@kanaloa:
Ohne jetzt ein tuquoque betreiben zu wollen, aber das Rauchen eine Zigarette während der Fahrt birgt ein hundertfach größeres Risiko und von überladenen Campern gar nicht zu reden.
Welche Mengen manche so in ihren Wassertanks rumfahren entspricht auch nicht der Betriebsanleitung (20Liter). Auch das beeinflusst der Fahrverhalten erheblich, bei beispiesweise statt 20kg eben 100kg unter der Dinette zu haben, selbst wenn nicht überladen ist.
Und die Remise Frontverdunklung, die die sichtbare Fensterfläche oben deutlich verkleinert ist ggf. nicht zulässig (Sichtbereich eingeschränkt).
Und ob die Zusatzverriegelungen der Türen einiger Frankreichfahrer paniksicher sind, lässt auch eine Zulassung fraglich erscheinen, denn eine Fahrzeugverriegelung geht zumindest an zwei Türen immer auf, wenn man innen am Türöffner zieht. Das ist bei den Zusatzverriegelungen nicht der Fall.
Ein Heckträger, der die Hecktür blockiert, blockiert einen Notausgang.
Also Leute, es gibt viele Veränderungen, die, im Falle eines bestimmten Falles den Staatsanwalt auf den Plan rufen. Da reicht schon eine Hupe, die lauter ist, als erlaubt, geschweige, denn wenn sie dann noch "la cucaracha" spielt.
Was dann so alles aufs Dach geschraubt wird... Wenn auch 150kg zugelassen sind, so gehört doch auch mal die Windlast bedacht.
Wenn ich alleine sehe, dass die meisten Fahrradheckträgerhersteller in ihren Gebrauchsanleitungen schreiben, es ist nicht zulässig, die Fahrräder während der Fahrt mit Schutzhüllen/Planen zu versehen (Windlast in Sogbereich), weil sonst die Träger dynamisch überlastet werden und dann auf der Autobahn sehe, wie viele offensichtlich die BA nicht gelesen haben... naja, auch ein weites Feld für den Staatanwalt. Und wenn ein Rad dann wegfliegt, einem Tanker ins Cockpit und der 25 Tonne Heizöl in die Pampa sabbert, ich denke, die Versicherung wird sich das Dank Staatsanwalt auch wieder holen.
Diese Liste könne man ewig fortführen... die Rumspielerei an den Gaspullen... das Verschließen von Zwangslüftungen... falsche kopflastige Beladung...
Ja selbst das feste Anbringen eines kleinen (Tropfschutz) Bleches am seitlichen Gaskamin kann Fussgänger gefährden und dürfte nicht gesetzeskonform sein und die Zulassung gefährden. Weites Feld für einen Staatsanwalt.
Was ich sagen will damit:
Es gibt tausende Dinge, die viele machen, die unter bestimmten Umständen oder Situationen für den Staatsanwalt relevant werden könenn und den Versicherungsschutz gefährden (können).
Aber:
Wenn einer mit 4 Glatzen einen Unfall baut und es ist trockenes Wetter, passiert ihm gar nichts, außer dass er dafür eine Standardstrafe/Punkte bekommt. Hat es am Unfalltag aber geregnet, wird er wohl den Versicherungsschutz riskieren (keine grobe Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz!).
Und nun zu den Federn:
Legt nun einer seine Kiste in den Graben und es gab ein Fahrdynamikproblem, dann ist das Risiko, wegen einer verschlissenen (weil durchhängenden) Originalfeder vom Staatsanwalt belangt zu werden, genauso groß, wie wegen eine Feder belangt zu werden, die die Federraten eingehalten hat, aber eben nicht zusammengesackt (=verschlissen) war.
Wollte man dieses Faß aufmachen, dürfte keiner mit hinten aufliegenden Gummis losfahren, denn was da fahrdynamisch geboten wird, entbehrt genau betrachtet jeder Zulassungsfähigkeit.
Meine Ausführungen sollen jetzt nicht jeglichen Blödsinn kleinreden, aber jeder sollte sich mal überlegen, dass wenn er mit dem Finger auf andere zeigt, mindestens 3 Finger zu ihm selbst zeigen.