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Jumper 2025 mit Regen- und Lichtsensor jedoch nicht aktivierbar 28 Nov 2025 16:13 #301

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Mit dem Stellantis-Konzern hat das hier rein rechtlich gar nichts zu tun, die Vertragsbeziehung besteht zwischen Händler und Kunde. Stellantis und Pössl sind da eher fein raus. 
Gruß
Michael (Knaus Boxlife)

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Jumper 2025 mit Regen- und Lichtsensor jedoch nicht aktivierbar 28 Nov 2025 16:30 #302

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Jetzt sind wir hier bei über 300 Beiträgen und drehen uns laufend im Kreis. Der Sachverhalt wird ja nicht besser, wenn wir alles 20x wiederholen. 

Es ist echt mühsam hier das wirklich Interessante und Wichtige zu filtern. 

Wurde denn jetzt bei irgend jemandem schon nachgerüstet, dann wäre die Behauptung, dass das geht mal unterlegt. 

Hat sich irgend jemand schon außerhalb der 269 Euro mit einem Händler vergleichen können und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Hat irgend jemand, der mit einem Anwalt zu Gange ist schon irgend etwas erreicht bzw. wurden nach erstem Fristablauf schon weitere Schritte eingeleitet und eventuell mit welchem Ergebnis? 

Und könnt ihr bitte unterlassen hier mit persönlichen Anschuldigungen ums Eck zu kommen, bloß weil nicht jeder euren eingeschlagenen Weg für gut findet. 

Das wäre klasse! 

 
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Jumper 2025 mit Regen- und Lichtsensor jedoch nicht aktivierbar 28 Nov 2025 19:44 #303

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Die rechtliche Lage sieht wohl folgendermaßen aus:

1. Fehlende Option = Sachmangel (§ 434 BGB)
Wird eine bestellte und bezahlte Ausstattung nicht geliefert, entspricht das Fahrzeug nicht der vereinbarten Beschaffenheit.Das gilt unabhängig davon, warum die Ausstattung fehlt (Lieferprobleme, vergessen, technisch schwierig etc.).
 2. Rechte des Käufers: Nacherfüllung oder Minderung (§ 439, § 441 BGB)
Der Händler muss grundsätzlich nacherfüllen – also die Option nachrüsten.ABER: Nur solange die Nachrüstung wirtschaftlich zumutbar ist.Wenn die Nachrüstung z. B. 1800–2800 € kosten würde, während die Option nur 269 € wert ist, gilt das als unverhältnismäßig.In so einem Fall darf der Händler die Nachrüstung verweigern. Dann bleibt als Lösung: 👉 Minderung des Kaufpreises in Höhe der bezahlten Option (269 €).Mehr gibt es in der Regel nicht, weil der Wert der Ausstattung fest im Vertrag steht.
 3. Rücktritt vom Kaufvertrag?Ein Rücktritt ist nicht möglich, weil ein fehlender Regen-/Lichtsensor als geringfügiger Mangel gilt (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB).Der Mangel ist zu klein, um den gesamten Vertrag rückabzuwickeln.Fazit:Fehlt die bestellte Option, ist es ein Sachmangel.Der Händler muss entweder nachrüsten (wenn wirtschaftlich machbar) oder – wenn die Nachrüstung unverhältnismäßig teuer wäre – den Optionspreis erstatten.Ein Rücktritt wegen dieser Kleinigkeit ist rechtlich ausgeschlossen.

 
Cheers George
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Jumper 2025 mit Regen- und Lichtsensor jedoch nicht aktivierbar 28 Nov 2025 19:56 #304

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Es wurde jetzt aber alles gesagt.... es geht daher um den zu viel bezahlten Optionspreis. 
Muss man natürlich nicht akzeptieren und kann eine andere Gerichtsentscheidung versuchen..... wie gesagt versuchen....

