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4,25t mit Führerschein Klasse B - EU-Umfrage Überarbeitung EU Führerscheinrichtlinie - Mitmachen! 19 Jan 2023 09:29 #201

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1.
Wenn wir beim Topic bleiben:
3,5t sind für die meisten schon zu viel, dann erst recht darüber. Also sollte man >3,5t denen überlassen, die dafür eine explizite Fahrerlaubnis haben. Punkt!
Ich verstehe immer noch nicht, warum du und ich bis 7,5t fahren dürfen, unsere Kinder aber nur bis 3,5t, obwohl wir alle wahrscheinlich eine identische Ausbildung gemacht haben. Ausrufezeichen.
VG Jürgen
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4,25t mit Führerschein Klasse B - EU-Umfrage Überarbeitung EU Führerscheinrichtlinie - Mitmachen! 19 Jan 2023 09:52 #202

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Vermutlich liegt es daran, dass sich die Zeiten ändern.
Lange Zeit war ABS noch keine Pflicht.
Irgendwann hat man herausgefunden, das vermindert die Unfallzahlen.
Dann hat der Gesetzgeber gesagt, Neuzulassungen ab Stichtag x müssen ABS haben.
Dann hat er sogar Motorräder nachgezogen.
Lange Zeit durfte man Schreckschusspistolen legal besitzen und in der Neujahrsnacht abfeuern, draußen z.B.
Neuerdings darf man die kaufen, besitzen aber nicht mit in die Öffentlichkeit nehmen.
Dazu muss erst der kleine Waffenschein gemacht werden.
So kamen sie wahrscheinlich auch auf die Idee, man, es passiert zu viel mit den 7,5 Tonnern.
Die setzen unerfahrene Piloten auf die Fzge, Hauptsache billig, und dann ist der Ärger vorprogrammiert.
Dann wird ein Riegel vorgeschoben.
Früher durfte man mit 50 durch die Stadt, heute sehe ich fast nur noch 30.
Mit einer idiotischen Begründung, „Lärmschutz“.
Weil ein Auto im ersten Gang bei 30 weniger Lärm macht als ein Auto im dritten Gang mit 50. ;)
Man sieht, nicht alles ergibt einen Sinn.

LG, Maddin
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4,25t mit Führerschein Klasse B - EU-Umfrage Überarbeitung EU Führerscheinrichtlinie - Mitmachen! 19 Jan 2023 10:10 #203

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@jaja:

Was hat das mit verstehen zu tun? Ist einfach so. Den Soli versteht auch keiner und es gibt ihn.

Ich hatte mal 1, 2, 3, 4 gemacht.
Mit 16 der 4er (KKR), mit 17 (mit Ausnahmegenehmigung) den 3er (Auto bis 7,5t), mit 19 (Bund) den 2er und mit 21 den 1er (Motorrad unbegrenzt, begrenzt gab es noch nicht)
Irgendwelche Einschränkungen gab es nicht.

Daraus wurden dann im Laufe der Zeit
AM, A1, A2, A, B, C1, C, BE, C1E und CE.

Soweit ist alles klar. Die Klassen C1 und C1E wurden von mir im Rahmen des Klasse 3 Führerscheins erworben und deswegen gilt dort nicht die Befristung, d.h. diese zwei Klassen laufen bei mir nicht ab. Erst, wer diese ab 1999 erworben hat, muss man C1 und C1E alle 5 Jahre verlängern ab 50.

Bei C (LKW) habe ich außerdem die Schlüsselzahl 171, die heisst, dass ich Omnibusse über 7,5t ohne Fahrgäste fahren darf.

Es ist also kompliziert. Einerseits gibt es, wie bei mir, ein ganze Menge Bestandssschutz, wie bei C1 und C1E. Andererseits hat man aber auch mir die 5-jährige Verlängerung von C und CE ab 50 auferlegt.

Die Jüngeren sind also im Nachteil bedingt durch den Bestandsschutz der Älteren. So darf ich auch ohne Führerschein Mofa fahren, weil ich vor 1965 geboren bin.

