.
Und BTW, wir haben für die Federn, die ABE und das Einbaugutachten ca 700€ bezahlt, ist aber nicht explizit aus der Rechnung zu ersehen, da wir das in Kombination mit einer ZLF hinten machen ließen.
Klar geht das sicher billiger ohne ABE, aber so muss ich mir keine Sorgen machen, ob ich auf der juristisch sicheren Seite bin. Die Frage, ob ich in der Grauzone bin ist nicht so mein Ding...