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Jumper 2025 mit Regen- und Lichtsensor jedoch nicht aktivierbar 28 Nov 2025 19:59 #305

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Das sollte doch besser ein Richter entscheiden, oder? Ich kenne jedenfalls weder die Inhalte der Kaufverträge noch die AGB. Bei einigen waren die Sensoren doch Paketbestandteil, das ist über 269.-€.
Ich halte das abstellen des Mangels für möglich, es gibt ja Fahrzeuge die damit ausgerüstet sind. Die Nachrüstung darf ganz sicher teurer als 269.-€ sein.
Es bleibt doch jedem einzelnen effektiv nur der Weg zum Anwalt. Dann kann er sich beraten lassen und entscheiden wie er weiter vorgeht.
Und nur wenn es eine Flut von Gerichtsverhandlungen gibt wird Pössl/Stellantis in Zukunft die Vorgehensweise überdenken.
RoadCamp R, Citroen 140 PS, Thunder-Grey, Dieselheizung Truma 4D, Monoceiver, Kennwood, RFK AHK, Markise Thule

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Jumper 2025 mit Regen- und Lichtsensor jedoch nicht aktivierbar 28 Nov 2025 20:17 #306

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Die Option Regen/Lichtsensor gibt es ja als Einzeloption zu bestellen und die kostet 269 €, also ist das der anzunehmende Streitwert. Es ist auch bestimmt nachrüstbar, aber das ist eindeutig geklärt. Wer nun Klagen will, bitte schön, mich würde es ehrlich gesagt wundern, wenn etwas anderes bei rumkäme. Für mich ist das jetzt abgehakt.
Cheers George

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Jumper 2025 mit Regen- und Lichtsensor jedoch nicht aktivierbar 28 Nov 2025 21:42 #307

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Und nochmal eine Runde im Kreis gedreht. ... 

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Jumper 2025 mit Regen- und Lichtsensor jedoch nicht aktivierbar 28 Nov 2025 21:48 #308

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Die Option Regen/Lichtsensor gibt es ja als Einzeloption zu bestellen und die kostet 269 €, also ist das der anzunehmende Streitwert. ...
Wenn ich im Laden die Nachrüstung für 269 € bekomme, dann ja. Ansonsten dürfte der Mangel etwas schwerer wiegen.
Die allermeisten der 9.000 Betroffenen werden sich mit diesem Geld zufrieden geben - so gesehen stimmt es also doch.
@All: lasst Euch von ewig langen Threads nicht abschrecken - so bleibt er gut sichtbar. Ab und zu sollte man halt wieder zum Thema kommen.
Grüße
Dieter
-
2Win, 140 PS, Automatik, heavy, MJ 26
Leergewicht 2,98 t - Verbrauch um die 10 Liter

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Jumper 2025 mit Regen- und Lichtsensor jedoch nicht aktivierbar 28 Nov 2025 22:35 #309

  • HPeter
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Die rechtliche Lage sieht wohl folgendermaßen aus:
...
 
Ist das nur deine persönliche Meinung?
Oder gibt es seriöse Quellen (welche?) die diese Auslegungen stützen?

Ich würde die Quellen gerne nachlesen. 
Nach mehreren guten Pössl D-Line kam ein unerfreulicher H-Line Summit. Infolge unplanmäßig auf einen schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse". 5,95m lang, Heckgarage für zwei MTB und lückenlose Dämmung! Eigentlich nur als Zwischenlösung, aber Funktion und Vorteile überzeugen ...

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Jumper 2025 mit Regen- und Lichtsensor jedoch nicht aktivierbar 29 Nov 2025 10:11 #310

  • msk
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Die Option Regen/Lichtsensor gibt es ja als Einzeloption zu bestellen und die kostet 269 €, also ist das der anzunehmende Streitwert. Es ist auch bestimmt nachrüstbar, aber das ist eindeutig geklärt. Wer nun Klagen will, bitte schön, mich würde es ehrlich gesagt wundern, wenn etwas anderes bei rumkäme. Für mich ist das jetzt abgehakt.

Wenn der Bauunternehmer Deines neuen Hauses die Bewehrung in der Bodenplatte vergisst, liegt dann beim fertiggestellten Haus der Streitwert auch nur bei den Kosten für den Bewehrungsstahl?

Mich würde mal interessieren, wieso man auf die Idee kommt, dass der Streitwert nicht der Wert ist, um die gekaufte Sache in den vertraglich vereinbarten Zustand zu bringen.
Gruß
Michael (Knaus Boxlife)

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