Und zur Ausbildung meiner damaligen Klasse 3 (KFZ bis 7,5t): Das waren 7 Fahrstunden in einem VW-Polo. Dann habe ich in der Firma (Lehrstelle) sogar 7,5t LKWs von Regensburg nach Hamburg gefahren. Am Anfang kommt man sich ein wenig verloren vor. Das war Learning by Doing.

Anders die Ausbildung der BW. 6 Wochen Vollzeit Theorie und Praxis auf einem MB 1017 mit Anhänger (auch in der Prüfung). Hauptsächlich im Stadtverkehr in Freising und Umland, einschließlich Geländeschulung auf allen Fahrzeugen, die wir damals zur Verfügung hatten: MB1017, Unimog alt und neu, MAN Emma, Magirus Kran mit Wixerschaltung, VW Iltis und Kübel (Kurierwagen). Das war wirklich eine gute Ausbildung.
Ach ja... und mit Schneeketten sind wir bei LKWs auch gefahren und mussten sie auch selbst auflegen. Das waren keine Schnell-Klack-Ratsch-Ketten, sondern Knochenarbeit.

Heute sind halt die Gesetzesvorgaben anders. Die von dir angemerkte Ungerechtigkeit ist bedingt durch Bestandsschutz. Oder würdest du wollen, dass wenn eines Tages die Klasse B auf 2,8t reduziert werden würde, jemand sein Womo verkaufen müsste, weil er es dann nicht mehr fahren dürfte?
Es ist ein schwieriges Thema und gleicht einem Minenfeld.
Poessl 636FR (Bj2013) auf Ducato 148PS

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin,
und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.

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Letzte Änderung: von heaDrOOMx.

4,25t mit Führerschein Klasse B - EU-Umfrage Überarbeitung EU Führerscheinrichtlinie - Mitmachen! 19 Jan 2023 10:16 #204

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Sorry, deine Argumente passen nicht:

@jaja:
Was hat das mit verstehen zu tun? Ist einfach so. Den Soli versteht auch keiner und es gibt ihn.
...

Das heißt dann also konsequent jede Art von Argument in den Wind schlagen und einfach unreflektiert dafür oder dagegen sein? Das ist zwar ein in der EU praktiziertes Verhalten, widerspricht aber eigentlich dem Sinn und der Auslegung von Internetforen.
...
VG Jürgen
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4,25t mit Führerschein Klasse B - EU-Umfrage Überarbeitung EU Führerscheinrichtlinie - Mitmachen! 19 Jan 2023 10:22 #205

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@jaja:

Ein Gesetz setzt nicht voraus, dass man es versteht, sondern befolgt.

Ein Forum ist ein virtueller Platz zum Austausch von Gedanken.

Wieder einmal alles gelesen und doch wieder die falschen Schlüsse gezogen?

Oder hält man sich auch nicht an eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60kmh auf topfebener übersichtlicher Strasse, nur weil man deren Grund nicht kennt?
Poessl 636FR (Bj2013) auf Ducato 148PS

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4,25t mit Führerschein Klasse B - EU-Umfrage Überarbeitung EU Führerscheinrichtlinie - Mitmachen! 19 Jan 2023 10:32 #206

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@jaja
Das war damals eine Anpassung an die EU Führerscheinrichtlinie. (Man munkelt allerdings, dass man die Fahrschulen unterstützen wollte :whistle: )
Die Richtlinie hat sich nun geändert, weil die Fahrzeuge gerade im gewerblichen Bereich schwerer sind (Feuerwehr, Krankentransporte, Paketdienste etc.) und man Schwierigkeiten hat Nachwuchs zu finden.
Es ist halt alles immer im Wandel. "Früher" durfte man mit dem PKW Führerschein auch Motorräder fahren, später nur noch Mopeds.
Gruß Harry
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4,25t mit Führerschein Klasse B - EU-Umfrage Überarbeitung EU Führerscheinrichtlinie - Mitmachen! 19 Jan 2023 10:40 #207

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Mir ist klar, dass sich die Richtlinie geändert hatte und sich nun wieder ändern soll. Warum auch immer.
Mir ist aber nicht klar, warum sich hier einige vehement dagegen sträuben und Argumente wir zB Fahrphysik anbringen (die sicherlich unstrittig sind), gleichzeitig aber mit ihrem alten Dreierführerschein wedeln und sagen: Für mich gilt das alles nicht, ich habe ja die Legitimation und darf 4,25t fahren, steht schließlich auf meinem alten, grauen Lappen...
VG Jürgen
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4,25t mit Führerschein Klasse B - EU-Umfrage Überarbeitung EU Führerscheinrichtlinie - Mitmachen! 19 Jan 2023 11:16 #208

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Mit dem grauen Lappen wedelt keiner mehr, der ist afaik ungültig.

