.... Also dann doch erlaubt ?
Gruß
Nöö, da die OEM Federn Bestandteil der Typprüfung sind....
Ich weiß es ist manchmal nicht so einfach, da in den allermeisten Fällen im Rahmen einer HU die Federn nur hinsichtlich erkennbarer Veränderungen (z.B. Sportfedern zwecks Tieferlegung) oder Bruch kontrolliert werden. Ähnlich aussehende Federn werden wahrscheinlich nicht allzu häufig festgestellt. Ich kann daher den Drang einiger nur die Federn zu tauschen gut verstehen... merkt ja keiner - zumindest meistens.
Der Hinweis auf eine erloschene BE schreckt auch nicht sonderlich ab, da die Federn unfallursächlich sein müssten - oder tatsächlich nach einem Unfall ein Sachverständiger das obere nach unten kehrt....
Muss am Ende jeder für sich entscheiden, welches Risiko er eingehen will. Ich würde zumindest das Gespräch mit einer zuständigen Prüfstelle und dort dem a.a.S suchen und mit ihm klären, welche Federn er eintragen würde. Dabei wird er bei einigen Herstellern wohl wenige Bedenken haben, wenn man z.B. vorher/nachher die Fahrwerkshöhe dokumentiert und auch ggfs. die Fahrwerksgeometrie vermessen hat /wie es eigentlich nach jedem Umbau des vorderen Federbeins geschehen sollte). Komplett risikofrei wird es halt mit der Verwendung von Umbausätzen mit Gutachten/ABE.
Man sollte sich auch im Vorfeld überlegen, ob ich tatsächlich nur einen 1:1 Austausch will, oder ob nicht bei vielen auch die Änderungen beim verfügbaren Federweg oder bei der Abstimmung eines Federbeins in Richtung Komfort eine nicht unwichtige Komponente ist.
Aus meiner Sicht ist damit alles gesagt, entscheiden müsst ihr dann selbst