Aber die Brisanz in dem Thema liegt doch eigentlich nicht bei den Wohnmobilen, sondern in dem Güterverkehr, der per Kleintransporter quer durch Europa stattfindet. Da sind nunmal Fahrer drin, deren Führerschein nur für 3,5t reicht.
Damit dürfte die erreichbare Nutzlast bei einem Ducato bei maximal rund 1,2t liegen.
Bei einem zGG von 4,25 erreicht der Ducato mit einem Fahrzeugmehrgewicht von vielleicht 50kg eine Nutzlast von rund 1,9t. Bei gleichem verbrauchtem Verkehrsraum, ohne den Bedarf, neue Fahrer auszubilden (wie gut auch immer) steigt die Transportkapazität um knapp 60%. Ohne Steigerung des Verkehrsaufkommens. Das wird der Grund sein, warum das so attraktiv erscheint.
Die Ausbildung der Fahrer wäre evtl. zu überdenken, allerdings wird das Gros der Fahrer keine Ausbildung mehr machen müssen, weil sie ja schon unterwegs sind. Ob gut oder nicht gut ausgebildet. Ich stelle jetzt nur mal das Wort "Ladungssicherung in den Raum"

Ob dann der "Polensprinter", der bisher bei 3,5t mit 160kmh unterwegs war, sich bei 4,25t an die 100kmh hält ist ein strafrechtliches Problem und kein gesetzliches.
Die meisten Wohnmobilisten fahren selten über 130 und selbst das nicht. Für die Mehrheit wäre sogar die Begrenzung auf 100kmh bei über 3,5t vermutlich kein Problem, eher schon die Einstufung als LKW mit dessen Fahrbeschränkungen und der Mautgeschichte.
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4,25t mit Führerschein Klasse B - EU-Umfrage Überarbeitung EU Führerscheinrichtlinie - Mitmachen! 19 Jan 2023 11:27 #209

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Von meiner Erfahrung als Konstrukteur bei einem großen NFZ-Hersteller weiß ich, es gibt Cost-Down Vorgaben.
Es wird nur das verbaut was auch benötigt wird.
Eine Anhängerkupplung löst z.B. nicht nur eine Anhängersteckdose aus, sondern auch ein größeres Kühlermodul.
Gegebenenfalls sogar Getriebeölkühlerleitungen.
Der Anhängerbetrieb fordert dem Antriebsstrang mehr Leistung ab.
Dadurch wird mehr Kraftstoff benötigt.
Zwei Drittel vom Kraftstoffverbrauch fallen bekanntlich als Wärme an.
Also muss diese on Top Wärme weg.

Wie soll ich dann einem Fzg mit „Light“ Ausstattung bescheinigen, der kommt schon klar mit 20% mehr Masse?
Wenn die Bremsanlage eh schon Spitz auf Knopf dimensioniert ist.
Ich würde dafür nicht unbedingt meinen Kopf hinhalten.

Natürlich könnte ich jetzt sagen, berufsbedingt besitze ich eh den „Zweier“, juckt mich nicht.

Aber mit logischer Überlegung und beruflicher Erfahrung fallen mir Argumente ein die ganz einfach dagegen sprechen.

LG, Maddin
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4,25t mit Führerschein Klasse B - EU-Umfrage Überarbeitung EU Führerscheinrichtlinie - Mitmachen! 19 Jan 2023 11:36 #210

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Auch für dich Maddin noch einmal zum lesen.... :whistle:

Es geht um die Fahrerlaubnis .....

Nicht um Fahrzeugausstattung.....
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